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Sprache als Schlüssel zu gelungener Integration – die Bundesregierung muss den Zulassungsstopp zu Integrationskursen rückgängig machen

Freitag, 13.03.2026

Integrationskurse nach § 44 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind ein zentrales integrationspolitisches Instrument: Die Integrationskurse vermitteln grundlegende Sprachkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Orientierung im Alltag. Sie bilden eine unersetzbare Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe, eigenständige Existenzsicherung und nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Für Hamburg als Einwanderungsstadt sind sie von herausragender Bedeutung.

Mit einem Rundschreiben vom 9. Februar 2026 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Trägern mitgeteilt, dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine neuen Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG erteilt werden. Betroffen sind Asylbewerber*innen, Geduldete nach § 60a, Menschen aus der Ukraine und Unionsbürger*innen. Begründet wird dieser Schritt mit der Notwendigkeit, finanzielle Risiken im Bundeshaushalt zu vermeiden.

Diese faktische Abschaffung von Integrationskursen für rund 130.000 Personen bundesweit ist integrations-, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch verheerend. Integrationskurse sind nicht nur eine Investition in jede*n Einzelne*n, sondern auch in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt und der gesamten Gesellschaft. Spracherwerb ist der Schlüssel zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit, ehrenamtlichem Engagement und zur Teilhabe am Leben in Deutschland.

Um arbeiten zu können, sind Sprachkenntnisse unerlässlich – ohne ausreichende Deutschkenntnisse fällt Zugewanderten der Einstieg in den Arbeitsmarkt deutlich schwerer. Die Aussetzung der Integrationskurse mindert so die Zukunftsperspektiven von Zugewanderten und verschärft zugleich den Mangel an dringend benötigten Fach- und Arbeitskräften in den Unternehmen. Am Ende geht diese Rechnung nicht auf: Menschen bleiben länger im Leistungsbezug und die dadurch steigenden Sozialausgaben übertreffen die kurzfristigen Einsparungen.

Darüber hinaus sind Deutschkenntnisse auch für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von enormer Bedeutung: um sich in der Nachbarschaft einbringen zu können, beim Elternabend Anschluss zu finden oder im Sportverein aktiv zu werden. Ein schneller und niedrigschwelliger Zugang zu Sprachkursen ist unerlässlich für ein gutes Ankommen und Miteinander. Es ist ein Widerspruch, Integration und Spracherwerb einzufordern, doch zugleich durch Haushaltskürzungen ihre wichtigsten Instrumente einzuschränken.

Der Zulassungsstopp gefährdet auch die gewachsenen Strukturen der Hamburger Integrationsinfrastruktur. In Hamburg leisten zahlreiche hoch qualifizierte Bildungsträger mit erfahrenem Personal einen nicht ersetzbaren Beitrag zur Integration, darunter die Volkshochschule. Fehlende Planungssicherheit, ausbleibende Teilnehmende und unklare Finanzierungsperspektiven führen zum Abbau von Personal und Kapazitäten. Durch die kurzfristige Aussetzung der Zulassung sind viele Träger zudem vor ernst-hafte finanzielle und organisatorische Herausforderungen gestellt. Ein späterer Wiederaufbau solcher Strukturen ist umso teurer. Der Verlust eingespielter Trägerstrukturen schwächt damit dauerhaft die Integrationsfähigkeit Hamburgs und verspielt wichtige integrationspolitische Errungenschaften der vergangenen Jahre.

Die Länder tragen bereits wesentliche Kosten der Integration. Der Bund zieht seine finanzielle Beteiligung seit Jahren immer weiter zurück. Er darf nicht aus seiner Verantwortung für die Ausgestaltung und Umsetzung des Gesamtförderprogramms Sprache entlassen werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Zulassung zu Integrationskursen für alle berechtigten Gruppen nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz wieder uneingeschränkt ermöglicht wird,

2. darzustellen, wie sich der Zulassungsstopp auf die Indikatoren „Anzahl der neuen Teilnehmenden an Integrationskursen“ sowie „Summe aller Integrationskurse“ des Hamburger Integrationskonzepts auswirken könnte,

3. der Bürgerschaft zum 30. Mai 2026 zu berichten.

sowie
  • Parica Partoshoar
  • Mareike Engels
  • Phyliss Demirel
  • Linus Görg
  • Lisa Kern
  • Jan Koriath
  • Dr. Selina Storm
  • Kathrin Warnecke
  • Mechthild Weber (GRÜNE) und Fraktion und Hila Latifi
  • Dr. Carola Ensslen
  • Heike Sudmann
  • David Stoop
  • Stephan Jersch (Die Linke) und Fraktion