Straßenfeste und Veranstaltungen: Verfahren erleichtern - Sicherheit stärken, Genehmigungsfreiheit für kleine Veranstaltungen einführen, Genehmigungsverfahren konsequent vereinfachen und die Anschaffung und Bereitstellung von Absperrelementen voranbringen
Mittwoch, 02.09.2026
Straßenfeste und kleinere Veranstaltungen sind Herzstücke des gesellschaftlichen Lebens in Hamburg. Sie bringen Menschen zusammen, stärken den Zusammenhalt in den Quartieren und tragen zu einer lebendigen und offenen Stadtgesellschaft bei.
Dabei gilt jedoch: Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung für öffentliche Veranstaltungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen – von der Sondernutzungserlaubnis über verkehrsrechtliche Anordnungen bis hin zu Sicherheitskonzepten – sind grundsätzlich notwendig und richtig, um Besucher:innen wirksam zu schützen.
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an die Sicherheit deutlich gestiegen, insbesondere beim Schutz vor Überfahrtaten. Diese Entwicklung stellt viele Veranstalter:innen vor große Herausforderungen – organisatorisch wie finanziell. Gerade ehrenamtlich organisierte Feste stoßen hier zunehmend an ihre Grenzen, weil die Verkehrssicherung einen immer größeren Kostenblock darstellt.
Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren für Veranstaltungen häufig mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sind. Veranstalter:innen müssen heute zahlreiche Stellen beteiligen, oft mehrere Einzelgenehmigungen einholen und unterschiedliche Anforderungen koordinieren. Es gibt kein einheitliches Verfahren in den Bezirken und die Anforderungen an die Veranstalter:innen sind oft intransparent und steigen von Jahr zu Jahr. Gerade für ehrenamtlich organisierte Straßenfeste stellt dies eine zunehmende Belastung dar.
Für die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN steht fest, dass es nicht nur von den finanziellen Möglichkeiten und der Organisationskraft einzelner Veranstalter:innen abhängen darf, ob ein Straßenfest stattfinden kann. Daher muss es unser Ziel sein, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne die zwingend erforderlichen Sicherheitsstandards abzusenken.
Die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN sehen deshalb die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Veranstaltungen weiterzuentwickeln. Durch Änderungen im Hamburger Wegegesetz und ein eigenständiges Regelwerk zur Genehmigung von Veranstaltungen, schaffen wir einen neuen Rechtsrahmen. Um insbesondere kleinere Straßen- und Nachbarschaftsfeste zu entlasten, sollen diese weitgehend genehmigungsfrei gestellt und ein Anzeigeverfahren eingeführt werden.
Die Genehmigungsverfahren werden neu aufgestellt, digitalisiert und vereinfacht: Abläufe in den Bezirken werden klar geordnet und ein konzentrierter Genehmigungsprozess geschaffen, so dass die Veranstalter:innen entlastet werden. Wir verfolgen die Ansätze: „One-Face-to-the-Customer“ und ein Antrag – eine federführende Genehmigungsstelle – ein Bescheid – gegebenenfalls unter Einbeziehung mehrerer Genehmigungen (unter anderem nach Gaststättenrecht, Verkehrsrecht und Grünanlagenrecht).
Die Anzahl der Regelungen und Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheiden werden entschlackt, gebündelt und nach Veranstaltungstypen standardisiert. Kleine Veranstaltungen sollen nicht mehr pauschal die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie größere Veranstaltungen. Das schafft Transparenz und vereinfacht konsequent die Verfahren für Antragsteller und Verwaltung. Einfache und standardisierte Verfahren tragen dazu bei, dass Veranstaltungen auch an Orten durchgeführt werden, die bislang weniger als Veranstaltungsorte attraktiv sind und so das Gesamtbild der Stadt gestärkt.
Klar ist auch: Veranstaltungen müssen sicher sein und bleiben. Deswegen müssen darüber hinaus auch die Kosten für steigende Sicherheitsanforderungen abgefedert werden. Nicht-kommerzielle Veranstalter:innen dürfen nicht an den finanziellen Belastungen durch notwendige Schutzmaßnahmen scheitern. Neben der zentralen Beschaffung und Bereitstellung von Sicherheitselementen erscheint daher auch die Einrichtung eines Förderinstruments sinnvoll, dass insbesondere Maßnahmen zur Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit unterstützt. Denn wenn Sicherheitsanforderungen steigen, müssen Unterstützungsmöglichkeiten für die identitätsstiftenden Straßenfeste aufgezeigt werden. Die Bezirksämter leisten bereits viel, haben aber nur begrenzte Spielräume – etwa bei Gebühren oder finanzieller Förderung.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen vereinfachte Verfahren und Sicherheit gewährleisten, ohne das gesellschaftliche Leben einzuschränken. Für wachsende Anforderungen müssen pragmatische und verlässliche Hilfen angeboten werden. So sichern wir lebendige Quartiere und ermöglichen auch künftig vielfältige Veranstaltungen in ganz Hamburg.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. ein Konzept für ein Hamburger Veranstaltungsrecht beziehungsweise einen Leitfaden für die Sicherheit öffentlich zugänglicher Veranstaltungen vorzulegen, das die Genehmigungsfreiheit für kleine Straßen- und Nachbarschaftsfeste durch Einführung eines Anzeigeverfahrens ermöglicht, die Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen insgesamt konsequent vereinfacht und standardisiert, die Abläufe in den Bezirken klar ordnet sowie einen zentralen, gebündelten Genehmigungsprozess („One-Face-to-the-Customer“) mit einer federführenden Stelle etabliert. Dabei sollte auch mittelfristig ein möglichst vollständig digitaler Antragsprozess ohne Schriftformerfordernis entwickelt werden. Zudem soll die Anzahl und Komplexität der Nebenbestimmungen reduziert und Anforderungen nach Veranstaltungstypen differenziert werden, um Transparenz und Entlastung für Veranstalter:innen zu schaffen,
2. ein Konzept zur zentralen Beschaffung und Vorhaltung mobiler Absperrelemente (zum Beispiel Fahrzeugsperren, modulare Poller- und Blocksysteme) zu entwickeln, das insbesondere den Anforderungen kleiner und mittlerer Veranstaltungen von gemeinnützigen Organisationen gerecht wird,
3. zu prüfen, in welchem Umfang Absperrelemente aus dem städtischen Bestand Veranstalter:innen unentgeltlich oder kostengünstig zur Verfügung gestellt werden können, um insbesondere ehrenamtlich organisierte und nicht-kommerzielle Veranstaltungen zu entlasten. Dabei ist eine Differenzierung zwischen gewerblichen / kommerziellen Veranstaltungen (gewinnorientierte Veranstalter:innen / kostenpflichtige Nutzung) und nicht-kommerziellen Veranstaltungsformen (zum Beispiel Vereine und Institutionen / gegebenenfalls vergünstigte oder kostenfreie Nutzung) sachgerecht auszugestalten,
4. bei erfolgreicher Prüfung unter 3. ein transparentes Vergabe- und Nutzungssystem für diese Sicherheitsinfrastruktur zu entwickeln, das eine frühzeitige Planungssicherheit für Veranstalter:innen gewährleistet,
5. zu prüfen, inwieweit die Logistik (Transport, Auf- und Abbau) unterstützt werden kann, insbesondere bei kleineren Veranstaltungen ohne eigene professionelle Infrastruktur,
6. zu prüfen, ob ein Fonds eingerichtet werden kann, aus dem nicht-kommerzielle Veranstalter:innen bei den Kosten für notwendige Sicherheitsmaßnahmen unterstützt werden können,
7. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2027 zu berichten.
- Irene Appiah
- Ole Thorben Buschhüter
- Clarissa Herbst
- Danial Ilkhanipour
- Ali Kazanci
- Jan Koltze
- Alexander Mohrenberg
- Oktay Özdemir
- Sören Platten
- Arne Platzbecker
- Anja Quast (Fachsprecher:in Bezirke)
- Marc Schemmel
- Hansjörg Schmidt (Fachsprecher:in Medien)
- Frank Schmitt
- Sören Schumacher (Fachsprecher:in Inneres)
- Olaf Steinbiß (Fachsprecher:in Verfassung)
- Philine Sturzenbecher
- Sarah Timmann
- Juliane Timmermann
- Annika Urbanski
- Carola Veit
sowie
- Lisa Kern
- Miriam Block
- Rosa Domm
- Mareike Engels
- Alske Freter
- Michael Gwosdz
- Sina Imhof
- Jennifer Jasberg
- Parica Partoshoar
- Dennis Paustian-Döscher
- Dr. Selina Storm
- Kathrin Warnecke
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion