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Recht auf Bildung und Betreuung im Kita-Bereich für alle Kinder garantieren

Mittwoch, 04.08.2021

Frühe institutionelle Bildung und Betreuung ist ein grundlegendes Recht jedes Kindes. Durch diese werden unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigt, das Kindeswohl geschützt und Chancengleichheit für den weiteren Lebensweg von Kindern sichergestellt. In Kitas lernen Kinder mit- und voneinander, sie erhalten Bindungs- und Beziehungsangebote sowie Angebote der individuellen Entwicklungs-, Sprach- und Gesundheitsförderung. Insofern ist die frühe institutionelle Bildung unverzichtbar für eine gute und gesunde Entwicklung von Kindern.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden in den letzten eineinhalb Jahren weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unternommen. Unter anderem wurde der Betrieb der Hamburger Kitas in unterschiedlichen Abstufungen, von der eng ausgelegten Notbetreuung über die erweiterte Notbetreuung bis zum eingeschränkten Regelbetrieb, klassifiziert und an der pandemischen Lage orientiert eingeschränkt. Diese Maßnahmen waren notwendig und angemessen, um den Gesundheitsschutz von Kindern, Familien und den Kita-Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.

Die Kitas wurden dabei seit Pandemiebeginn zu keinem Zeitpunkt komplett geschlossen. Eltern, die in der Daseinsvorsorge tätig sind, Alleinerziehende und Familien mit besonders dringlichem Bedarf hatten dauerhaft einen Betreuungsanspruch.

Trotz dieser im bundesweiten Vergleich sehr sozialverträglichen Regelungen, gibt es Kinder, die über Monate hinweg kaum soziale Kontakte in ihrer Altersgruppe hatten und komplett auf institutionelle Förderung verzichten mussten. In diesem Zusammenhang weisen immer mehr Untersuchungen auf die negativen Auswirkungen des Lockdowns hinsichtlich sozialer, psychischer und körperlicher Folgen für Kinder hin. Die langfristig fehlende institutionelle Betreuung kann zu Bildungsverlusten, der Zunahme von Ängsten und Unsicherheiten, fehlender materieller Versorgung (z. B. durch Mahlzeiten), und mangelndem Schutz vor Vernachlässigung führen. Dies gilt insbesondere für Kinder, die finanziell benachteiligt oder deren Eltern psychisch stark belastet sind (Siehe hierzu UKE (2021): COPSY-Studie; DJI (2020): Kindsein in Zeiten von Corona; BMBF (2021): Wie belastet die Corona-Pandemie Kinder und Jugendliche psychisch?; Stellungnahme Stiftung Kind und Jugend (2021) Kinder und Corona).

Momentan befindet sich das Infektionsgeschehen auf einem sehr niedrigen Niveau. Dennoch ist es wichtig, sich auf einen möglichen neuen und schnellen Anstieg des Infektionsgeschehens durch Virusmutationen und die dann notwendigen Maßnahmen vorzubereiten. Dabei muss das Recht von Kindern auf Bildung und Betreuung oberste Priorität haben. Um den oben genannten negativen Auswirkungen durch einen ggf. notwendigen weiteren Lockdown entgegenzuwirken, soll, auch im Falle eines erneuten Anstiegs des Infektionsgeschehens, allen Kindern gleichberechtigt, wenn auch zeitlich begrenzt, der verbindliche Zugang zu Kita und Kindertagespflege garantiert werden.

Dies muss selbstverständlich angepasst am aktuellen Infektionsgeschehen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Dynamik des Infektionsgeschehens geschehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Infektionen auch unter Kindern auftreten, schwere Krankheitsverläufe jedoch sehr selten sind. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass Kinder nicht überproportional zum Infektionsgeschehen beitragen und weniger anfällig für Ansteckungen sind (vgl. z. B. Pressemitteilung Gutenberg Covid-19 Studie (GCS) (7.07.2021); Presseinfo der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (1.04.2021). Zudem ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Kita-Mitarbeiter*innen nach den Sommerferien vollständig geimpft sein wird.

Grundsätzlich müssen weiterhin die Schutz- und Öffnungskonzepte für Kitas ständig aktualisiert und ergänzt werden, um angepasst an die Infektionslage kurzfristig Maßnahmen ergreifen zu können. Bei einem eventuell wieder steigenden Infektionsgeschehen sollen insbesondere auch die Möglichkeiten der Nutzung von zusätzlichen Räumlichkeiten und Außengeländen berücksichtigt und etwa durch Luftfilteranlagen und feste Kohorten verbessert werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

 

Der Senat wird ersucht,

im Rahmen einer möglichen neuen Infektionswelle bei dann vorzunehmenden Einschränkungen und Wiedereröffnungen der Kindertagesbetreuung

1. sicherzustellen, dass auch während einer möglichen erneuten Einschränkung des Kita- Regelbetriebs allen Kita-Kindern ein verbindlicher Zugang zu institutioneller Bildung und Betreuung, wenn auch zeitlich begrenzt, ermöglicht wird, z. B. über ergänzende Vormittags- oder Nachmittagsangebote,

2. weiterhin Maßnahmen und Konzepte, wie z. B. Masken, Testung, Luftfilter, Kohortierung, zum Gesundheitsschutz vor einer Covid-19-Infektion von Kindern und Kita-Mitarbeiter*innen zu entwickeln und unterstützen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Britta Herrmann
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller-Metzger
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion