Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsmaßnahmen und Ausbau des Opernlofts im Alten Fährterminal Altona unterstützen

Mittwoch, 17.06.2026

Das Opernloft ist seit vielen Jahren ein bedeutender Bestandteil der Musikmetropole Hamburg. Als freies Musiktheaterprojekt gegründet, hat sich das Opernloft mit innovativen Formaten wie der 90-Minuten-Oper, dem Opern-Slam und immersiven Opernaufführungen bundesweit einen Namen gemacht. Zahlreiche Auszeichnungen und Preise belegen die hohe künstlerische Qualität und die überregionale Strahlkraft des Hauses. Zugleich leistet das Opernloft einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung junger Sänger:innen sowie Musiker:innen und erreicht mit seinem niedrigschwelligen Zugang ein breites und vielfältiges Publikum.

Mit dem Umzug in das denkmalgeschützte Alte Fährterminal Altona konnte das Opernloft seine Arbeit in besonderer Lage am Hamburger Hafen weiterentwickeln. Die vorhandenen räumlichen Strukturen stoßen jedoch zunehmend an ihre Grenzen. Insbesondere fehlt eine den Bühnenmaßen entsprechende Probebühne sowie ein geeigneter Raum für kleinere, experimentelle Formate, Liederabende und Meisterkurse. Dies führt zu erhöhtem organisatorischem und personellem Aufwand, schränkt die Nutzung des großen Saals ein und begrenzt die Möglichkeiten in der Nachwuchs- und Bildungsarbeit.

Vor diesem Hintergrund plant das Opernloft den Bau einer multifunktionalen Studiobühne im dritten Obergeschoss des Gebäudes. Die neue Bühne soll sowohl als Probebühne als auch als Aufführungsort für kleinere Produktionen sowie als Veranstaltungsraum für Meisterkurse und Bildungsformate genutzt werden und damit die langfristige künstlerische und wirtschaftliche Stabilität des Opernlofts sichern. Die geplanten Sanierungs- und Baumaßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bestands und beschränken sich auf das zwingend erforderliche Maß. Vorgesehen ist der Ausbau des dritten Obergeschosses zu einer multifunktionalen Studiobühne mit einer Kapazität für bis zu rund 100 Zuschauer:innen, der Einbau einer neuen Lüftungs- und Klimaanlage zur Sicherstellung der Raumluftqualität sowie die Anpassung der Raumstruktur durch neue Zugänge, Durchbrüche und die Herstellung eines zweiten Rettungsweges. Darüber hinaus sind die teilweise Erneuerung und Anpassung von Innenwänden, Türen und Oberflächen unter Wiederverwendung bestehender Bauteile, die Anhebung der Unterdecke im Bühnenbereich zur Installation von Beleuchtungs- und Tontechnik, neue nutzungsgerechte Bodenbeläge, der Ausbau eines kleinen Foyers mit mobilen Bartresen und Garderobenelementen, die Modernisierung der Sanitäranlagen einschließlich eines nahezu barrierefreien WCs sowie die Herstellung der erforderlichen Starkstromanschlüsse für den Bühnenbetrieb vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen entsteht ein flexibler und effizient nutzbarer Raum, der den großen Saal entlastet, neue künstlerische Formate ermöglicht und die Nachwuchs- und Bildungsarbeit des Opernlofts nachhaltig stärkt. Das neu entstehende Operndeck verbindet künstlerische Innovation, Nachwuchsförderung und trägt zur Vielfalt und Attraktivität der Musikstadt Hamburg bei. Zugleich wird vorhandene Bausubstanz sinnvoll weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen eines modernen Kulturbetriebs angepasst.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für Bau und Ausstattung der Studiobühne belaufen sich nach DIN 276 auf rund 537.600 Euro netto. Die Finanzierung soll sich aus Sanierungsfondsmitteln in Höhe von bis zu 423.000 Euro, Bezirksmitteln aus Altona in Höhe von 25.000 Euro, Eigenmitteln des Opernlofts beziehungsweise des Jungen Musiktheaters Hamburg e. V. in Höhe von 83.000 Euro sowie einer Kostenübernahme durch die Sprinkenhof GmbH in Höhe von 6.600 Euro zusammensetzen.

Die Förderung aus dem Sanierungsfonds Hamburg ist dringend erforderlich, um das Projekt in seiner Gesamtheit realisieren zu können und die kulturell bedeutende Einrichtung dauerhaft zu sichern.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und den Ausbau des Opernlofts die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2026 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 423.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ in dem Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.01 „Kultur“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Aufgabenbereich 251“Kultur, Staatsarchiv, Medien“ aus dem „Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

3. im Haushalt 2026 für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251. 01 „Kultur“ zu übertragen,

4. der Bürgerschaft über den Umsetzungsstand bis Dezember 2026 zu berichten.

 

sowie
  • René Gögge
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Miriam Block
  • Rosa Domm
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Parica Partoshoar
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Dr. Selina Storm
  • Kathrin Warnecke
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion