Transparenz und belastbare Kostenentwicklung bei Olympia-Bewerbung weiterhin sichern
Mittwoch, 08.04.2026
Der Hamburger Senat und die Regierungsfraktionen sorgen für größtmögliche Transparenz über die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele. Eine nachvollziehbare und transparente Darstellung ist Voraussetzung für eine fundierte Entscheidung der Hamburger:innen im Vorfeld des Referendums. Dem ist der Senat bereits mit einer umfassenden finanziellen Rahmenkonzeption transparent auf Grundlage valider methodischer Grundlagen, differenzierter Budgetsystematik und auch vor dem Hintergrund des aktuellen Planungsstands, nachgekommen. Diese Rahmenkonzeption dient ausdrücklich der Einordnung von Größenordnungen, Finanzierungslogiken und Zuständigkeiten in einer frühen Projektphase und stellt keine abschließende Finanzplanung dar.
Eine pauschale Ergänzung von Kostenpositionen durch Benchmarkwerte aus anderen Austragungsorten würde keine höhere Transparenz schaffen, sondern eine nicht belastbare Scheingenauigkeit erzeugen.
Grundsätzliche Einordnung des Finanzkonzepts
Das vorliegende Finanzkonzept folgt der international etablierten IOC-Systematik und unterscheidet klar zwischen drei Budgetbereichen:
• Durchführungsbudget (GOB),
• Investitionsbudget (UDB) sowie
• öffentlichen Dienstleistungen (POB)
Diese Trennung ist zentral für Transparenz, Zuständigkeitsklärung und finanzielle Steuerbarkeit.
Dabei zeigt das Konzept:
Das Durchführungsbudget in Höhe von rund 4,8 Milliarden Euro wird vollständig durch Einnahmen gedeckt (unter anderem IOC-Beiträge, Sponsoring, Ticketing) und kann nach aktueller Berechnung sogar einen Überschuss von rund 100 Millionen Euro erzielen, der dem Breitensport zugutekommen soll. Das Investitionsbudget umfasst rund 1,34 Milliarden Euro und dient überwiegend langfristigen Infrastrukturmaßnahmen mit nachhaltigem Nutzen für die Stadt.
Ein erheblicher Teil der Maßnahmen basiert auf der Nutzung bestehender Infrastruktur (76 Prozent bestehende Wettkampfstätten), wodurch Kosten im Vergleich zu früheren Bewerbungen deutlich reduziert werden. Eine Vermischung unterschiedliche Kostenarten, Zuständigkeiten und Finanzierungslogiken ist vor diesem Hintergrund unzulässig.
Sicherheitskosten
Eine Übernahme pauschaler Sicherheitskosten aus anderen Austragungsorten ist fachlich nicht belastbar. Das Finanzkonzept stellt klar, dass Kosten im Bereich öffentlicher Dienstleistungen – insbesondere Sicherheit – stark von standortspezifischen Faktoren abhängen und daher nicht sinnvoll durch Benchmarkwerte ersetzt werden können. Zudem zeigt die Entwicklung internationaler Spiele, dass sich Anforderungen – etwa durch neue Bedrohungslagen oder technologische Entwicklungen – erheblich verändern. Eine Übertragung historischer Werte ist daher methodisch nicht geeignet.
Öffentliche Dienstleistungen
Kosten für öffentliche Dienstleistungen sind Teil eines eigenständigen Budgetbereichs (POB), der bewusst getrennt vom Durchführungsbudget betrachtet wird.
Die konkrete Höhe dieser Kosten hängt maßgeblich von
• Sicherheits- und Einsatzkonzepten,
• Mobilitätskonzepten sowie
• der organisatorischen Ausgestaltung der Spiele
ab und kann erst im weiteren Planungsprozess belastbar quantifiziert werden.
Verkehrsinfrastruktur
Das Investitionsbudget enthält bereits konkretisierte Maßnahmen im Bereich Verkehrsinfrastruktur in Höhe von rund 247 Millionen Euro.
Darüberhinausgehende Großprojekte – etwa im Bereich Schienenverkehr oder ÖPNV – sind bewusst nicht Bestandteil des Olympia-Budgets, da sie unabhängig von den Spielen geplant sind und langfristigen Stadtentwicklungszielen verfolgen. Gleichwohl können sie durch eine erfolgreiche Bewerbung Hamburgs besser umgesetzt werden.
„Hamburger Maßnahmen“
Diese Maßnahmen sind ausdrücklich als optionale, strategische Ergänzungen definiert und unterliegen politischen Gestaltungsentscheidungen.
Das Finanzkonzept weist sie bereits transparent als eigene Kategorie aus, ohne sie vorschnell zu beziffern, da Umfang und Ausgestaltung noch nicht festgelegt sind.
Konzeptrelevante Großprojekte
Diese Projekte sind nicht durch Olympia verursacht. Sie werden sowieso notwendig und gleichwohl durch eine erfolgreiche Bewerbung leichter zu realisieren sein.
Tatsächlich handelt es sich um Vorhaben der langfristigen Stadtentwicklung, die unabhängig von einer Bewerbung geplant und umgesetzt werden sollen. Ihre Einordnung als „konzeptrelevant“ erfolgt ausschließlich aufgrund ihrer funktionalen Nutzung im Veranstaltungskonzept. Eine Einbeziehung in das Olympia-Budget würde die tatsächlichen Kostenstrukturen verzerren.
Finanzpolitische Einordnung
Die finanzpolitische Bewertung zeigt, dass Hamburg die Bewerbung unter soliden Rahmenbedingungen umsetzen kann.
Das Konzept wurde gemeinsam mit externen Finanzexpert:innen erarbeitet und geprüft. Die Finanzierungsmöglichkeiten haben sich gegenüber 2015 deutlich verbessert, insbesondere durch neue Bundesprogramme und erweiterte Spielräume im Rahmen der Schuldenbremse. Der Bund hat seine grundsätzliche finanzielle Beteiligung an Bewerbung und Durchführung zugesichert. Investitionen können gezielt über bestehende Programme und Sondervermögen finanziert werden, ohne andere Haushaltsbereiche zu belasten. Zugleich eröffnet die Bewerbung zusätzliche Chancen, insbesondere bei der Beschleunigung zentraler Infrastrukturprojekte.
Methodisches Vorgehen und Transparenz
Das Finanzkonzept folgt einem klaren Ansatz:
• schrittweise Konkretisierung der Kosten
• fortlaufende Fortschreibung mit wachsendem Planungsstand
• regelmäßige transparente Darstellung gegenüber der Bürgerschaft
Die Bürgerschaft wird im weiteren Verfahren fortlaufend und umfassend über alle finanziellen Auswirkungen informiert. Pauschale Vorabfestlegungen von Richtwerten würden zu methodisch unzulässige Vereinfachungen führen und nicht belegbare Zahlen erzeugen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die Kostenentwicklung weiterhin transparent darzustellen und im Zuge fortschreitender Planungen entsprechend der Rechnungshof-Empfehlungen von 2015 haushaltsbegleitend schrittweise zu konkretisieren,
2. die bestehende Budgetsystematik konsequent beizubehalten und Kosten klar den jeweiligen Verantwortungsbereichen zuzuordnen,
3. belastbare Quantifizierungen erst auf Grundlage hinreichend konkretisierter fachlicher Konzepte vorzunehmen,
4. die Bürgerschaft nach einem erfolgreichen Bürgerschaftsreferendum im weiteren Verfahren regelmäßig über den Stand der finanziellen Planung zu unterrichten.
- Mehria Ashuftah
- Julia Barth-Dworzynski
- Cem Berk
- Kemir Čolić
- Nils Hansen
- Regina-Elisabeth Jäck
- Gulfam Malik
- Baris Önes
- Oktay Özdemir
- Milan Pein (Fachsprecher:in Haushalt)
- Sören Platten
- Marc Schemmel
- Sören Schumacher
- Tim Stoberock
- Sarah Timmann
- Juliane Timmermann (Fachsprecher:in Sport)
- Michael Weinreich
sowie
- Sina Imhof
- Alske Freter
- René Gögge
- Michael Gwosdz
- Jennifer Jasberg
- Dr. Gudrun Schittek
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion