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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Energetische Sanierung bezirklicher Gebäude – aktuelle Maßnahmen klimagerecht umsetzen

Mittwoch, 15.06.2022

Das Sanieren älterer Gebäude gehört zu den Daueraufgaben, die in regelmäßigen Abständen – je nach Sanierungsmaßnahme – durchgeführt werden müssen. Um mit öffentlichen Mitteln sparsam umzugehen, ist es sinnvoll, bei diesen regelhaften Sanierungen auch Maßnahmen zum Energiesparen umzusetzen. Dafür müssen die Kosten für die energetische Sanierung der Gebäude sowie die Mehrkosten für höhere Energieeffizienzstandards im Neubau durch eine erweiterte Mittelbereitstellung an die Bedarfsträger im Eigenbau und die Realisierungsträger im Mieter-Vermieter-Modell (MVM) ausgeglichen werden.

Um bei bereits angeschobenen Projekten auch jetzt nach dem jeweils ökonomisch rentablen Standard zu sanieren, sind teilweise Finanzierungslücken vorhanden, die sofort geschlossen werden müssen. Diese sollen aus dem Sanierungsfonds ausgeglichen werden, um eine unnötige doppelte Sanierung zu verhindern. Folgende Maßnahmen erfüllen diese Kriterien:

- Energetische Sanierung Bürgerhaus Barmbek

Das Bürgerhaus Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord) ist für die Menschen im Stadtteil ein fester Anlaufpunkt sowie Treffpunkt, in dem unterschiedlichste kulturelle Veranstaltungen, diverse Bildungsangebote sowie die Möglichkeit zum Austausch im eigenen Café für die Bürger*innen angeboten werden. Das Haus (Lorichstraße 28a) wurde 1930 nach Plänen von Fritz Schumacher als Polizeiwache fertiggestellt und prägt damit auch das architektonische Bild des Stadtteils. 1982 zog die Polizei aus und seit 1983 wird das Gebäude als Bürgerhaus genutzt.

2019 wurde in einem Baubedarfsnachweis festgestellt, dass das Dach des Gebäudes sanierungsbedürftig ist. Diese Maßnahme konnte aufgrund fehlender Haushaltsmittel bis jetzt nicht realisiert werden. Laut technischer Expertise der Sprinkenhof GmbH ist es sinnvoll, das Dach inkl. Dämmmaßnahmen nach Energie-Einsparverordnung (EnEV) zu sanieren, um das Gebäude energieeffizienter und damit umweltfreundlicher zu gestalten. Laut ausführlicher Kostenschätzung der Sprinkenhof GmbH sind dafür rund 255.000 Euro notwendig.

- Bedarfe für Sporträume in neuen Schulsporthallen

Das Bezirksamt Hamburg-Nord benötigt Mittel für einen erhöhten Klimaschutz in Verbindung mit zwei Neubauten von Schulsporthallen, in die Funktions- und Vereinsräume im Auftrag des Bezirksamtes integriert werden. An den beiden Standorten Vogesenstraße und Finkenau werden neue Schulsporthallen von Schulbau Hamburg (SBH) errichtet. An beiden Standorten liegen bezirkliche Sportplätze unmittelbar neben den neuen Hallen und aus räumlichen Gründen ist es sinnvoll, in die Schulsporthallen Funktionsräume für die Vereine zu integrieren. Für diese Räume, die das Bezirksamt später von SBH mietet, zahlt das Bezirksamt die Erstellungskosten an SBH. Bei der Berechnung der Kosten für die Erstellung war kein hoher energetischer Standard eingeplant, sodass eine Finanzierungslücke auftritt. Für die Erhöhung des energetischen Standards (KfW 40) berechnet SBH einen Betrag von 102.000 Euro für beide Maßnahmen.

- Austausch der Beleuchtung durch LED, Zuschuss energetische Dachsanierung Fahrzeughalle - Bauhof Rahlau

Der Bauhof Rahlau befindet sich in Tonndorf (Bezirk Wandsbek) und besteht aus zwei Verwaltungsgebäuden. Des Weiteren befinden sich auf dem Gelände eine beheizte Fahrzeughalle und eine Lager-/ Arbeitshalle.

Im vergangenen Jahr wurde im Zuge einer Energieberatung das gesamte Areal untersucht und Potentiale identifiziert. Dabei wurde festgestellt, dass die Dachfläche der Fahrzeughalle marode ist und über eine unzureichende Dämmung verfügt. Zudem ist es auch durch die Dachleckagen zu größeren Feuchtigkeitsschäden der Wände gekommen. Die Dachfläche muss daher erneuert und die Feuchtigkeitsschäden der Wände müssen beseitigt werden. Bei der Sanierung der Dachfläche soll eine ausreichende Wärmedämmung verbaut werden, durch die sich die benötigte Heizenergie für die Fahrzeughalle reduzieren lässt. Die Dachsanierung soll durch die Sprinkenhof GmbH geplant und geleitet werden. Weiteres Potential liegt im Austausch der Beleuchtung. Diese soll in den Verwaltungsgebäuden, der Fahrzeug- und der Arbeitshalle durch effiziente LED ersetzt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich entsprechend einem am 01.06.2022 vorgelegten Kostenrahmen der Sprinkenhof GmbH voraussichtlich auf rd. 640.000 Euro (energetische Dachsanierung, Fassaden und LED nur für die Fahrzeughalle). Hinzu kommen rund 10.000 Euro für die weitere LED-Ausstattung der restlichen Gebäude. Der gesamte Mittelbedarf für den Bauhof Rahlau beträgt rund 650.000 Euro.

Insgesamt handelt es bei den drei Projekten zusammen um einen Mittelbedarf in Höhe von rund 1.007.000 Euro. Davon werden 150.000 Euro aus dem investiven Quartiersfonds gedeckt. Die verbleibenden 857.000 Euro sollen den Bezirken Wandsbek und Nord aus dem Sanierungsfonds zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die genannten Vorhaben im Bereich der energetischen Sanierungen die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2022 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 282.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.5 (Bezirksamt Hamburg-Nord), Produktgruppe 219.02 „Sozialraummanagement“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.5 (Bezirksamt Hamburg-Nord), Aufgabenbereich 219 „Soziales, Jugend und Gesundheit“ aus „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

3. im Haushaltsjahr 2022 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 575.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.6 (Bezirksamt Wandsbek), Produktgruppe 224.03 „Management des öffentlichen Raumes“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.6 (Bezirksamt Wandsbek), Aufgabenbereich 224 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt“ aus „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

4. für die im Haushaltsjahr 2022 dazugehörigen Abschreibungen

a. in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ in den Einzelplan 1.5, Produktgruppe 219.02 „Sozialraummanagement“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen,

b. in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 3. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ in den Einzelplan 1.6, Produktgruppe 224.03 „Management des öffentlichen Raumes“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen,

5. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahmen bis zum 30.05.2023 zu berichten.

 

sowie
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion