Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg 2020:"Städtebaquliche Integration der Viktoria-Kaserne in das Helenen-Viertel" -

Mittwoch, 28.11.2018

Sanierungsfonds Hamburg 2020: „Städtebauliche Integration der Viktoria-Kaserne in das Helenen-Viertel“ – Teilnahme am „Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) ermöglichen

 

Mit dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ sollen investive und konzeptionelle Projekte mit besonderer Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Bereitgestellt werden bundesweit 140 Millionen Euro, die im Haushaltsjahr 2019 bewilligt und in fünf Jahrestranchen zwischen 2019 und 2023 kassenmäßig zur Verfügung gestellt werden. Am 03. September 2018 startete das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat den Projektaufruf 2018/ 2019.

Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.

Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2018.

Mit der Anmeldung des Projekts „Städtebauliche Integration der Viktoria-Kaserne in das Helenen-Viertel“ bietet sich die Gelegenheit, Bundesmittel in Höhe von rund 1,225 Millionen Euro (2/3 der förderfähigen Kosten) für den Umbau der Viktoria-Kaserne zu akquirieren. Das Bezirksamt Altona hat gemeinsam mit der Eigentümerin fux eG eine umfassende Projektskizze mit dem Titel: „fux Kaserne – Alternativer Leuchtturm und Ressource für neu entstehende Nachbarschaften in Altona“ erarbeitet, die am 30. November 2018 fristgerecht beim Bund eingereicht werden soll.

Der städtische Raum Altona-Nord / Altona-Mitte befindet sich aktuell in einem gravierenden Umbruch. Mit der Konversion von ehemaligen Güterbahnhofsflächen, der Verlagerung des Regional- und Fernbahnhofes Altona zum Diebsteich sowie zukünftig durch die Umsiedlung der Holsten-Brauerei nach Hausbruch werden städtische Räume in einer außerordentlichen Dimension komplett neu definiert. Auf der einen Seite entstehen in Mitte Altona I + II ca. 3.500 Wohnungen und ein acht Hektar großer Park sowie auf dem Holsten-Gelände weitere ca. 1.600 Wohnungen in zwei gemischt strukturierten neuen Stadtteilen. Der Stadtteil Altona-Nord und Altona-Mitte wird damit nicht nur um ca. 10.000 neue Bewohnerinnen und Bewohner wachsen, sondern auch zahlreiche neue Nutzungen wie eine neue Stadtteilschule, Grün-/ Parkflächen, Gewerbeflächen, Kulturangebote u.v.m. erhalten.

Diese neuen Quartiere werden mit dem gründerzeitlichen Bestandsquartier „Helenen-Viertel“ neu verwoben. Als Quartiersmittelpunkt hat sich in den letzten Jahren die Viktoria-Kaserne entwickelt. Durch die Initiative der Genossenschaft fux eG – ein Zusammenschluss des Frappant e. V. und Lux & Konsorten – wurde der Kasernenbau aus dem Jahr 1878 bis 1883 reaktiviert. Die Genossenschaft fux eG kaufte der Stadt Hamburg in 2014/2015 das Gebäude für 1,85 Millionen Euro ab, um es denkmalgerecht zu sanieren mit dem Ziel, auf diesem geschichtsträchtigen Gelände gemeinschaftlich betriebene Atelier- und Arbeitsräume aus den Bereichen Kultur, Bildung und Produktion anzubieten.

Seitdem hat sich die Viktoria-Kaserne zu einem Ort für Akteurinnen und Akteure unterschiedlicher Disziplinen rund um Design, Freie Kunst, Fotografie, Stadtplanung, Film, Mode, Illustration, Architektur und Medienkunst weiterentwickelt. Es ist ein Ort für Kultur und Produktion in Altona-Nord entstanden, der seine Türen im Rahmen des Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramms auch regelmäßig für Interessierte aus dem Stadtteil (u. a. mit Angeboten für Kinder) öffnet.

Die Arbeiten der denkmalgerechten Sanierung, finanziert durch den Bund und Zuwendungen der Bürgerschaft, laufen derzeit auf Hochtouren. Das neue Eingangsportalgebäude, finanziert u.a. durch Politikmittel der Bezirksversammlung Altona und Eigenmittel, steht vor der Fertigstellung. Ging es mit den ersten Zuwendungen um die Sicherung des Gebäudes, geht es nun um die städtebauliche Integration der Kaserne in das Helenen-Viertel.

Die fux eG und darin das internationale Bildungszentrum nebst Herberge sind ein Ort der Begegnung, in dem „die Welt zu Hause ist“ – mit internationalen Projekten, Beschäftigung unter einem Dach mit Bildungseinrichtungen, Kunst-Ausstellungsflächen, dem KurzFilmFestival & Agentur, dem Chaos Computer Club, Studio Räumen, Handwerkerinnen und Handwerkern, Journalistinnen und Journalisten, freien Künstlerinnen und freien Künstlern und vielen anderen. Bis zu 300 Menschen werden in dem Gebäude ihren Arbeitsplatz haben. Die fux Kaserne öffnet und verdichtet den Ort in einem Zug.

Mit dem Konzept des offenen Hauses und Hofes soll der Ort der fux Kaserne zu den neu entstehenden großen Nachbarschaften von Neue Mitte Altona und dem Holsten-Quartier zu einem Brückenkopf werden, der neue und alte Nachbarschaften verbindet.

Das jährlich stattfindende große Sommerfest mit bis zu 10.000 Besucherinnen und Besuchern ist ein Beispiel dafür, wie die vielen kleinen und großen Kulturprojekte aus der fux Kaserne mit den verschiedenen Orten aus der Nachbarschaft wie Aalhaus, der Kita, der Kirche der Stille, dem Nyegaardstift, dem Hospiz und dem Spielhaus ein großes und kreatives Nachbarschaftsfest mit einem sehr guten Kulturprogramm für „Groß und Klein“ und neu und alt entwickelt haben.

Um die Umwandlung der ehemals hermetisch abgeschlossenen Kaserne zu einem offenen Ort des städtischen Handelns und Austausches, der Produktion und des kreativen Raumes weiter auszugestalten, will die fux eG u. a.

• eine ebenerdige Werkhalle mit öffentlich zugänglichem Dachgarten bauen,

• die alte und kaputte Teerschicht der 70er Jahre entfernen und neu pflastern,

• die alten historischen, aber zugeschütteten Kasematten wieder öffnen,

• neue Zugänge zum Souterrain herstellen und diese ehemaligen, zum Luftschutzbunker umgebauten Bereiche zur Straße hin öffnen,

• den neu erschlossenen Vorhof barrierefrei gestalten und

• den veralteten Fahrstuhl auf alle Geschosse barrierefrei aus- und neu bauen.

Die Gesamtkosten betragen rund 1.838.165 Euro (gemäß aktualisierter Projektskizze Stand 2018-11-14). Aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ können zwei Drittel der unrentablen Kosten in Höhe von rund 1.225.443,00 Euro gefördert werden. Die erforderliche Komplementärfinanzierung in Höhe von einem Drittel der Gesamtkosten beträgt rund 612.721,00 Euro und wird aus dem Sanierungsfonds 2020 zur Verfügung gestellt.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zur Sicherstellung der erforderlichen Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes aus dem „Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ im Haushaltsjahr 2019 bezüglich der dargestellten Maßnahmen

a. die jeweilige Höhe des konsumtiven und investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln und abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 612.721,00 Euro aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, „Zentrale Sanierungsreserve Hamburg“

b. für Investitionen in den Einzelplan 1.3, Aufgabenbereich 211

c. für konsumtive Maßnahmen in den Einzelplan 1.3, Aufgabenbereich 211

zu übertragen.

2. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt – die benötigten Kosten aus Abschreibungen aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich „Zentrale Finanzen“, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Kosten für Abnutzung – Abschreibungen“ in den Kontenbereich „Kosten für Abnutzungen – Abschreibungen“ des Einzelplans 1.3, Aufgabenbereich 211 zu übertragen, und

3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2019 über den Sach- und Planungsstand der Gesamtmaßnahme zu berichten.