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Transformation braucht Bewegung – Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte in Hamburg beschleunigen

Mittwoch, 13.11.2024

Die Metropolregion Hamburg steht mit Blick auf die sozial-ökologische Transformation und die gesellschaftlichen Aufgaben wie Verkehrs- und Energiewende und der Schaffung von ausreichendem Wohnraum vor großen Aufgaben. Um die Ziele erreichen zu können, bedarf es an vielen Stellen der Beschleunigung behördlicher Genehmigungsverfahren.

Bei Brückensanierungen im Hafen, beim Bau der U5, dem Ausbau der Windkraft und dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sowie beim Wohnungsbau sind Großraum- und Schwertransporte sowie Langtransporte (GST) von Maschinen und Bauteilen zwingend erforderlich. Auch die Exportlogistik der Hafenwirtschaft ist regelmäßig auf den Transport von GST angewiesen.

Der Hamburger Hafen ist der Mittelpunkt aller Logistikaktivitäten der Region und eine bundesweit herausragende Drehscheibe für Straßengüter- und Bahntransporte sowie die Binnenschifffahrt. Darüber hinaus hat Hamburg mit dem international ausgerichteten Flughafen – dem viertgrößten Deutschlands – einen weiteren wichtigen Verkehrsknotenpunkt. Den reibungslosen Ablauf, von der Verpackung der Güter aus aller Welt bis hin zur Verschiffung und Verladung, ermöglichen zahlreiche Spediteure, spezialisierte IT-Unternehmen sowie unzählige weitere Dienstleistungsunternehmen, die sich insbesondere um die Bedürfnisse von Logistikunternehmen kümmern. Hamburg zeichnet sich durch eine große Zahl an Logistik-Unternehmen mit einem sehr breiten Kompetenzspektrum aus. Zudem ist die Logistikbranche einer der größten Arbeitgeber in der Metropolregion.

Die Abwicklung von GST stellt jedoch die Logistikbranche derzeit in Hamburg vor große Herausforderungen. Die Genehmigungsprozesse für die Transporte sind komplex und zeitintensiv. Daher ist es dringend erforderlich, dass Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem sollte die Durchführung von GST sowohl auf der Straße als auch im gebrochenen Verkehr, z. B. beim Umladen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern, optimiert werden. Auf Grund verschiedener Zuständigkeiten sind am Genehmigungsverfahren neben der federführenden Behörde für Inneres und Sport u. a. die Autobahn GmbH des Bundes sowie ggf. Anhörungsbehörden anderer Bundesländer, die jeweils betroffenen Bezirksämter, der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, die Behörde für Wirtschaft und Innovation und die Hamburg Port Authority beteiligt.

Bund und Länder haben im Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung im November 2023 unter anderem vereinbart, eng zusammenzuarbeiten und die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Möglichkeiten zur Erleichterung von GST auszuschöpfen. Darüber hinaus ist auch im Sinne der Antragssteller eine Weiterentwicklung des Verfahrensmanagements für GST erforderlich, um Verfahren generell zu vereinfachen und somit eine durchgängige und digitale Durchführung des Genehmigungsprozesses zur erzielen. Dabei ist klar, dass sich Hamburg grundsätzlich im Rahmen der bundesseitigen Regelungsmöglichkeiten bewegt und diese umsetzen muss (StVO, VwV StVO, RGST).

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. darzustellen, welche Anstrengungen seitens der zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde und den verantwortlichen Baulastträgern zur Beschleunigung der Verfahrensdauer im Bereich der Großraum- und Schwertransporte (GST) unternommen wurden,

 

2. zu prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, zu einer Verschlankung der Genehmigungsverfahren für GST zu gelangen,

 

3. die Möglichkeiten zu prüfen, eine GST Fast-Lane-Genehmigung für eilbedürftige Transporte innerhalb Hamburgs einzuführen, um erstens die Einhaltung von Ladeschlüssen im Schiffsverkehr zu berücksichtigen und zweitens Transportnotwendigkeiten für Baustellen im erforderlichen Maße zu beschleunigen, um erhebliche Kostensteigerungen zu vermeiden,

 

4. zu berichten, wie der Beratungsstand zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen zur Verfahrensbeschleunigung auf Bundesebene ist,

 

5. der Bürgerschaft die Berichte für die vorangestellten Petitumspunkte bis zum 28.02.2025 vorzulegen.

 

sowie
  • Dominik Lorenzen
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Ulrike Sparr
  • Charlotte Stoffel (GRÜNE) und Fraktion