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Spielsucht bekämpfen – Spielerschutz durch Spielersperrsysteme verbessern

Mittwoch, 11.11.2020

Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit der Verabschiedung des Hamburgischen Spielhallengesetzes ein starkes Signal für den Schutz der Hamburgerinnen und Hamburger vor den Gefahren der Spielsucht gesetzt und durch Abstandsgebote und verschiedenen Regeln zu den Spielhallen strenge Vorgaben gemacht.

 

Bereits im Prozess der damaligen Gesetzgebung wurde die Idee einer Anbindung an eine bundesweite Sperrdatei diskutiert, zum damaligen Zeitpunkt jedoch wegen damals bestehender technischer Probleme zunächst verworfen. Zwischenzeitlich eröffnet der neue Glückspielstaatsvertrag die Möglichkeit, künftig Spielersperrsysteme zu etablieren und auszuweiten.

 

Sperrsysteme können einen wirksamen Beitrag zum Schutz von Spielsüchtigen sein, da sie gefährdete Spielerinnen und Spieler vom Spiel ausschließen sollen. Im Bereich der Spielbanken sind Spielersperren bereits in der Praxis etabliert und haben sich als Instrument des Spielerschutzes bewährt. Einem hohen Datenschutzniveau ist dabei selbstverständlich Rechnung zu tragen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Umsetzung der im neuen Glückspielstaatsvertrag vorgesehenen Ausdehnung der Spielersperrsysteme auf die Spielhallen und Sportwettvermittlungsstellen, das Online-Glücksspiel, Gaststätten und andere Automatenaufstellorte frühzeitig und unter Wahrung der Datenschutzbelange vorzubereiten und dabei auch die Möglichkeiten zu Spielerselbstsperren zu berücksichtigen und auszuweiten.

2. der Bürgerschaft zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Peter Zamory
  • Linus Jünemann
  • Gudrun Schittek
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Filiz Demirel
  • Britta Herrmann
  • Sina Imhof
  • Christa Möller
  • Yusuf Uzundag (GRÜNE) und Fraktion