„Qualitätsoffensive Schulaufsicht“: Die Schulaufsicht als zentralen Akteur der Schulentwicklung und Qualitätssicherung stärken
Mittwoch, 18.06.2025
Die Schulaufsicht ist ein zentraler Akteur der Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Hamburger Schulsystem. Um für ihre sehr anspruchsvolle und verantwortungsvolle Arbeit auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein, sollen die Mitarbeitenden der Schulaufsicht die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit im Rahmen eines zielgerichteten, konzeptuellen Prozesses zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Die Struktur der Schulentwicklung in Hamburg hat sich bewährt. Die Hamburger Schulen gestalten seit vielen Jahren kontinuierlich ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung selbstverantwortet. Auf Grundlage des „Orientierungsrahmens Schulqualität“, unterstützt durch die Berichte der Schulinspektion des Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) sowie die regelhaft stattfindenden datengestützten Entwicklungsgespräche mit der Schulaufsicht und das umfangreiche Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) hat Hamburg einen Prozess etabliert, der Qualität sichert und Entwicklung fördert.
Den 20 Mitarbeitenden der Schulaufsicht kommt in der Schul- und Unterrichtsentwicklung eine wichtige Rolle zu. Sie unterstützen und beraten die Schulen vor Ort, üben für die Behörde die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht aus und treten in vielfältige Kommunikation mit den Schulleitungen, den schulischen Gremien und der Schulöffentlichkeit. Die Schulaufsicht trifft mit den Schulen auf Basis von § 85 Hamburgisches Schulgesetz verbindliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen, deren Fortschritt und Erfüllung regelmäßig überprüft wird.
Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen nehmen aktuelle schulische oder auch bildungspolitische Vorhaben in Bezug auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung auf, beispielsweise zur Implementierung der neuen Bildungspläne, zu sprachförderlichem Unterricht oder auch zur Förderung von Digitalität im Unterricht. Auch die Ergebnisse der Schulinspektion sind Grundlage für den Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen.
Die Schulaufsicht führt datengestützte Qualitätsentwicklungsgespräche: So erhebt das IfBQ zum Beispiel seit dem Schuljahr 2019/2020 jährlich Indikatoren zur Verwendung der Ressourcen für Schüler:innen mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen. Seit dem Schuljahr 2021/2022 werden diese Kennzahlen anhand eines Datenblatts in den Qualitätsentwicklungsgesprächen zwischen den Schulaufsichten und Schulleitungen besprochen. Ebenso sind z. B. auffällige Werte in den regelmäßigen Lernstandserhebungen, und die Prüfungsergebnisse des vergangenen Jahres Gegenstand der Gespräche.
Auch an der Umsetzung des Startchancen-Programms ist die Schulaufsicht beteiligt: Das so genannte Chancenbudget soll Schulen zielgerichtet dort unterstützen, wo mit Blick auf die Programmziele besondere Bedarfe bestehen. Nach einer umfassenden Bestandserhebung, welche die Schulen mit Unterstützung durch die Schulentwicklungsbegleiter:innen des LI eigenständig durchführen, identifizieren die Schulen Entwicklungslinien, wählen passende Maßnahmen aus und schließen dann mit der zuständigen Schulaufsicht Ziel- und Leistungsvereinbarungen im Rahmen der Qualitätsentwicklungsgespräche ab.
Sowohl die Hamburger Schulen als auch die Schulaufsicht entwickeln sich ständig weiter. Schulen reagieren auf eine sich verändernde Schüler:innenschaft und gesellschaftliche Anforderungen, implementieren neue pädagogische Konzepte und öffnen das System Schule für neue Professionen, Aufgaben und Kooperationen. Die Mitarbeitenden der Schulaufsicht sind bei diesen Entwicklungen wichtige Ansprechpersonen und unterstützen die Leitungsteams der Hamburger Schulen in ihrer Selbstverantwortung. Für die Unterstützung und Begleitung dieser dynamischen Prozesse muss auch die Schulaufsicht ihre Professionalität ständig weiterentwickeln und stärken. Dabei kommt einem neu zu konzipierenden schulaufsichtsspezifischen Onboarding und der Möglichkeit zum Austausch und zur Vernetzung – auch länderübergreifend – eine besondere Bedeutung zu. Dieser Prozess soll von der zuständigen Behörde als eine „Qualitätsoffensive Schulaufsicht“ zielorientiert initiiert und begleitet werden und auch zukünftige bundesweit abgestimmte Entwicklungen aufgreifen. Die Maßnahmen sollen sich dabei immer an den Bedarfen der Schulen orientieren.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. ein zielgerichtetes Konzept „Qualitätsoffensive Schulaufsicht“ zur qualitativen, bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Hamburger Schulaufsicht zu entwickeln und dabei insbesondere den Prozess des Onboardings neuer Schulaufsichten durch Fortbildung zu unterstützen,
2. länderübergreifend den Austausch und die Vernetzung mit der Schulaufsicht zu stärken,
3. zukünftige bundesweit abgestimmte Entwicklungen zu Zielen, Rolle und Arbeit der Schulaufsicht für Hamburg aufzunehmen und zu operationalisieren,
4. der Bürgerschaft über die geplanten Maßnahmen bis zum 31.03.2026 zu berichten.
- Irene Appiah
- Julia Barth-Dworzynski
- Matthias Czech
- Nils Hansen (Fachsprecher:in Schule)
- Astrid Hennies
- Tom Hinzmann
- Ali Kazanci
- Anja Quast
- Juliane Timmermann
sowie
- Michael Gwosdz
- Jan Koriath
- Miriam Block
- Filiz Demirel
- Linus Görg
- Mareike Engels
- Lisa Kern
- Parica Partoshoar
- Dr. Selina Storm
- Kathrin Warnecke
- Mechthild Weber (GRÜNE) und Fraktion