Sicherung des Mieter:innenschutzes: Mietpreisbremse verlängern
Mittwoch, 29.01.2025
Wohnen ist ein Grundrecht. SPD und Grüne haben dieses 2023 in der Hamburgischen Verfassung verankert. Neben dem notwendigen Neubau von bezahlbaren Wohnungen ist der umfassende Mieter:innenschutz für die Regierungskoalition handlungsleitend für ein bezahlbares Hamburg.
Hamburg nutzt alle rechtlichen Möglichkeiten im Mieter:innenschutz aus: So gilt in Hamburg die Kappungsgrenzenverordnung auf Grundlage des § 558 Absatz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), und ein umfassender Umwandlungsschutz in den Gebieten mit einer sozialen Erhaltungsverordnung sowie landesweit auf Grundlage von § 250 BauGB (Baugesetzbuch) und ein hamburgweites Zweckentfremdungsverbot. Seit 2015 gilt in Hamburg auch die Mietpreisbremse. Sie sorgt bei Neuvermietungen dafür, dass sich die Miethöhe grundsätzlich auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent begrenzt. SPD und Grüne setzen sich unter anderem beim Thema Möbliertes Wohnen für das Schließen von Schlupflöchern bei der Mietpreisbremse ein (siehe Drs. 21/18917). Ebenso wollen SPD und Grüne die Regulierung von Indexmieten auf Bundesebene erreichen (siehe Drs. 22/9028) und das kommunale Vorkaufsrecht wieder schärfen (siehe Drs. 22/6448).
Der § 556d BGB, also die sogenannte Mietpreisbremse, gilt in Hamburg auf Grundlage der Mietpreisbegrenzungsverordnung bis einschließlich Juni 2025 für das gesamte Stadtgebiet. Sie ist ein bewährtes Instrument, um überhöhte Neuvermietungen zu unterbinden. Die bundesgesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse gilt nur noch bis Ende 2025. Hamburg hat sich im Dezember 2024 für die Verlängerung der Mietpreisbremse im Bundesrat eingesetzt. Die CDU-regierten Länder haben jedoch im Bundesrat eine sofortige Sachentscheidung zur Initiative Hamburgs und weiterer Länder abgelehnt, die Mietpreisbremse bis Ende des Jahres 2029 zu verlängern. Damit legt die Union offen die Axt an den Mieter:innenschutz.
SPD und Grüne setzen sich dafür ein, dass Hamburg weiterhin den bundesrechtlich möglichen Mieter:innenschutz voll ausschöpft. Daher soll die bestehende Mietpreisbegrenzungsverordnung bis Ende 2025 auf Grundlage der aktuellen Rechtslage verlängert werden. Gleichzeitig soll sich er Senat weiter dafür einsetzen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen wird und Schlupflöcher in der Mietpreisbremse geschlossen werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. gemäß § 556d Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch den angespannten Wohnungsmarkt für die Freie und Hansestadt Hamburg festzustellen und die Verordnung über eine Mietpreisbegrenzung in der Freien und Hansestadt Hamburg bis zum 31. Dezember 2025 neuzufassen;
2. der Bürgerschaft bis zum 30. September 2025 zu berichten.
- Matthias Czech
- Gabriele Dobusch
- Sabine Jansen
- Dirk Kienscherf
- Martina Koeppen (Fachsprecher:in Stadtentwicklung)
- Christel Oldenburg
- Lars Pochnicht
- Michael Weinreich
- Dagmar Wiedemann
sowie
- Olaf Duge
- Sonja Lattwesen
- Eva Botzenhart
- Rosa Domm
- Dominik Lorenzen
- Zohra Mojadeddi
- Johannes Alexander Müller
- Andrea Nunne
- Lisa Maria Otte
- Ulrike Sparr
- Charlotte Stoffel (GRÜNE) und Fraktion