Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg 2030: Neuer Kunstrasenplatz für die Universität Hamburg

Mittwoch, 24.08.2022

Der Sportplatz der Universität Hamburg liegt eingebettet zwischen der Rothenbaumchaussee, dem Turmweg, der Mollerstraße und dem Museum am Rothenbaum für Kulturen und Künste der Welt (MARKK). Für viele Generationen von Student:innen war und ist der Platz Mittelpunkt ihres studentischen Lebens. Sowohl Bewegungswissenschafts- und Sportstudent:innen als auch Sportler:innen des Hochschulsports und Dritte nutzen den Platz und seine Nebenanlagen seit Jahrzehnten.

Seit 1989 trägt der Platz den Namen „Gustav-Stuhlmacher-Sportplatz“. Namensgeber des Platzes ist der ehemalige Uni-Platzwart. Der Sportplatz ist Teil der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaften der Universität Hamburg. 2006 wurde der Sportplatz in einen Kunstrasenplatz umgewandelt.

Generell ist Hamburg beim Bau von Kunstrasenplätzen sehr weit vorangekommen. Über 100 Kunstrasenplätze sind mittlerweile in der Stadt entstanden. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass sich die ganzjährig möglichen Nutzungszeiten und damit die Nutzungskapazitäten signifikant erhöht haben. Denn Kunstrasenplätze sind weniger witterungsempfindlich als Naturrasen oder Tenneplätze. Alleine seit 2015 sind 102.000 zusätzliche Nutzungsstunden auf Kunstrasenplätzen in Hamburg hinzugekommen. Zudem werden in Hamburg alle Plätze seit 2011 mit umweltverträglichem Infill errichtet, sodass keine umweltschädlichen Substanzen in den Boden oder die Umgebung abgegeben werden können.

Der Sportplatz der Universität Hamburg wird im Normalbetrieb intensiv genutzt. Im Rahmen der Lehre nutzen wöchentlich rund 350 Studierende der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaften an fünf Wochentagen sowie ca. 475 Sportler:innen des Hochschulsports an sieben Wochentagen den Platz. Hinzu kommt der Trainingsbetrieb des Hamburger Hockeyverbandes von März bis Oktober sowie ganzjährige Trainingsmaßnahmen der Hockey-Nationalteams. Hockey ist in Hamburg Schwerpunktsportart.

In den kommenden Semestern ist ein pandemiebedingter Druck auf die Praxisveranstaltungen und Praxisprüfungen zu erwarten. Hinzu kommt ein erwarteter Aufwuchs an Studierenden in den Lehramtsfächern. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsbedarf des Platzes in Zukunft hoch sein wird und damit ein funktionsfähiger Platz sichergestellt werden muss.

Der Kunstrasenplatz der Universität ist noch in alter Bauweise errichtet worden. Mit nun rund 15 Jahren Lebenszeit ist der Platz mittlerweile stark sanierungsbedürftig. Der Kunstrasenbelag muss vollkommen neu eingebaut werden und die angrenzenden Bewegungsflächen sollen neu hergerichtet werden. Auch die Drainage muss ertüchtigt werden. Insgesamt belaufen sich die kalkulierten Kosten für Planung und Bau auf Basis einer validen Berechnung auf rund 705.000 Euro.

Die Universität Hamburg wird sich mit rund 375.000 Euro an den Kosten beteiligen. Über den Sanierungsfonds Hamburg sollen bis zu 330.000 Euro für dieses Projekt zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Hinblick auf den geplanten Neubau eines Kunstrasenplatzes im Sportpark der Universität Hamburg die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln und

 

2. im Haushaltsjahr 2022 – abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 330.000 Euro

 

a. für konsumtive Maßnahmen aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ des Einzelplans 9 2, Produktgruppe 283.02, Zentrale Ansätze II, Kontenbereich ,,Globale Mehrkosten“ auf den Einzelplan 3.2, Produktgruppe 246.03 Bau- und Investitionsplanung, und

 

b. für investive Maßnahmen dem Einzelplan 3.2, Aufgabenbereich 246 Steuerung und Service aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ (Einzelplan 9 2, Aufgabenbereich 283 "Zentrale Finanzen“) zu übertragen und zwar zweckgebunden anteilig für die Herstellung eines Kunstrasenplatzes am Sportpark der Universität Hamburg am Turmweg 2,

 

3. für die im Haushaltsjahr 2022 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – den benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283 02 „Zentrale Ansätze II". Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen'·) die benötigten Ermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 in den Kontenbereich „Kosten für Abschreibungen“ im Einzelplan 3.2, Produktgruppe 246.03 Bau- und Investitionsplanung zu übertragen,

 

4. der Bürgerschaft über den Stand der Umsetzung der Maßnahme bis zum 30.09.2023 zu berichten.

 

sowie
  • Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • René Gögge
  • Dr. Adrian Hector
  • Sina Imhof
  • Sina Koriath
  • Farid Müller
  • vy May Müller
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion