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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Sanierungsmaßnahmen des denkmalgeschützten Gebäudes der Handwerkskammer Hamburg unterstützen

Mittwoch, 29.01.2025

Das unter Denkmalschutz stehende Gewerbehaus am Holstenwall 12 wurde nach Entwürfen des damaligen Oberbaudirektors von Hamburg, Fritz Schumacher, erbaut. Zudem unterstand ihm die künstlerische Leitung der Durchführung. Das umfangreiche Raumprogramm sah neben den Räumen der Gewerbekammer und der Aufsichtsbehörde für die Innungen unter anderem Innungsbüros, eine Bibliothek, Ausstellungsräume, Sitzungszimmer, Versammlungssäle, Räume für Schulungszwecke und Werkstatträume vor. Die Freie und Hansestadt Hamburg stellte das Baugrundstück zur Verfügung und finanzierte die Errichtung des Gewerbehauses. Die Finanzbehörde hatte 1911 allerdings nur Mittel für eine einfache Grundausstattung des Baus vorgesehen, jedoch ermöglichten zahlreiche Geld- und Sachspenden es, ein angemessenes und repräsentatives Ambiente zu schaffen. Im Herbst 1915 zogen die ersten Innungen ein, 1916 folgten die Gewerbekammer und die Aufsichtsbehörde.

 

Die Handwerkskammer Hamburg will das Gebäude am Holstenwall 12 nun mit umfassenden Sanierungsmaßnahmen zukunftsfähig machen. Die geplanten Baumaßnahmen an dem historischen Fritz Schumacher-Bau umfassen insbesondere die Instandsetzung des Daches inklusive des Aufbaus einer Photovoltaik-Anlage, die komplette denkmalgerechte Fugensanierung der Backsteinfassade sowie die Aufarbeitung von Skulpturen, Zierornamenten und Fenstern. Das Gesamtvolumen der Arbeiten beläuft sich auf rund 3,5 Millionen Euro. Die Handwerkskammer Hamburg plant, alle Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz vorzunehmen.

 

Die erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Gebäudes der Handwerkskammer unterstützen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen mit Mitteln in Höhe von bis zu 300.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Gebäu-des der Handwerkskammer Mittel in Höhe von bis zu 300.000 Euro zur Verfügung zu stellen und die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2025 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – Ermächtigungen, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 300.000 Euro bereitzustellen

a. für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ in dem Einzelplan 7.0, Produktgruppe 270.06 „Innovation und Wirtschaftspolitik“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“

b. für investive Maßnahmen aus dem „Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) in dem Einzelplan 7.0, Aufgabenbereich 270 „Hafen und Innovation“,

3. im Haushalt 2025 für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maß-nahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 7.0, Produktgruppe 270.06 „Innovation und Wirtschaftspolitik“ zu übertragen,

4. der Bürgerschaft über den Umsetzungsstand bis Ende Februar 2026 zu berichten.

 

sowie
  • Zohra Mojadeddi
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Ulrike Sparr
  • Charlotte Stoffel (GRÜNE) und Fraktion