Reform des Medienkonzentrationsrechts – Meinungsvielfalt und Demokratie schützen
Mittwoch, 23.04.2025
Die digitale Transformation hat die Medienlandschaft fundamental verändert. Streaming-Dienste, soziale Medien und digitale Plattformen haben die Art und Weise, wie Medieninhalte produziert, distribuiert und konsumiert werden, grundlegend gewandelt. So liegen z. B. die größten sozialen Medien in den Händen einiger weniger Unternehmen, die neben medialer und wirtschaftlicher auch politische Macht in sich vereinen und so einen größeren Anteil am Medienmarkt kontrollieren. Dadurch steigt die Gefahr, dass einzelne Medienkonzerne starken Einfluss auf die Meinungsbildung und -vielfalt haben, die wesentliche Bestandteile unserer Demokratie sind. Diese Entwicklung stellt die bisherigen Regelungen zur Kontrolle von Medienkonzentration vor erhebliche Herausforderungen. Der derzeit staatsvertraglich verankerte, fernsehzentrierte Ansatz geht nicht weit genug und kann den Herausforderungen der digitalen Medienmärkte nicht begegnen.
Die derzeitige Gesetzeslage erfasst weder die gewachsene Bedeutung crossmedialer Verflechtungen noch die Marktmacht internationaler Anbieter von Medienintermediären und Medienplattformen angemessen. Gleichzeitig fehlen wirksame Instrumente zur Messung und Bewertung von Meinungsmacht über verschiedene Mediengattungen hinweg. Dies gefährdet die Vielfaltssicherung in der deutschen Medienlandschaft und damit einen wesentlichen Grundpfeiler unserer demokratischen Meinungsbildung. Deshalb ist eine Reform des Medienkonzentrationsrechts dringend erforderlich, um die Meinungsvielfalt im digitalen Zeitalter effektiv zu schützen, faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten, moderne Messverfahren für Meinungsmacht zu etablieren, die Regulierung an die veränderte Mediennutzung anzupassen und internationale Plattformanbieter angemessen in den Regulierungsrahmen einzubeziehen.
Die Länder arbeiten bereits an einem neuen Konzept für das Medienkonzentrationsrecht. Hamburg sollte sich in diesem Prozess weiterhin für eine zukunftsfähige Lösung einsetzen, die sowohl den Schutz der Meinungsvielfalt als auch die wirtschaftlichen Interessen der Medienunternehmen berücksichtigt.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich bei der Reform des Medienkonzentrationsrechts für folgende Ziele einzusetzen:
a. Modernisierung der Medienordnung in Deutschland unter Berücksichtigung der aktuellen Staatsverträge,
b. Umfassende Berücksichtigung von Gefährdungen der Meinungsbildung, auch durch horizontale, vertikale und crossmediale Konzentrationsprozesse im reformierten Medienkonzentrationsrecht,
c. Entwicklung und Implementierung vielfaltssichernder Maßnahmen im Rahmen der Reform des Medienkonzentrationsrechts,
2. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2026 über die Umsetzung zu berichten.
- Ole Thorben Buschhüter
- Regina Elisabeth Jäck
- Dirk Kienscherf
- Martina Koeppen
- Arne Platzbecker
- Hansjörg Schmidt
- Juliane Timmermann
- Isabella Vértes-Schütter
sowie
- René Gögge
- Michael Gwosdz
- Sina Imhof
- Lisa Kern
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion