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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Bezirkliche Sportorte fit für die Zukunft machen

Mittwoch, 18.01.2023

Hamburg ist eine sportaffine Metropole und die Hamburger:innen bewegen sich gern. Eine wichtige Voraussetzung zum Sportreiben ist die Sportinfrastruktur in der Stadt. Neben den Schul- und Vereinssportanlagen und den Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum bilden die bezirklichen Sportstätten das Rückgrat der Sportorte in Hamburg.

Der Senat fördert mit dem Haushalt 2023/24 auch die vereinseigenen Anlagen über den Sportfördervertrag. Von 2021 bis 2024 steigt die Förderung des gemeinnützigen Sports über den Sportfördervertrag stufenweise um 7,5 Prozent auf das Rekordniveau von knapp 11 Millionen Euro per anno an. Alleine 3,6 Millionen Euro sind bis 2024 für die Sanierung vereinseigener Anlagen vorgesehen. Insgesamt sind in vereinseigene Sportanlagen zwischen 2011 und 2019 rund 85 Millionen Euro investiert worden, Investitionen in Höhe von weiteren 25,5 Millionen Euro sind in den Jahren 2020 bis 2023 geplant.

Die Bezirke erhalten für die bezirklichen Sportstätten über acht Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kommen zahlreiche weitere Einzelprojekte im Sportstättenbau sowie der Neubau von rund 90 Sporthallen bis 2027 durch Schulbau Hamburg (SBH) und die Gebäudemanagement Hamburg (GMH) Sport GmbH. Alleine in der letzten Dekade wurden rund 590 Millionen Euro in öffentliche Sportanlagen, Sporthallen und Schwimmbäder investiert. SPD und GRÜNE haben zudem mit Drs. 22/10305 weitere 5,25 Millionen Euro für die Sportinfrastruktur in Hamburg auf den Weg gebracht.

Die Sicherung und Modernisierung der städtischen Sportinfrastruktur ist für Rot-Grün eine grundsätzliche Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung der Hamburger „Active City“-Strategie (Drs. 22/8715). Dabei gilt es, den Hochbau (z. B. Sporthallen, Vereinszentren, Umkleidehäuser) und den Bau und die Sanierung von Sportfreianlagen (z. B. Kunstrasenplätze, Rundlaufbahnen, Parksport) nachhaltig zu verstetigen sowie gleichermaßen die energetische Sanierung von Sportstätten weiter voranzubringen.

Mit über 100 Kunstrasenplätzen ist es in Hamburg laut dem 10. Hamburger Sportbericht gelungen, die Nutzungsintensität signifikant zu steigern. Hamburg hat es bei steigenden Bevölkerungszahlen und erheblichen Flächenkonkurrenzen geschafft, die sportinfrastrukturellen Nutzungskapazitäten zu sichern und zu verbessern. Neben der langfristig verlässlichen Sportförderung setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN mit einem Maßnahmenpaket dafür ein, an weiteren städtischen Sportanlagen dafür Sorge zu tragen, dass in den Bezirken wohnortnahe und gute Sportmöglichkeiten erhalten bleiben.

Dieses Maßnahmenpaket erstreckt sich auf die Unterstützung für eine Sportanlagenumgestaltung auf der Sportanlage Königshütter Straße in Dulsberg, die Modernisierung mit Kunststoffbelag des Sportplatzes Finksweg in Finkenwerder sowie klimagerechte Heizungserneuerungen in der Sportanlage Kroonhorst in Osdorf und im Billtal-Stadion in Bergedorf. Alle Maßnahmen sind bereits mit Beschluss des Beirats Bezirklicher Sportstättenbau in Planung oder durch weitere Fördermittel auf den Weg gebracht (z. B. Königshütter Straße: RISE; Finksweg: Gestaltungsfonds für Investitionen der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte; Kroonhorst: RISE).

Im Einzelnen sollen die Mittel wie folgt aufgeteilt werden:

• Altona: 120.000 Euro für eine klimagerechte Heizungserneuerung in der Sportanlage Kroonhorst

• Bergedorf: 120.000 Euro für eine klimagerechte Heizungserneuerung im Billtal-Stadion

• Hamburg-Mitte: 200.000 Euro für die Modernisierung des Sportplatzes Finksweg mit einem Kunststoffrasenbelag

• Hamburg-Nord: 100.000 Euro für die Umgestaltung der Sportanlage Königshütter Straße

Bei allen Vorhaben handelt es sich entweder um sinnvolle Ergänzungen bereits geplanter Maßnahmen bzw. um das Schließen von Finanzierungslücken zum Beispiel aufgrund gestiegener Baukosten zur Ermöglichung der Maßnahme. SPD und GRÜNE legen damit ein relevantes Unterstützungspaket vor, das in den Bezirken zu einer Verbesserung der Sportinfrastruktur beitragen wird.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. unter Einbeziehung der zuständigen Behörden im Haushaltsjahr 2023 für die klimagerechte Heizungserneuerung auf der Sportanlage Kroonhorst eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen in Höhe von insgesamt bis zu 120.000 Euro konsumtiv aus dem Produkt ‚Sanierungsfonds Hamburg 2020‘, Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“), Kontenbereich „Globale Mehrkosten“‘ an den Einzelplan 1.3, Produktgruppe 211.02 ‚Sozialraummanagement‘, Kontenbereich Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit zu übertragen.

 

2. unter Einbeziehung der zuständigen Behörden im Haushaltsjahr 2023 für die klimagerechte Heizungserneuerung im Billtal-Stadion eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen in Höhe von insgesamt bis zu 120.000 Euro konsumtiv aus dem Produkt ‚Sanierungsfonds Hamburg 2020‘, Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“), Kontenbereich „Globale Mehrkosten“‘ an den Einzelplan 1.7, Produktgruppe 227.02 ‚Sozialraummanagement‘, Kontenbereich Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit zu übertragen.

 

3. unter Einbeziehung der zuständigen Behörden im Haushaltsjahr 2023 für die Modernisierung des Sportplatzes Finksweg mit einem Kunststoffrasenbelag eine Ermächtigung, Auszahlungen für Investitionen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 200.000 Euro

 

a) für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte, ‘Sonstige Investitionen im Aufgabenbereich 207 ‚Soziales, Jugend und Gesundheit‘ Ermächtigungen aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg “ des Einzelplans 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ bereitzustellen und

b) für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 3. a) genannten investiven Maßnahmen – dem entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte, Produktgruppe 207.02 „Sozialraummanagement (SR) aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, die benötigten Ermächtigungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zu übertragen.

 

4. unter Einbeziehung der zuständigen Behörden im Haushaltsjahr 2023 für die Umgestaltung der Sportanlage Königshütter Straße eine Ermächtigung, Auszahlungen für Investitionen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 100.000 Euro

 

a) für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.5 Bezirksamt Hamburg-Nord, Sonstige Investitionen im Aufgabenbereich 219 ‚Soziales, Jugend und Gesundheit‘ Ermächtigungen aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ des Einzelplans 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ und

b) für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 4. a) genannten investiven Maßnahmen – dem entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 1.5 Bezirksamt Hamburg-Nord, Produktgruppe 219.02 „Sozialraummanagement aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, die benötigten Ermächtigungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zu übertragen.

 

5. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2023 über den Planungs- und Umsetzungsstand zu berichten.