Starke Stimmen für Integration – Gesetzliche Grundlage für Hamburgs Integrationsbeirat schaffen
Mittwoch, 17.06.2026
Die Förderung gleichberechtigter Teilhabe aller Menschen in Hamburg ist ein grundlegendes Ziel der Integrationspolitik des Hamburger Senats und Leitlinie des Hamburger Integrationskonzepts "Wir in Hamburg - Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt" (Drucksache 21/10281). Der Hamburger (Landes-)Integrationsbeirat leistet hierzu seit nunmehr fast 25 Jahren einen wichtigen Beitrag. Er dient als beratendes Gremium, das Perspektiven von Menschen mit Migrationsgeschichte bündelt und in die politischen Entscheidungsprozesse einbringt.
Der Landesintegrationsbeirat ist eine zentrale Stimme für Partizipation und Integration in Hamburg. Die kontinuierliche Arbeit der Mitglieder hat in den vergangenen Jahren maßgeblich dazu beigetragen, migrationspolitische Perspektiven sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln.
Das Regierungsprogramm sieht daher vor, analog zum Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetz einen rechtlichen Rahmen für die Arbeit des Landesintegrationsbeirates zu schaffen.
Eine gesetzliche Verankerung der Arbeit des Landesintegrationsbeirats bietet die Chance, bisherige Strukturen auf eine verlässliche Grundlage zu stellen, einheitliche Verfahren festzulegen und die Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationsgeschichte und migrantischen Organisationen verlässlich und dauerhaft noch einmal mehr zu stärken. Der Übergang in ein Integrationsbeiratsgesetz sollte daher geprüft werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. einen rechtlichen Rahmen für die Arbeit des Landesintegrationsbeirats bis Anfang 2029 zu schaffen,
2. die gesetzliche Grundlage so zu gestalten, dass die Erfahrungen des Landesintegrationsbeirats der 22. Wahlperiode berücksichtigt werden und die Zusammensetzung eines künftigen Beirats sich an den bewährten Strukturen orientiert. Dabei soll eine stärkere Verzahnung zwischen dem Landesintegrationsbeirat und den vorhandenen bezirklichen Informationsgremien verwirklicht werden,
3. den Landesintegrationsbeirat demokratisch zu stärken, indem er gesetzlich verankert wird und seine Befugnisse, wie zum Beispiel Antrags- und Anhörungsrechte im geplanten Integrationsbeiratsgesetz weiter ausgebaut werden,
4. die voraussichtlichen Kosten für die gesetzliche Verankerung des Landesintegrationsbeirats zu prognostizieren und darüber bis zum Ende des Jahres 2027 zu berichten, damit diese in die Haushaltsplanaufstellung 2029/2030 einfließen können,
5. den derzeit noch amtierenden (Landes-)Integrationsbeirat der 22. Legislaturperiode aus seiner Rolle als Übergangsgremium zu entlasten und gemäß des Eckpunktepapiers in Drucksache 22/3791) für die Übergangszeit einen neuen Integrationsbeirat der 23. Legislaturperiode zu konstituieren. Dabei soll die bisherige Geschäftsordnung weiterhin gelten sowie die Regelungen zur Berichtspflicht für die Dauer der Übergangszeit keine Anwendung finden.
- Mithat Çapar
- Kemir Čolić
- Danial Ilkhanipour (Fachsprecher:in Europa)
- Regina-Elisabeth Jäck
- Ali Kazanci
- Jan Koltze
- Claudia Loss
- Baris Önes (Fachsprecher:in Soziales)
sowie
- Parica Partoshoar
- Filiz Demirel
- Mareike Engels
- Linus Görg
- Lisa Kern
- Jan Koriath
- Dr. Selina Storm
- Kathrin Warnecke
- Mechthild Weber (GRÜNE) und Fraktion