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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Schaffung eines Informationsortes im denkmalgeschützten „Bunker Feldstraße“ auf dem Heiligengeistfeld unterstützen

Mittwoch, 15.09.2021

Die Bürgerschaft hat 2017 mit der Drucksache 21/9203 zugestimmt, dass der denkmalge-schützte „Bunker Feldstraße“ im Rahmen eines neuen Erbbaurechtsvertrages aufgestockt und mit einer öffentlich zugänglichen Grünanlage auf dem Dach versehen wird. Neben verschiedenen stadtteilkulturellen Nutzungen ist vorgesehen, dass auf die besondere Geschichte des Ortes in einem Informationsort hingewiesen wird, damit die Besucher:innen zukünftig die Möglichkeit haben, sich umfassend zu informieren und mit der geschichtlichen Bedeutung des Bunkers auseinander zu setzen. Der begünstigte Erbbauberechtigte hat sich im Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, hierfür Flächen zur Verfügung zu stellen und die Einrichtung des Informationsortes mit 50.000 Euro zu unter-stützten. Für die Umsetzung und den Betrieb dieser Flächen hat die Stadtteilinitiative Hilldegarden e. V. ihre Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft erklärt. Hilldegarden hat mittlerweile mit den Geldern des Erbpächters durch die Grafischen Werkstätten Feldstraße eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen, die die historisch-politische Dimension des Gebäudes umfassend darstellt. Der Bunker am Heiligengeistfeld ist Hamburgs größtes erhaltenes Kriegsbauwerk und hatte viele Funktionen: Er war nicht nur der Standort der Flakgeschütze, sondern auch ein öffentlicher Luftschutzraum. Darüber hinaus gab es einen Krankenhausbereich und zumindest zeitweise nutzte auch die Gestapo Büros in der 4. Etage. Die Machbarkeitsstudie sieht vor, dass in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit einem Beirat diese Vielschichtigkeit deutlich herausgearbeitet und kontextualisiert wird, insbesondere unter Nutzung der Expertise und Beratung von Fachleuten aus der vielfältigen Landschaft der Hamburger Gedenkstätten und Erinnerungsorte sowie auch Vertretern:innen des Stadtteils.

Ziel ist, dass sowohl Zufallsbesucher:innen als auch besonders Interessierte fundiert mit zeitgemäßen Mitteln und leicht zugänglich die Geschichte des Bunkers im Krieg vermittelt bekommen und sich zudem an der Diskussion beteiligen können, welchen Beitrag die Stadt Hamburg zu einer Welt in Frieden leisten kann.

Für die Umsetzung der Machbarkeitsstudie bzw. die Realisierung eines konkretisierten Konzepts, das die Einrichtung eines barrierefreien Informationsortes zum Ziel hat, sind laut Kostenschätzung ca. 320.000 Euro zu veranschlagen (inklusive unvorhersehbarer Mehrkosten). Kosten in Höhe von 50.000 Euro werden dem Erbbaurechtsvertrag entsprechend seitens des Erbbauberechtigten übernommen, Hilldegarden e. V. wird Mittel in Höhe von rund 20.000 Euro einwerben. In Hinblick auf die nahenden umfänglichen Umbauarbeiten im Bunker müssten zeitnah das Konzept für den Informationsort abgeschlossen und die Finanzierung gesichert werden, damit etwaige erforderliche bauliche Maßnahmen für den Informationsort im aktuellen Bauprozess berücksichtigt werden können.

Die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN setzen sich dafür ein, die Nutzung des Gebäudes als Kultur- und Medienbunker weiter auszubauen und den Informationsort mit Mitteln in Höhe von bis zu 250.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg zu unterstützen. Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel seitens der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Sanierungsfonds ist die Maßgabe, dass unter Einbeziehung des Beirats ein angemessenes Umsetzungskonzept für die Errichtung eines Informationsorts erstellt wird und Hilldegarden e. V. Mittel in Höhe von 20.000 Euro einwirbt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung eines Informationsortes im Bunker auf dem Heiligengeistfeld die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln, wobei das Vorliegen eines Mietvertrages sowie eines umfassenden und detaillierten Finanzkonzeptes Voraussetzung ist,

 

2. im Haushaltsjahr 2021 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung und vorbehaltlich eines angemessenen Umsetzungskonzeptes, welches im Expertenrat erarbeitet wird, wobei inhaltlich eine deutliche Trennung zwischen Tätern, Mitläufern, Opfern und Widerstandskämpfern zu ziehen ist, sowie der Einbringung von noch einzuwerbenden Mitteln seitens Hilldegarden e. V. – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 250.000 Euro

 

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 „Künste, kult. Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

 

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 251 „Kultur und Staatsarchiv“, (Einzelplan 3.3) aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

 

3. für die im Haushaltsjahr 2021 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, in den Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 „Künste, kult. Leben, Kreativwirtschaft“, zu übertragen,

 

4. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 31.09.2022 zu berichten.