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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Planung, Erschließung und Neubau der Mundhalle

Mittwoch, 17.06.2026

Die eingetragene Genossenschaft Mundhalle (Mundhalle eG) ist eine seit dem Jahr 2020 bestehende Genossenschaft zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlich organisierte und selbstverwaltete Arbeitsstrukturen. Die Genossenschaft hat derzeit 85 Mitglieder, von denen rund 45 die Werkstätten, Ateliers und Arbeitsräume nutzen. Zu den Nutzer*innen zählen Handwerker*innen, Künstler*innen, Designer*innen sowie kleine Gewerbebetriebe und Solo-Selbstständige. Die Mundhalle eG schafft damit preiswerte und sozialverträgliche Arbeitsräume für handwerkliche, kulturelle und kleingewerbliche Nutzungen, die in Hamburg zunehmend unter Flächendruck stehen.

An ihren bisherigen Standorten im Hamburger Stadtgebiet war die Mundhalle eG neben den dort ausgeübten handwerklichen, künstlerischen und gewerblichen Tätigkeiten auch ein Ort gemeinschaftlicher Nutzung und nachbarschaftlicher Vernetzung. Der bestehende Standort in der Waidmannstraße 26 steht nur noch bis Ende 2026 zur Verfügung. Nach mehreren Standortwechseln plant die Genossenschaft deshalb die Entwicklung eines dauerhaften Standorts am Holzhafenufer 2 im Bezirk Bergedorf. Das Grundstück soll im Rahmen einer Erbpacht übernommen werden.

Mit der geplanten ersten Halle soll die Grundlage für die langfristige Entwicklung des Standorts geschaffen werden. Vorgesehen sind Werkstattflächen, Atelier- und Büroräume, gemeinschaftlich nutzbare Sozialflächen sowie Räume für kulturelle und nachbarschaftliche Nutzungen. Darüber hinaus sind offene Werkstattangebote, Ausstellungen und gemeinschaftliche Veranstaltungsflächen vorgesehen. Ziel des Vorhabens ist es, bezahlbare Räume für handwerkliche, kulturelle und kleingewerbliche Nutzungen langfristig zu sichern und gleichzeitig die bisherige nachbarschaftsorientierte Arbeit am neuen Standort fortzuführen.

Das Projekt befindet sich in einer fortgeschrittenen Planungsphase. Die Verhandlungen zur Grundstückspacht konnten abgeschlossen werden, die Anhandgabe des Grundstücks wurde Mitte Juni erteilt. Parallel dazu werden vorbereitende Untersuchungen des Grundstücks vorbereitet. Für den geplanten Hallenbau wurden aktuelle Kostenkalkulationen eingeholt.

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich nach aktuellem Stand auf rund 1,2 Millionen Euro zuzüglich einer den Vorgaben für kostenstabiles Bauen entsprechenden Kostenvarianz in Höhe von 120.000 Euro. Hiervon kann die Genossenschaft mit 650.000 Euro etwa die Hälfte aus Eigenmitteln erbringen. Die rot-grüne Regierungskoalition unterstützt das Bauvorhaben der Mundhalle eG im Sinne einer langfristigen Standortentwicklung und stellt die fehlenden Mittel in Höhe von rund 670.000 Euro bereit – 400.000 Euro stammen dabei aus dem Investiven Quartiersfonds sowie bis zu 270.000 Euro aus dem Sanierungsfonds.

Das Projekt und insbesondere dafür notwendige Planungsleistungen, Grundstückserschließungen und vorbereitende Infrastrukturmaßnahmen sollen zeitnah realisiert werden. Das Vorhaben weist bereits einen hohen Konkretisierungsgrad auf. Nach Sicherstellung der Gesamtfinanzierung kann mit der weiteren Umsetzung kurzfristig begonnen werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1.

für das Vorhaben „Neubau Mundhalle“ die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

2.

im Haushaltsjahr 2026 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 270.000 Euro

a.

für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ im Einzelplan 1.7, Produktgruppe 227.02 „Sozialraummanagement (SR)“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“,

b.

für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.7 Bezirksamt Bergedorf, Aufgabenbereich 227 „Soziales, Jugend und Gesundheit“ aus dem „Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

3.

für die im Haushaltsjahr 2026 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den Einzelplan 1.7, Produktgruppe 227.02 „Sozialraummanagement (SR)“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen,

4.

das Bauvorhaben zusätzlich mit bis zu 400.000 Euro aus dem Investiven Quartiersfonds zu unterstützen,

5.

der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 31.12.2026 zu berichten.

sowie
  • Jennifer Jasberg
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Miriam Block
  • Rosa Domm
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Parica Partoshoar
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Dr. Selina Storm
  • Kathrin Warnecke
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion