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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Absicherung der Teilsanierung des Stadions Hammer Park

Mittwoch, 04.06.2025

Die Sportinfrastruktur ist das Rückgrat des Sports. Das aktuelle Kommunalpanel der Kreditanstalt für Wiederaufbau schätzt den wahrgenommenen Investitionsrückstand im Bereich Sport bundesweit allein in den Kommunen auf etwa 12,9 Milliarden Euro. SPD und Grüne gehen daher den erkannten Sanierungsbedarf in Hamburg seit 2011 systematisch und verlässlich an. Damit die Sportinfrastruktur mit der Bevölkerung und ihren Bedarfen wächst, werden die Investitionen in die Modernisierung und den Neubau bezirklicher Sportstätten, in Schulsporthallen, vereinseigene Sportanlagen sowie Sondersportstätten weiter erhöht. Kurzum, Rot-Grün sorgt für gute und moderne Sportanlagen in ganz Hamburg. Seitens der Stadt und der Sportverbände werden nach derzeitigem Stand allein im Zeitraum von 2020 bis 2030 mindestens 1,115 Milliarden Euro in die Sportinfrastruktur investiert.

Davon werden sowohl öffentliche als auch vereinseigene Anlagen und Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum profitieren. Die Investitionen in Hamburgs Sportinfrastruktur ermöglichen es allen Hamburger:innen – insbesondere auch den Vereinssportler:innen – an guten, hochwertigen Sportstätten aktiv zu sein. Zwischen 2024 und 2030 sind zudem Investitionen in Höhe von ca. 480 Millionen Euro allein in den Neubau von 100 Sporthallenfeldern und die Sanierung von 30 Sporthallen geplant. Der neue Sportfördervertrag auf Rekordniveau beinhaltet auch eine verlässliche Förderung der vereinseigenen Anlagen. Ferner fördern SPD und Grüne über den 2021 eingeführten Parksportfonds die Errichtung niedrigschwellig zugänglicher und kostenfrei nutzbarer Sportanlagen im öffentlichen Raum.

Das Stadion im Hammer Park hat eine lange Tradition als wichtige Trainings- und Wettkampfstätte für die Leichtathletik und andere Sportarten in Hamburg. Neben dem Vereinssport ist die Anlage auch ein wichtiger Standort für den Freizeitsport im Hamburger Osten.

Auf der Hauptgeraden sind acht Sprintbahnen vorhanden. Ferner gibt es vier Weitsprunganlagen, eine Hochsprunganlage, einen Wurfring, vier Kugelstoßringe und zwei Speerwurfanlagen. Außerdem gibt es Turn- und Gymnastik-Anlagen.

Um die mittlerweile in die Jahre gekommene Sportanlage den aktuellen Bedarfen entsprechend für die Austragung von Wettkämpfen und Meisterschaften nutzen zu können, sind diverse Sanierungsmaßnahmen auf der Anlage durchzuführen: Im Mittelpunkt der aktuellen Teilsanierung und Modernisierung steht die vollständige Erneuerung der Rundlaufbahn sowie der Hoch- und Weitsprunganlagen. Darüber hinaus werden die Kugelstoßsektoren und die Speerwurf- und Diskusanlage erneuert. Neben dem Rückbau alter Beläge und Entwässerungsrinnen werden unter anderem neue Drainageleitungen verlegt, Sportflächen nach aktuellem internationalem Regelwerk neu asphaltiert und mit einem speziellen Fallschutzbelag versehen sowie Rasenflächen angelegt. Im Zuge der Modernisierung und mehrmonatigen Sperrung der Anlage soll auch die bestehende Calisthenics-Anlage dem wachsenden Bedarf entsprechend instandgesetzt, erweitert und barrierefrei erreichbar werden. So soll u. a. der geplante Einbau eines durchgehenden Tartan-Bodens sowie barrierearmer Geräte nicht nur die Nutzungsqualität insgesamt erhöhen, sondern auch den Zugang für bewegungsbeeinträchtigte und ältere Personengruppen ermöglichen. Da auch benachbarte Wegeflächen im Park Teil des Bewegungskonzeptes sein sollen, sind auch hier Instandsetzungen vorzunehmen. Dies entspricht dem Ziel, den Nutzer:innenkreis zu diversifizieren und Angebote für eine inklusive Sportausübung zu schaffen.

Da die ursprünglichen Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahmen im Stadion aufgrund der allgemeinen Baukostenentwicklung inzwischen ein Volumen in Höhe von 800.000 Euro – ohne die Maßnahmen im Bereich der Calisthenics-Anlage – erreicht haben, ist die beabsichtigte Durchführung der Maßnahmen Calisthenics-Anlage und Wegeflächen akut gefährdet. Der erforderliche Fehlbetrag in Höhe von 220.000 Euro soll daher über den Sanierungsfonds Hamburg abgesichert werden, um die hier vorgesehenen Maßnahmen planmäßig umsetzen zu können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zur Sicherung der Sanierung, Erweiterung und Schaffung einer barrierefreien Zugänglichkeit der Calisthenics-Anlage und der skizzierten ergänzenden Wegemaßnahmen im Stadion Hammer Park sowie den benachbarten Wegeflächen im Haushaltsjahr 2025 eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 220.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.2, Produktgruppe 207.02. „Sozialraummanagement (SR)“, Kontenbereich „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ für Maßnahmen der Calisthenics-Anlage sowie im Zusammenhang mit den Wegemaßnahmen Produktgruppe 208.03 „Management des öffentlichen Raumes (MR)“, Kontenbereich „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ aus dem Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte, Sonstige Investitionen im Aufgabenbereich 207 „Soziales, Jugend und Gesundheit“ für Maßnahmen der Calisthenics-Anlage sowie im Zusammenhang mit den Wegemaßnahmen Aufgabenbereich 208 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt“ Ermächtigungen aus dem „Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030“ des Einzelplans 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ bereitzustellen,

2. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 1. b) genannten investiven Maßnahmen – dem entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte, Produktgruppe 207.02 „Sozialraummanagement (SR)“ bzw. Produktgruppe 208.03 „Management des öffentlichen Raumes (MR)“ aus dem Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, die benötigten Ermächtigungen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zu übertragen.

3. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 31.12.2025 zu berichten.