Zum Hauptinhalt springen

Privatsphäre im öffentlichen Raum schützen – Regulierung von Smartglasses vorantreiben und Nutzung im Hamburger ÖPNV und in Schwimmbädern untersagen

Mittwoch, 02.09.2026

Die rasante technologische Entwicklung im Bereich der sogenannten Wearables stellt den Schutz der Privatsphäre im öffentlichen Raum vor völlig neue Herausforderungen. Insbesondere Smartglasses (intelligente Brillen) integrieren hochauflösende Kameras, Mikrofone und zunehmend auch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) direkt in alltägliche Brillengestelle.

Diese Technologie unterscheidet sich fundamental von herkömmlichen Smartphones. Während die Nutzung einer Smartphone-Kamera durch das bewusste Hochheben des Geräts für Mitmenschen in der Regel leichter erkennbar ist, erfolgt die Aufnahme mit Smartglasses nahezu unsichtbar und ubiquitär. Der europäische Datenschutzausschuss hat vor diesem Hintergrund eine Untersuchung zur gesellschaftlichen Akzeptanz und den Risiken dieser Geräte eingeleitet. Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés warnte im Mai 2026 eindringlich vor einer schleichenden Normalisierung einer flächendeckenden und fast unsichtbaren Überwachung, die zu einer tiefgreifenden Transformation der Gesellschaft führen könnte.

Besonders schwerwiegend sind die Risiken für die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Gefahr durch missbräuchliche Verwendung, im öffentlichen Raum ohne deren Wissen und Einverständnis zu filmen oder zu fotografieren und diese Aufnahmen unmittelbar im Internet zu teilen oder durch KI-Modelle weiter zu verarbeiten werden, ist extrem hoch. Zudem ist das fundamentale datenschutzrechtliche Prinzip der Einwilligung (gemäß Datenschutzgrundverordnung) in der Praxis kaum umsetzbar: Passanten haben keine realistische Möglichkeit zu erkennen, ob sie gefilmt werden und können der Verarbeitung ihrer Daten somit weder zustimmen noch widersprechen. Integrierte Mini-LED-Leuchten, die den Aufnahmebetrieb signalisieren sollen, bieten keinen ausreichenden Schutz, da sie leicht überklebt, manipuliert oder im Tageslicht schlicht übersehen werden können.

Ein entsprechender Schutzraum des täglichen Lebens ist dabei zum Beispiel der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Fahrgäste nutzen Busse und Bahnen zwangsläufig zur Alltagsbewältigung und können der permanenten, unkontrollierbaren Kameraüberwachung durch andere Fahrgäste in den Fahrzeugen nicht ausweichen. Um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und den ÖPNV als angstfreien Raum zu erhalten, ist hier ein schnelles und konsequentes Handeln auf Landesebene geboten.

Weitere schutzwürdige Räume sind naturgemäß die Hamburger Schwimmbäder und Saunen. Hier sind in der Badeordnung von Bäderland zwar bereits jetzt unerlaubte Aufnahmen untersagt, Badegäste haben allerdings ein berechtigtes Interesse an einem unbeobachteten Aufenthalt und müssen zusätzlich vor der missbräuchlichen Nutzung von Smartglasses geschützt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Regulierung von Smartglasses im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre verschärft wird, insbesondere durch strengere Vorgaben zur physischen und unmanipulierbaren Erkennbarkeit von Aufnahmeaktivitäten,

2. sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Verbindung mit Smartglasses im öffentlichen Raum, außer für nachweislich technisch sowie gegebenenfalls im Rahmen der Berufsausübung notwendige Sehhilfen (zum Beispiel für Monteure, technisches Personal, etc.), grundsätzlich konsequent untersagt bleibt,

3. auf Landesebene für die Schwimmbäder und Saunen von Bäderland und im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) konkrete Maßnahmen zu ergreifen und

a. sicherzustellen, dass durch die Haus- und Badeordnung von Bäderland auch in Zukunft das Fotografieren und Filmen ohne Einwilligung auch durch die Nutzung von Smartglasses explizit untersagt bleibt,

b. auf die Hamburger Hochbahn AG, die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) sowie die weiteren im HVV organisierten Verkehrsunternehmen einzuwirken, um die gemeinsamen Beförderungsbedingungen des HVV anzupassen,

c. in den Beförderungsbedingungen ein explizites Nutzungsverbot für Smartglasses (soweit diese über betriebsbereite Kamera- oder Aufnahmefunktionen verfügen) in den Fahrzeugen der im HVV organisierten Verkehrsunternehmen sowie in den zugangsbeschränkten Stationsbereichen (U- und S-Bahnhöfe) zu verankern,

d. Ausnahmen von diesen Verboten ausschließlich für Fahrgäste beziehungsweise Kund:innen mit medizinisch oder barrierefreiheitsbedingt notwendigen Sehhilfen sowie im Rahmen der Haus- und Badeordnung zuzulassen,

e. eine entsprechende Informationskampagne für die Schwimmbäder und Saunen von Bäderland und in den Fahrzeugen und Stationen des HVV zu initiieren, um Gäste über das Nutzungsverbot und den Schutz ihrer Privatsphäre sowie zur Vermeidung sexualisierter Übergriffe aufzuklären,

4. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2027 über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

 

 

 

 

sowie
  • Eva Botzenhart
  • Leon Alam
  • Miriam Block
  • Rosa Domm
  • Simone Dornia
  • Dominik Lorenzen
  • Melanie Nerlich
  • Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion