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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Erhalt eines Fahrzeugs der S-Bahn-Baureihe 472 als technisches Kulturerbe für die Nachwelt

Mittwoch, 15.09.2021

Die Fahrzeuge der S-Bahn-Baureihe 472 wurden von der damaligen Deutschen Bundesbahn im Zuge des Ausbaus des Hamburger City-S-Bahn-Netzes angeschafft. Anders als die früheren Baureihen werden bei der Baureihe 472 auch die Mittelwagen angetrieben, um die Steigungen von bis zu 40 Promille im neuen City-Tunnel zuverlässig bewältigen zu können. Die erste Bauserie (30 Fahrzeuge) wurde in den Jahren 1974-1976 zur Fuhrparkvergrößerung für die anstehende Eröffnung des City-Tunnels der S-Bahn (1975/1979) beschafft, die zweite Bauserie (32 Fahrzeuge) in den Jahren 1982-1984 für die Eröffnung der neuen S-Bahn-Strecke nach Harburg Rathaus und Neugraben (1983/1984).

Aktuell werden bei der S-Bahn Hamburg GmbH die Fahrzeuge der S-Bahn-Baureihe 472 nach und nach ausgemustert und als Ersatz neue Fahrzeuge der S-Bahn-Baureihe 490 eingeflottet. Zwischen der S-Bahn Hamburg GmbH und dem Verein Historische S-Bahn Hamburg e. V. gibt es Gespräche mit dem Ziel, ein Fahrzeug dieser Baureihe im originalgetreuen Zustand erhalten zu können (vgl. Drs. 21/14022).

Der Verein Historische S-Bahn Hamburg e. V. wurde 1999 gegründet, um unter anderem die historischen Fahrzeuge der Hamburger S-Bahn auf der Grundlage entsprechend vertraglicher Vereinbarungen einschließlich der Mitwirkung bei der Organisation ihres Verkehrseinsatzes sowie von Ausstellungen zu erhalten und zu betreiben (Präsentation der Fahrzeuge für die Öffentlichkeit).

Der Verein verfügt bereits über betriebsfähige S-Bahn-Fahrzeuge der aus dem planmäßigen Betrieb bereits ausgeschiedenen Baureihen 471/871 (Bezeichnung bis 1969: ET/EM 171, Baujahre 1939 bis 1959) und 470/870 (Bezeichnung bis 1968 ET/EM 170, Baujahre 1959 bis 1970), und zwar das Fahrzeug 171 082 (Baujahr 1958; „Museumszug“) und das Fahrzeug 470 128 (Baujahr 1969, „Traditionszug“) (vgl. Drs. 21/14022).

Mit der Außerdienststellung der Baureihe 472 plant der Verein Historische S-Bahn Hamburg e. V., auch ein Fahrzeug dieser Baureihe aufzubewahren und für den Fahrbetrieb in Gang zu halten. Konkret soll das Fahrzeug 472 062 aufgearbeitet werden und eine Revision erhalten und weitestmöglich in den Auslieferungszustand der Baureihe (2. Bauserie) von 1984 zurückversetzt werden. Außerdem sollen Ersatzteile für das historische Fahrzeug mindestens über die Zeit einer Revisionsperiode gelagert werden. Der Prozess der Revision und der Rückversetzung des Zuges 472 062 in einen dem Auslieferungszustand angenäherten Zustand soll durch die S-Bahn Hamburg GmbH organisatorisch und fachlich überwacht werden.

Die geschätzten Gesamtkosten für dieses Vorhaben gibt der Verein Historische S-Bahn Hamburg e. V. mit 1.001.000 Euro an, davon 561.000 Euro für die Revision, 200.000 Euro für den Originalzustand außen, 150.000 Euro für den Originalzustand innen und 90.000 Euro für die Ersatzteillagerung.

Im Hause der S-Bahn bestehen derzeit noch Überlegungen, das Fahrzeug während der Herbstperiode für etwa 2,5 Monate als Schienenreinigungszug einzusetzen. Hierzu würde ein vorhandener, umgebauter Reinigungsmittelwagen in die zwei Kopfwagen des Zuges 472 062 eingespannt.

Um die betriebsfähige und originalgetreue Erhaltung eines Fahrzeugs der S-Bahn-Baureihe 472 als technisches Kulturerbe zu ermöglichen, möchte die Bürgerschaft den Verein Historische S-Bahn Hamburg e. V. bei den skizzierten Maßnahmen mit bis zu 500.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 unterstützen.

Für die verbleibende Restsumme wird die S-Bahn Hamburg GmbH aufkommen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für das Vorhaben „Aufarbeitung und Revision des S-Bahn-Fahrzeugs 472 062 (Erhalt mindestens für die Zeit einer Revisionsperiode – 8 Jahre), Rückversetzung weitestmöglich in den Auslieferungszustand der Baureihe (2. Bauserie) von 1984; Lagerung von Ersatzteilen für das historische Fahrzeug mindestens über die Zeit einer Revisionsperiode“ die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

 

2. im Haushaltsjahr 2021 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 500.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.6, Produktgruppe 223.02 „Sozial-raummanagement (SR)“, Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 223 „Soziales, Jugend und Gesundheit“, (Einzelplan 1.6) aus der „Zentralen Sanierungsreserve“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

3. für die im Haushaltsjahr 2021 und 2022 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, in den Kontenbereich „Kosten aus Abschreibung“ im Einzelplan 1.6, Produktgruppe 223.02 „Sozialraummanagement (SR)“, zu übertragen,

 

4. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 30.06.2022 zu berichten.

 

sowie
  • Gerrit Fuß
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr
  • Dennis Paustian-Döscher (GRÜNE) und Fraktion