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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Umwidmung der Mittel für den Umbau und Nutzung der ehemaligen Pausenhalle Vorhornweg durch den SV Lurup Hamburg von 1923 e.V.

Mittwoch, 14.01.2026

Der SV Lurup Hamburg von 1923 e.V. ist mit rund 1.800 Mitgliedern und 26 Abteilungen ein breit aufgestellter, integrativer Stadtteilverein mit starker Verankerung in Lurup und Umgebung. Seit 2014 ist der Verein Stützpunktverein im Bundesprogramm „Integration durch Sport“. Ein erheblicher Teil der Vereinsarbeit richtet sich an Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen im RISE-Fördergebiet Lurup.

Um der wachsenden Nachfrage nach bezahlbaren und wohnortnahen Sport-, Gesundheits- und Reha-Angeboten gerecht zu werden, plant der Verein den Umbau der ehemaligen Pausenhalle am Vorhornweg. Die rund 1.090.000 Euro teure Maßnahme umfasst die Sanierung und Ausstattung der Halle zu einem multifunktionalen Sport-, Fitness- und Bewegungszentrum mit einem barrierearmen Zugang. Der Verein bringt hierfür rund 460.000 Euro an Eigenmitteln und gesicherten Drittmitteln ein. Der Sanierungsfonds soll die verbliebenen Mittel in Höhe von 630.000 Euro beisteuern.

Die neue Nutzung des Standorts Vorhornweg verfolgt folgende Zielsetzungen:

? Ausweitung des Fitness- und Gesundheitssportangebots für alle Altersgruppen – insbesondere auch für ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen.

? Stärkung der sozialen Teilhabe im Stadtteil durch niedrigschwellige und bezahlbare Sportangebote für Bewohner*innen mit geringem Einkommen.

? Kooperation mit sozialen Einrichtungen im Stadtteil – insbesondere mit Fördern & Wohnen, dem Kultur- und Bildungszentrum „BuKi“, lokalen Schulen und der benachbarten Wohnunterkunft.

? Ergänzung bestehender Vereinsangebote und Schaffung neuer Kursräume mit flexibler Nutzung – auch für kulturelle und quartiersbezogene Veranstaltungen.

Die Maßnahme ist als erste Phase eines zweistufigen Gesamtkonzepts zu verstehen. In einer zweiten Phase soll das stark sanierungsbedürftige Vereinsgebäude an der Flurstraße energetisch saniert und erweitert werden, unter anderem mit einem Stadtteil-Café und weiteren Multifunktionsräumen. Durch die sofortige Nutzung des Vorhornweg-Standorts soll eine solide wirtschaftliche Grundlage für diese zweite Phase geschaffen werden.

 

Mit dem Projekt schafft der SV Lurup ein modernes, sozialraumorientiertes Zentrum für Bewegung, Begegnung und Teilhabe – direkt im Herzen des RISE-Fördergebiets. Die Nutzung vorhandener Bausubstanz reduziert die Baukosten erheblich, trägt zur Ressourcenschonung bei und ermöglicht einen zeitnahen Start der Umsetzung.

Mit dem Beschluss der Drs. 22/4425 in der letzten Legislaturperiode wurden Mittel aus dem Sanierungsfonds in Höhe von 630.000 Euro für den Neubau des Vereinsheims des SV Lurup beschlossen. Diese Mittel konnten aus Planungs- und weiteren Gründen bis heute nicht abgerufen werden. Daher wird es für sinnvoll erachtet, diese Mittel für das neue Vorhaben des SV Lurup zur Sanierung der Pausenhalle im Vorhornweg umzuwidmen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. Die in der Drs. 22/4425 bereitgestellten Mittel in Höhe von 630.000 Euro für das Vorhaben „Sanierung der Pausenhalle in Vorhornweg“ zu verwenden,

2. für das Vorhaben „Sanierung der Pausenhalle Vorhornweg“ die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

3. in den Haushaltsjahren 2025/2026 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 630.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.3 Bezirksamt Altona, Produktgruppe 211.02 „Sozialraummanagement (SR)“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“, aus dem Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ und

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.3 Bezirksamt Altona, Aufgabenbereich 211 „Soziales, Jugend und Gesundheit“, aus dem Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, Investitionsprogramm „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“ bereitzustellen,

4. für die in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 3. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den Einzelplan 1.3 Bezirksamt Altona, Produktgruppe 211.02 „Sozialraummanagement (SR)“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen,

5. der Bürgerschaft über den Stand der Umsetzung der Maßnahme bis zum 31.12.2026 zu berichten.

sowie
  • Phyliss Demirel
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Miriam Block
  • Rosa Domm
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Parica Partoshoar
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Dr. Selina Storm
  • Kathrin Warnecke
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion