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Sanierungsfonds Hamburg 2020 – Neues Leben am Bergedorfer Hafen: Mit der Umsetzung der Ideen der Stadtwerkstatt Serrahn 2030 beginnen

Montag, 08.05.2017

Mit dem Bau des Schleusengrabens im Jahr 1443 ist Bergedorf auf dem Wasserweg erreichbar. Jahrhundertelang transportierten Bergedorfs Schiffer Holz aus dem Sachsenwald und andere Waren über das Hafenbecken Serrahn inmitten des Städtchens zur Elbe nach Hamburg und trugen somit zum Wohlstand Bergedorfs bei. Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte sich Bergedorf zur Industriestadt längs des Schleusengrabens, wobei die Güter im Serrahn umgeschlagen wurden. Noch heute zeugt der alte Löschkran an der Serrahnstraße aus dem Jahr 1901 von dieser Vergangenheit. Die ehemaligen Industrieflächen am Schleusengraben wandeln sich zurzeit in innenstadtnahe, attraktive Wohnungsbaugebiete.

Mit der Neugestaltung des Bergedorfer Bahnhofplatzes und dem City-Center Bergedorf Einkaufszentrum (CCB) hat der etwas versteckt liegende alte Stadthafen Serrahn eine neue Wegebedeutung bekommen. Immer mehr Menschen nutzen den Weg entlang der Serrahnstraße an der Uferseite des Hafens, um zur Fußgängerzone in der Alten Holstenstraße zu gelangen. Obwohl mitten im Zentrum, nur 200 Meter vom Bahnhof entfernt und in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Innenstadtstraßen Bergedorfs, mangelt es an einem ansprechenden Gesamtensemble des Bergedorfer Hafens Serrahn. Daraus entstand die Idee, mit einer Stadtwerkstadt die Zukunft des Serrahns und seiner Umgebung zu gestalten.

Was muss sich verändern, damit der alte Hafen Serrahn in Bergedorf zu einem Ort mit hoher Wohn-, Freizeit- und Aufenthaltsqualität für Bewohnerinnen und Bewohner sowie alle Gäste wird? Diese Fragen wurden im Rahmen der Stadtwerkstatt Serrahn 2030 diskutiert und gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern unter aktiver Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erörtert. Ziel war die Erarbeitung einer breiten Ideensammlung, als Zusammenspiel aus Onlinedialog und Veranstaltungen. Am Ende des Prozesses stand ein Zukunftsbild zum Serrahn und seiner Umgebung, das gemeinsam mit den Bergedorferinnen und Bergedorfern entwickelt worden war.

Das Werkstattprojekt Serrahn 2030 bietet einen großen Fundus für eine visionäre Zukunft des Gebiets rund um den Serrahn. Inzwischen hat sich aus engagierten Bergedorfer Bürgerinnen und Bürgern der Verein Bergedorfer Hafen e.V. gegründet, der die Entwicklung des gesamten Hafenareals voranbringen möchte.

Jetzt soll mit der Umsetzung erster Maßnahmen begonnen werden. An der Ostseite des Serrahns soll das Ufer am Kupferhof mit Ponton und Sitzgelegenheiten am Wasser umgestaltet werden. Das Bezirksamt Bergedorf ist zurzeit dabei, die Maßnahme genau zu planen. Es kann von einer Gesamtsumme von etwa 750.000 Euro ausgegangen werden. 250.000 Euro kann das Bezirksamt aus dem eigenen Haushalt aufbringen. Später soll die Serrahnstraße zu einem Boulevard mit Aufenthaltscharakter umgebaut werden. In diesem Zusammenhang muss auch der unter Denkmalschutz stehende alte Fünf-Tonnen-Hafenkran saniert und wieder technisch komplett funktionsfähig gemacht werden. Ziel ist, mit den Maßnahmen im Frühjahr 2018 zu beginnen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bezüglich der Maßnahmen für die Umgestaltung des Serrahnufers am Kupferhof die jeweilige Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung im Haushaltsjahr 2018 eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten von insgesamt bis zu 500.000 Euro für

a. konsumtive Maßnahmen dem Einzelplan 1.7, Produktgruppe 228.03 „Management des öffentlichen Raums (MR)“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

b. investive Maßnahmen dem Aufgabenbereich 228 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt (D 4)“ des Einzelplans 1.7 aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) zu übertragen,

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b genannten investiven Maßnahmen – dem entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 1.7 aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“) die benötigten Ermächtigungen zu übertragen, und

4. der Bürgerschaft bis zum 30.7.2017 über den Zeitplan zur Umsetzung zu berichten.

 

sowie
  • Dr. Carola Timm
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion