Sanierungsfonds Hamburg 2030: Dialoghaus Hamburg – Machbarkeitsstudie für einen neuen Standort zur Sicherung eines inklusiven Lern- und Erlebnisortes
Mittwoch, 14.01.2026
Seit über 25 Jahren ist das Dialoghaus Hamburg ein einzigartiger Ort des sozialen Lernens mit dem Schwerpunkt auf Inklusion und Diversität. Es gilt als einer der wichtigsten außerschulischen Lernorte Hamburgs: Nahezu die Hälfte der jährlich rund 90.000 Besucher:innen sind Schüler:innen. Als inklusiver Arbeitgeber beschäftigt das Dialoghaus rund 72 Mitarbeitende – etwa 39 davon leben mit einer Behinderung. Bis zur Corona-Pandemie konnte das Haus seinen sozialen Auftrag wirtschaftlich nachhaltig erfüllen – ohne dauerhafte Förderung. Es ist zugleich eine touristisch etablierte Attraktion in der Speicherstadt und Impulsgeber für ein internationales soziales Franchise mit mehr als 20 Standorten weltweit. Hamburg ist dabei Flaggschiff und Vorbild zugleich.
Seit über fünf Jahren ist das Dialoghaus auf der Suche nach einem neuen Standort, da das jetzige Gebäude weder barrierefrei noch energetisch zukunftsfähig ist. Eine Sanierung des denkmalgeschützten Speichers ist mittelfristig nicht vorgesehen. Nun hat sich die Lage weiter zugespitzt: Die Sanierung der Kaimauer am Alten Wandrahm erfordert einen vollständigen Auszug bis Ende 2027. Damit droht der Verlust von Betrieb und Arbeitsplätzen. Als außerschulischer Lernort mit besonderer Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden mit Mobilitätseinschränkungen – insbesondere blinden Mitarbeitenden – ist ein zentraler, gut angebundener Standort unabdingbar. Hinzu kommt: Das Haus verfügt über nur sehr begrenzte Mittel für Werbung und ist auf Sichtbarkeit im öffentlichen Raum angewiesen. Die Corona-Pandemie und deren Nachwirkungen – gestiegene Betriebskosten, verändertes Besuchsverhalten, Einbruch bei Raumvermietungen – sowie ein zunehmender Modernisierungsbedarf verlangen eine zukunftsweisende Anpassung der Angebote und Flächennutzung zur langfristigen Sicherung der Wirtschaftlichkeit.
Das Dialoghaus hat im Rahmen eines Planinsolvenzverfahrens in Eigenverwaltung bereits mit der Restrukturierung begonnen. Zum 01.09.2025 gehen die wirtschaftlich tragfähigen Geschäfts- und Programmbereiche, sowie das internationale Lizenzgeschäft in eine neu gegründete „Dialogue Impact“ gGmbH über. Für eine tragfähige Zukunft braucht es ab 2028 einen neuen, passenden Standort. Mit städtischer Unterstützung wurde im Erdgeschoss des Parkhauses Große Reichenstraße ein möglicher Standort identifiziert, der nach erster Einschätzung auch auf reduzierter Fläche die Anforderungen eines inklusiven, wirtschaftlichen und attraktiven Angebots erfüllen könnte. Die Sprinkenhof GmbH musste ihre Planung der Sanierungsarbeiten vorübergehend anpassen und teilweise unterbrechen, um die Bedarfe des Dialoghauses in die Gesamtplanung integrieren zu können. Um eine Schließung oder einen kostenintensiven Interimsbetrieb zu vermeiden und den Zeitplan der Sanierung nicht zu gefährden, muss kurzfristig eine Machbarkeitsstudie erstellt und mit der Vor- und Entwurfsplanung begonnen werden. Hierzu wird die „Dialogue Impact gGmbH“ in Zusammenarbeit mit Branchenexperten, einer Unternehmensberatung und einem Architekturbüro den Standort Große Reichenstraße hinsichtlich des Flächenbedarfs und bevorzugter Flächenstruktur im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeit und Konzept validieren. Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie soll im Sommer 2026 die Genehmigungsplanung abgeschlossen sein (Leistungsphase 4).
Die Sprinkenhof GmbH soll die Gebäudeplanung wieder aufnehmen und die Anforderungen eines Kulturbetriebs in die Planungen integrieren. Für die Durchführung der Machbarkeitsstudie und den Beginn der Vor- und Entwurfsplanung werden 1 Millionen Euro benötigt. 500.000 Euro wurden dafür schon aus dem Quartiersfonds bewilligt. Weitere 500.000 sollen aus dem Sanierungsfonds kommen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. für das Vorhaben „Machbarkeitsstudie für einen neuen Standort des Dialoghaus Hamburg zur Sicherung eines inklusiven Lern- und Erlebnisortes“ die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,
2. im Haushaltsjahr 2026 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 500.000 Euro
a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.2, Produktgruppe 207.02 „Sozialraummanagement“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ und
b. für investive Maßnahmen im Einzelplan im Einzelplan 1.2, Aufgabenbereich 207 „Soziales, Jugend und Gesundheit“, Sonstige Investitionen aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“, „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“ bereitzustellen,
3. für die im Haushaltsjahr 2026 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den Einzelplan 1.2, Produktgruppe 207.02 „Sozialraummanagement“ zu übertragen,
4. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 31.12.2026 zu berichten.
- Mehria Ashuftah
- Mithat Çapar
- Kemir Čolić
- Danial Ilkhanipour
- Regina-Elisabeth Jäck (Fachsprecher:in Menschen mit Behinderung)
- Ali Kazanci
- Dirk Kienscherf
- Jan Koltze
- Claudia Loss
- Gulfam Malik
- Baris Önes (Fachsprecher:in Soziales)
- Milan Pein
- Sören Platten
- Tim Stoberock
- Sarah Timmann
- Michael Weinreich
sowie
- Kathrin Warnecke
- Dennis Paustian-Döscher
- Miriam Block
- Filiz Demirel
- Rosa Domm
- Mareike Engels
- Alske Freter
- Linus Görg
- Michael Gwosdz
- Sina Imhof
- Jennifer Jasberg
- Lisa Kern
- Jan Koriath
- Parica Partoshoar
- Dr. Selina Storm
- Mechthild Weber
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion