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Transparenz und Fairness in der Fernwärme ausbauen – Stärkung der bundesweiten Preiskontrolle für Fernwärme

Mittwoch, 08.04.2026

Hamburg arbeitet derzeit an einem Wärmeplan. Der Wärmeplan wird einen Weg aufzeigen, wie klimaneutrale Wärmeversorgung in Hamburg erreicht werden kann. Im Gebäudesektor ist neben der Dekarbonisierung des Bundesstrommixes und der energetischen Gebäudesanierung die klimaneutrale Wärmeversorgung der zentrale Hebel zur Erreichung der Klimaziele.

Bei den Hamburger Energiewerken als städtischem und hauptsächlichem Fernwärmeanbieter kann der Senat über den Aufsichtsrat direkt Einfluss nehmen und Kontrolle ausüben. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat darüber hinaus bereits mit den Fernwärmeanbietern HanseWerk Natur GmbH und der enercity Contracting Nord GmbH Kooperationsvereinbarungen mit Blick auf das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung abgeschlossen. Die Vereinbarungen beinhalten zudem erste Planungen der Wärmenetzbetreiber zum Ausbau und zur Dekarbonisierung bestehender sowie zum Aufbau neuer Wärmenetze. Ebenso wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch hinsichtlich Transparenz und sozialverträglicher Preisgestaltung festgehalten. Das sind erste wichtige Schritte, damit die Transformation in der Wärmewende gelingen kann.

Dabei spielt die Fernwärme neben der Wärmepumpe eine zentrale Rolle für das Gelingen der Wärmewende und die Erreichung der Klimaziele – insbesondere in dicht besiedelten urbanen Räumen wie Hamburg. Da es lokal stets nur einen Fernwärmeanbieter gibt, ist es umso wichtiger, dass Preisgestaltung, Vertragsbedingungen und Preisänderungen für Verbraucher:innen transparent, nachvollziehbar und rechtssicher ausgestaltet sind.

Die Bundesregierung reagiert auf diese Herausforderungen mit dem Entwurf zur Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme. Dieser Entwurf beinhaltet insbesondere Regelungen zur Stärkung der Verbraucherrechte und der Transparenz: Künftig sollen unter anderem Musterrechnungen veröffentlicht und Preisänderungsklauseln enger an die tatsächliche Kostenentwicklung gebunden werden. Diese ersten Schritte sind richtig und notwendig, um dauerhaft Transparenz, Vergleichbarkeit und Vertrauen zu schaffen.

Ergänzend bestehen bereits freiwillige Transparenzangebote der Branche, etwa die vom Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V., dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und dem Verband kommunaler Unternehmen e.V. getragene Preistransparenzplattform. Auch die kommunale Wärmeplanung trägt zur Information der Öffentlichkeit über Netze, Versorgungsgebiete und Wärmebedarfe bei. Diese Instrumente sind wertvoll, ersetzen jedoch keine staatliche Aufsicht. In Hamburg hat der Senat bei den Hamburger Energiewerken über den Aufsichtsrat Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten. Bei privaten Anbietern fehlt häufig eine vergleichbare öffentliche Kontrolle. SPD und GRÜNE haben mit Drs. 22/14444 hierfür bereits einen Anstoß gegeben, der mit diesem Antrag weiter konkretisiert wird. Staatliche Prüf-, Veröffentlichungs-, Kontroll- und Koordinierungsaufgaben müssen klar definiert und an geeigneter Stelle gestärkt werden. So können Transparenz und Verbraucherrechte gestärkt und ein entscheidender Beitrag zur Akzeptanz der Wärmewende geleistet werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich in geeigneter Weise dafür einzusetzen, dass die bundesweite Preiskontrolle für Fernwärme gestärkt und durch die notwendigen Kompetenzen ergänzt wird,

2. sich im Zusammenhang mit der Stärkung der bundesweiten Preiskontrolle und der anstehenden Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) insbesondere für folgende Ziele und Aufgaben einzusetzen:

a. die Veröffentlichungspflichten des § 1a der AVBFernwärmeV durchzusetzen und eine bundesweit einheitliche Veröffentlichung und Vergleichbarkeit von Fernwärmepreisen, Preisbestandteilen und Preisänderungsklauseln durch die Fernwärmeanbieter sicherzustellen,

b. die Einhaltung dieser Veröffentlichungspflichten zu kontrollieren, Verbraucherbeschwerden hierzu entgegenzunehmen und Verstöße sofern möglich zu sanktionieren,

c. leicht verständliche und bundesweit einheitliche Musterrechnungen und Standardinformationen für unterschiedliche Kundengruppen bereitzustellen,

d. Verbraucherrechte durch verständliche, zentrale Informationen zu stärken,

e. zur Akzeptanz der Wärmewende beizutragen, indem Preisentwicklungen nachvollziehbar und überprüfbar gemacht werden,

3. der Bürgerschaft nach Abschluss der Novellierung der ABVFernwärmeV auf Bundesebene zu berichten.

 

 

sowie
  • Melanie Nerlich
  • Leon Alam
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Simone Dornia
  • Dominik Lorenzen
  • Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion