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Prüfung rechtlicher Möglichkeiten für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum

Mittwoch, 04.06.2025

Die Vermüllung des öffentlichen Raums durch Einwegverpackungen ist ein wachsendes Problem – auch in Hamburg. Achtlos weggeworfene Coffee-to-go-Becher, Pizzakartons oder Einweggeschirr belasten Parks, Grünanlagen und das Stadtbild insgesamt. Neben ökologischen Auswirkungen entstehen der Stadt dadurch jährlich hohe Reinigungskosten.

Die Debatte über eine mögliche Verpackungssteuer hat durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27.11.2024, Az. 1 BvR 1726/23) zur Tübinger Regelung neue Dynamik gewonnen. Auch wenn Hamburg grundsätzlich bereit ist, neue Möglichkeiten zur Müllvermeidung zu prüfen, braucht es eine sachgerechte Bewertung der rechtlichen, praktischen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Maßnahme – gerade auch mit Blick auf kleine Betriebe und bestehende Mehrweg-Regelungen.

Vor diesem Hintergrund setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen dafür ein, zunächst die rechtlichen Möglichkeiten zur Stärkung der Sauberkeit im öffentlichen Raum umfassend zu prüfen. Ziel ist es, wirksame und verhältnismäßige Instrumente zur Reduzierung von Verpackungsmüll zu entwickeln, Mehrweg zu fördern und die Lebensqualität in unserer Stadt weiter zu verbessern.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. auch die neuen rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um achtlos weggeworfene Verpackungen zu vermeiden, Mehrweg-Verpackungen zu fördern und die öffentliche Sauberkeit zu befördern.

2. der Bürgerschaft bis zum 31. März 2026 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

 

sowie
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Jan Koriath
  • Eva Botzenhart
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Sina Imhof
  • Michael Gwosdz
  • Lena Zagst
  • Rosa Domm
  • Mareike Engels (GRÜNE) und Fraktion