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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Attraktive Laufstrecke um die Alster auch bei Dunkelheit erhalten

Montag, 10.02.2025

Die rund 7,5 km rund um die Außenalster ist eine der beliebtesten und attraktivsten Laufstrecken in Hamburg. Zentral in innerstädtischer Lage gelegen, ist sie für viele Menschen, die in den angrenzenden Stadtteilen wohnen und arbeiten, schnell erreichbar und bietet die Möglichkeit, ohne Ampelschaltungen in dieser innenstädtischen Lage zu laufen. Ihre Attraktivität zeigt sich auch daran, dass die Umrundung der Alster Teil vieler größerer und kleiner hamburgischer Laufveranstaltungen ist.

An vielen Abschnitten dieser Strecke ist auch bei Dunkelheit durch die unmittelbar angrenzende Straßenbeleuchtung Licht vorhanden. Eine Besonderheit stellt der Abschnitt im westlichen Alstervorland zwischen Krugkoppelbrücke und Alter Rabenstraße dar. Hier verläuft der Rundweg um die Alster durch eine Parkanlage im Abstand von bis zu 160 Metern von der Straßenbeleuchtung.

In Hamburg werden in Grün- und Erholungsanlagen sogenannte Grünwege, die regelhaft keine gewidmeten Wegeverbindungen darstellen, aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich nicht beleuchtet (§ 2 Satz 2 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen). Gegen den systematischen Ausbau der Beleuchtung von Grünanlagen sprechen insbesondere Aspekte des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes hinsichtlich des Schutzes vor Lichtemissionen. Grünanlagen sind Erholungsräume und sollen im Gegensatz zum urbanen Umfeld, Natur, veränderte Lichtverhältnisse und Jahreszeiten erlebbar machen.

Die Beleuchtung an der Alster stellt eine Ausnahme dar. Die Investitionsmittel inklusive Betriebskosten wurden vor über 15 Jahren gespendet. Es handelt sich dabei um Spezialleuchten, die nur einen geringen Lichtkegel aufweisen und damit den ausgeleuchteten Bereich geringhalten. Dadurch wurden auch Aspekte des Artenschutzes weitgehend berücksichtigt.

Inzwischen sind jedoch einige der vorhandenen Leuchten ausgefallen. Diese waren damals eine Pilotentwicklung, weder Leuchtmittel noch Ersatzteile sind heute noch erhältlich.

Der Ausfall der Leuchten, der zwischenzeitlich teilweise durch Reparatur behoben werden konnte, verunsichert zunehmend Menschen, die diese Strecke auch in den Abendstunden nutzen möchten. Auf Grund der besonderen Bedeutung dieser Strecke ist es angemessen, hier auch weiterhin eine Ausnahme vom ansonsten zu begrüßenden Verzicht auf Beleuchtung in Grünanlagen zu machen und die Lampen zu erneuern. Vorbild könnte dafür die Lampentechnik sein, die für die beleuchtete Laufstrecke im Altonaer Volkspark eingerichtet wurde.

Die Kosten der Maßnahme werden auf etwa 150.000 Euro geschätzt und sollen aus Mitteln des Sanierungsfonds bereitgestellt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Beleuchtung des Streckenabschnitts im Alstervorland zwischen Krugkoppelbrücke und Alter Rabenstraße (Weg an der Alster) wiederherzustellen und bei der Planung den Lichtbeirat einzubeziehen.

2. sicherzustellen, dass bei der Beleuchtung Lampen aufgestellt werden, die keine Fledermausquartiere (in Bäumen oder an Fassaden) und Fledermausnahrungshabitate (wie z. B. Wasserflächen) anstrahlen und deren Leuchtmittel insektenfreundlich sind sowie eine Abstrahlung in die Umgebung vermieden wird.

3. im Haushaltsjahr 2025 eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 150.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020,“ in den Einzelplan 6.2, Produktgruppe 292.14 „ZP Aufwertung ö. Freiräume u. Kleingärten“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ und

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 6.2, Aufgabenbereich 292 „Naturschutz und Grünplanung“, Investitionsprogramm „ZP Grün- und Kleingartenanlagen Bau“ aus dem „Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen.

4. für die in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 3. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020,“ Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 6.2, Produktgruppe 292.14 „Zentrale Programme N “ zu übertragen.

5. der Bürgerschaft über den Umsetzungsstand bis zum 30.06.2025 sowie nach Abschluss der Maßnahmen zu berichten.

 

sowie
  • Michael Gwosdz
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Jennifer Jasberg
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Christa Möller-Metzger
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Ulrike Sparr
  • Charlotte Stoffel
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion