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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Cap San Diego – maritimes Denkmal und touristisches Highlight erhalten

Mittwoch, 28.01.2026

Die Cap San Diego gehört zu den bedeutendsten maritimen Wahrzeichen Hamburgs und ist eines der international bekanntesten Symbole für die Hafenstadt. Als größtes noch fahrtüchtiges Museumsschiff der Welt steht sie für Hamburgs maritime Geschichte wie kaum ein anderes Objekt. Das Schiff ist das letzte erhaltene Exemplar einer Serie von sechs schnellen Stückgutfrachtern, die von 1961 bis 1962 für die Reederei Hamburg Süd gebaut wurden. Über zwanzig Jahre hinweg lief die Cap San Diego mehr als hundertmal südamerikanische Häfen an. Aufgrund ihres markanten weißen Anstrichs erhielt sie den bis heute geläufigen Beinamen „Weißer Schwan des Südatlantiks“. Seit 2003 steht das Schiff unter Denkmalschutz. Mit dem Ende der Stückgutfrachtschifffahrt zu Beginn der 1980er-Jahre wurde die Cap San Diego außer Dienst gestellt und später als Museumsschiff im Hamburger Hafen neu aufgebaut. Anders als die benachbarte Rickmer Rickmers ist sie bis heute seetüchtig und nimmt regelmäßig an Fahrten teil, wie zum Beispiel am Hafengeburtstag.

Neben dem Museumsbetrieb hält die Cap San Diego ein vielseitiges Angebot bereit und ist somit auch ein touristischer Anziehungspunkt der Hansestadt: Sie bietet Gästefahrten, öffentliche Führungen, wechselnde Ausstellungen, Lesungen und Konzerte an. Besucher:innen können an Bord übernachten oder den Hochseilgarten zum Klettern nutzen. Mehrere Escape Rooms ergänzen das Angebot. Damit ist die Cap San Diego ein vielseitiger Kultur- und Erlebnisort, der jährlich zehntausende Gäste anzieht und einen bedeutenden Beitrag für die Tourismus- und Kulturmetropole und zur Identifikation aller Hamburger:innen mit ihrer Stadt leistet. Ermöglicht wird dieser außergewöhnliche Betrieb wesentlich durch eine ehrenamtliche Besatzung, die das Schiff mit unermüdlichem Einsatz pflegt, restauriert und zur Fahrt vorbereitet. Ohne dieses Engagement wäre ein solcher Betrieb nicht möglich.

Im März 2026 steht turnusgemäß die Werftzeit zur fünfjährigen Klassenerneuerung an. Die Gesamtkosten hierfür betragen rund zwei Millionen Euro. Die Eigentümerin, die Stiftung Hamburger Admiralität, bemüht sich derzeit intensiv um Finanzierungsquellen. Allerdings ist absehbar, dass die notwendigen Eigenmittel nicht ausreichen werden. Jedoch müssen in der anstehenden Werftzeit zwingend notwendige Arbeiten durchgeführt werden, um Erhalt, Sicherheit und Fahrtüchtigkeit der Cap San Diego zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:

• die Dockung, Reinigung und der Neuanstrich der Außenhaut – insbesondere des Unterwasserschiffs –, um Korrosionsschäden zu vermeiden und den optischen Zustand als einmaliges maritimes Wahrzeichen zu bewahren,

• klasserelevante Wartungen der Maschinen- und Decksanlagen sowie Tankbesichtigungen und -konservierungen zur Erfüllung der sicherheitsrelevanten technischen Anforderungen,

• Stahlarbeiten und Brandschutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit,

• sowie die Erneuerung der Holzdecks auf Brückennock und Bootsdeck, um Substanzverlust vorzubeugen und die Begehbarkeit dauerhaft sicherzustellen.

Ohne eine Finanzierung dieser Arbeiten wäre die fortgesetzte Klassifizierung, Fahrtüchtigkeit und der Betrieb des Schiffes nicht gewährleistet. Ein temporärer Verlust der Einsatzfähigkeit hätte erhebliche Auswirkungen auf den Museumsbetrieb, die kulturelle Nutzung und den Tourismus.

Die Cap San Diego ist nicht nur ein Denkmal von nationaler Bedeutung, sondern verkörpert Hamburgs maritime Geschichte und Identität in herausragender Weise. Um dieses einzigartige Schiff für die Stadt und zukünftige Generationen zu erhalten, wollen die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN die dringend erforderlichen Maßnahmen mit 250.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2030 unterstützen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2026 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 250.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ in dem Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.03 Denkmalschutzamt, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Aufgabenbereich 251„Kultur, Staatsarchiv, Medien“ aus dem „Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

3. im Haushalt 2026 für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.03 „Denkmalschutzamt“ zu übertragen,

4. der Bürgerschaft über den Umsetzungsstand bis 31.08.2026 zu berichten.

 

sowie
  • René Gögge
  • Dominik Lorenzen
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Leon Alam
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Simone Dornia
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Melanie Nerlich
  • Lisa Maria Otte
  • Parica Partoshoar
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Dr. Selina Storm
  • Kathrin Warnecke
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion