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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Sanierung des Harburger Schlossgewölbes und Ausbau zur Museumsfiliale unterstützen

Mittwoch, 27.04.2022

Das Harburger Schloss ist die historische Keimzelle der einst selbständigen Stadt Harburg und gleichzeitig das älteste erhaltene Baudenkmal in Hamburg. Bereits um das Jahr 1000 wurde an seinem Standort die erste Befestigung errichtet, die namengebende Horeburg. Sie bildete den Ausgangspunkt für die Entwicklung Harburgs. Ab 1527 wurde die Horeburg durch Herzog Otto I. zum Renaissanceschloss ausgebaut, das in der Endphase des Dreißigjährigen Krieges von einer gewaltigen Zitadelle umgeben wurde, deren Grundform noch heute im Binnenhafen ablesbar ist. Im 19. Jahrhundert diente es als Landratsamt, bis es um 1900 zur Harburger Schlosswerft umfunktioniert wurde. 1972 ließ die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) den repräsentativen Ostflügel unter großem Protest der Harburger Bevölkerung abreißen. Der Westflügel indes – das im Kern gotische „Hohe Haus“ aus der Zeit um 1440 – birgt, bisher verborgen vor den Augen der Öffentlichkeit, den ältesten erhaltenen Raum Hamburgs.

 

Für das Stadtmuseum Harburg als Teil des Archäologischen Museums Hamburg ergibt sich nun die einmalige Chance, Besucher:innen die Geschichte der Stadt an ihrem Ursprungsort erlebbar zu machen. Dies geschieht zum richtigen Zeitpunkt, da sich das Quartier Binnenhafen/Schlossinsel mittlerweile in einem enormen städtebaulichen Aufschwung befindet, nachdem es viele Jahrzehnte als reiner Industriestandort genutzt worden war.

 

Das seit der Gotik mehrfach umgebaute und dadurch in seiner Statik veränderte Schlossgebäude weist inzwischen erhebliche Setzungsrisse auf. Im Rahmen der ersten Baumaßnahmen wurden immense Schwierigkeiten des Baugrundes sichtbar, weshalb die Maßnahme zur weiteren Untersuchung und Absicherung des Bestandes vorerst gestoppt werden musste. Inzwischen ist deutlich, dass eine grundlegende statische Abfangung des Mauerwerks für den Erhalt des Gebäudes zwingend erforderlich ist. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen zeigte sich zudem, dass das heute unscheinbare Gebäude bis zum zweiten Stockwerk in seiner mittelalterlichen Bausubstanz erhalten ist und überdies zahlreiche Spuren seiner bewegten Baugeschichte im Mauerwerk verborgen sind, darunter Fensteröffnungen, Laibungen und sogar ein großes zentrales Doppelfenster mit Schmiedegitter. Die während des Sanierungsprozesses festgestellte Befundlage bestätigte die historische Bedeutung des Gebäudes und seines, auch aus Denkmalschutzgründen, lohnenden Erhalts. Entsprechend war eine komplette Umplanung der Maßnahme erforderlich. Die neue Zeitschiene sowie die Zusatzkosten wurden entsprechend ermittelt.

 

Die statische Abfangung kann entgegen der ursprünglichen Planung nur durch eine eingestellte Stahlskelettkonstruktion gewährleistet werden. Alle historischen Befunde im Mauerwerk bleiben dabei erhalten und können sogar im Rahmen der Sanierung freigelegt und präsentiert werden. Dies führt jedoch auch dazu, dass die beiden unmittelbar über dem Kellergeschoss liegenden leerstehenden Erdgeschoss-Wohnungen in die Museumsplanung integriert werden müssen, indem die Fußböden entfernt werden. Der ursprünglich nur im Kellergewölbe vorgesehene Ausstellungsraum erhält dadurch nunmehr doppelte Geschosshöhe, was wiederum eine vollständige gestalterische Neukonzeption nach sich zieht. Letztlich ermöglicht dies aber die Schaffung eines erheblich attraktiveren Museumsraumes für die Besucher:innen, da durch die Baumaßnahme eine umlaufende offene Galerie entsteht.

 

Die daraus resultierenden Mehrkosten für diese aufwendige statische Sicherung und die sich daraus ergebende deutliche Vergrößerung des zu sanierenden Raumbedarfs belaufen sich auf 1.406.000 Euro. Darin sind eine Kostenvarianz sowie die bisher entstandenen Kostensteigerungen enthalten, die sich durch Bauverzögerungen aufgrund der COVID-19-Pandemie ergeben haben. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich nun auf 2.985.000 Euro. Das Finanzierungsvolumen in Höhe von 1.579.000 Euro ist bereits durch die Bundesförderung (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 565.000 Euro), die Bezirksversammlung Harburg (325.000 Euro), das Denkmalschutzamt Hamburg (210.000 Euro), das Archäologisches Museum Hamburg und Stadtmuseum Harburg (203.000 Euro), die Stiftung Denkmalpflege Hamburg (35.000 Euro), die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (20.000 Euro) sowie die Eigentümerin des Harburger Schlosses (221.000 Euro) gesichert. Aus dem investiven Quartiersfonds können zudem 400.000 Euro bereitgestellt werden.

 

Die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass die FHH zur Deckung der Finanzierungslücke Mittel in Höhe von bis zu 1.006.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2030 bereitstellt, um die Bau- und Sanierungsmaßnahme zu unterstützen und somit den Fortbestand des Harburger Schlossgewölbes zu sichern sowie Museumsbesucher:innen zugängig zu machen.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die Sanierung des Harburger Schlosses einschließlich des Ausbaus zu einer Museumsfiliale die jeweilige Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2022 – abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung,– Ermächtigungen, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 1.006.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.01 Theater, Museen und Bibliotheken, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2030 (Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich Globale Mehrkosten) und

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 3.3 (Aufgabenbereich 251 Kultur und Staatsarchiv) aus der „Zentralen Sanierungsreserve“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen.

 

3. für die im Haushaltsjahr 2022 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2 genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Sanierungsfonds Hamburg 2022, in den Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 3.3., Produktgruppe 251.01 „Theater, Museen und Bibliotheken“ zu übertragen,

4. der Bürgerschaft über den Planungs- und Umsetzungsstand bis zum 31.03.2023 zu berichten.