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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Maritimes Denkmal und Clubschiff MS Stubnitz erhalten – Werftaufenthalt und Sanierung unterstützen

Mittwoch, 25.03.2026

Die MS Stubnitz hat sich seit 1994 in Hamburg als herausragendes Kultur- und Clubschiff etabliert und ist auch über die Stadtgrenzen hinaus als außergewöhnliche Spielstätte anerkannt. So wurde sie beispielsweise 2014 von der Bundesregierung als „Spielstätte des Jahres“ ausgezeichnet. Als langjähriges Mitglied im Hamburger Clubkombinat steht die MS Stubnitz für ein vielseitiges Veranstaltungsprogramm: Mit Konzerten und Kooperationen – etwa mit dem „ELBJAZZ-Festival“ oder dem „Tag des offenen Denkmals“ – schafft sie einen hohen kulturellen Mehrwert. Seit 2003 ist das Schiff zudem als eingetragenes Denkmal anerkannt, da es sich um das letzte erhaltene Kühlschiff der DDR-Hochsee-Fischfangflotte handelt. Als Livemusikclub ist die MS Stubnitz ein bedeutender Bestandteil der lebendigen Hamburger Clubszene. Clubs wie die MS Stubnitz sind unverzichtbare Orte, die das kulturelle Angebot der Stadt erweitern, zur Lebensqualität beitragen und Besucher:innen von außerhalb in die Innenstadt ziehen.

Mit der Drs. 21/6751 haben die rot-grünen Regierungsfraktionen im Jahr 2016 Mittel für eine umfassende, denkmalgerechte Sanierung bereitgestellt, die in den Jahren 2019 bis 2021 erfolgreich realisiert wurde. Aktuell stehen für den weiteren Betrieb der MS Stubnitz als maritimes Denkmal und Spielstätte Reparaturen sowie die Klasseerneuerung einschließlich eines Werftaufenthalts an.

Ende Dezember 2025 wurde festgestellt, dass am Ruderschaft eine Undichtigkeit besteht, durch die geringe Mengen Wasser in den Rudermaschinenraum eindringen. Da eine Bewegung des Ruders diese Undichtigkeit vergrößern kann, müssen Lager und Dichtungen vor der nächsten Inbetriebnahme erneuert werden. Für diese Reparatur ist es erforderlich, das Schiff aus dem Wasser zu heben; ein Werftaufenthalt ist daher unumgänglich. Im Laufe des Jahres 2026 muss die Stubnitz zudem turnusgemäß die jährliche Besichtigung einer Klassifizierungsgesellschaft absolvieren, um die Zertifizierung als Seeschiff und die darauf aufbauende Betriebserlaubnis zu behalten. Diese Besichtigung umfasst die Vorführung aller wesentlichen Systeme des Schiffes. Ohne eine funktionierende Ruderanlage ist davon auszugehen, dass diese Prüfung nicht erfolgreich bestanden werden kann. Damit würde die Grundlage entfallen, Veranstaltungen an Bord durchführen zu dürfen.

Folgende Maßnahmen stehen an:

• Verholung des Schiffes zur Werft mit Schleppern

• Ein- und Ausdocken des Schiffes sowie Liegezeiten im Dock

• Reinigung des hinteren Unterwasserschiffes mit Wasserdruck

• Trennung und Ausbau des Ruderblatts vom Ruderschaft

• Demontage der Ruderanlage im Rudermaschinenraum

• Ausbau und Reinigung des Ruderschafts

• Austausch der Dichtungs- und Lagerbauteile

• Wiedereinbau des Ruderschafts sowie Montage von Rudermaschine und Ruderblatt

• Klasseerneuerung

Diese dringend erforderlichen Maßnahmen, deren Kosten sich auf rund 135.000 Euro belaufen, übersteigen die finanziellen Möglichkeiten des Betreibervereins. Der Verein hat Mittel in Höhe von 25.000 Euro für die verschiedenen Maßnahmen zugesagt. Die rot-grüne Regierungskoalition setzt sich für den Erhalt und weiteren Betrieb der MS Stubnitz als maritimes Denkmal und Spielstätte ein und möchte deshalb Mittel in Höhe von bis zu 110.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2030 bereitstellen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und den Werftaufenthalt die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2026 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 110.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.03 „Denkmalschutz“ Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Aufgabenbereich “251 Kultur, Staatsarchiv, Medien“ aus dem „Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

3. im Haushalt 2026 für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.03 „Denkmalschutz“ zu übertragen,

4. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2026 über die Sanierungsmaßnahmen und den Werftaufenthalt der MS Stubnitz Bericht zu erstatten.

 

sowie
  • René Gögge
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Miriam Block
  • Rosa Domm
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Parica Partoshoar
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Dr. Selina Storm
  • Kathrin Warnecke
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion