Unabhängige Asylverfahrensberatung erhalten
Mittwoch, 03.06.2026
Schutzsuchende sollen im Asylverfahren ihre Rechte und Pflichten kennen und im Verfahren wirksam wahrnehmen können. Um dies besser zu gewährleisten, haben SPD und GRÜNE in der letzten Bundesregierung gemeinsam die unabhängige Asylverfahrensberatung im § 12a Asylgesetz verankert. Seit 2023 ist sie Bestandteil des rechtsstaatlichen und fairen Asylverfahrens und verleiht dem grund- und menschenrechtlich garantierten Schutzanspruch gesondert Ausdruck.
Im Rahmen dieser Beratung werden Asylsuchende unter Wahrung der Vertraulichkeit und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebenslagen über Ablauf, Rechte und Pflichten im Asylverfahren informiert und – soweit erforderlich – bis zum Abschluss ihres Verfahrens begleitet. Die Beratung erfolgt behördenunabhängig durch zivilgesellschaftliche Trägerinnen, die hierfür bislang durch den Bund gefördert werden. In den ersten beiden Jahren nahmen über 100.000 Asylsuchende die Beratung in Anspruch.
Medienberichten zufolge plant der Bundesinnenminister, die Mittel für die Unabhängige Asylverfahrensberatung zu streichen. Ein solcher Schritt wäre integrations-, rechtsstaats- und gesellschaftspolitisch ein schwerwiegender Fehler.
Die unabhängige, parteiliche Beratung trägt dazu bei, dass Asylverfahren fair, transparent und nachvollziehbar durchgeführt werden. Insbesondere Schutzsuchende, die mit dem deutschen Rechtssystem nicht vertraut sind oder nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen, unterstützt sie dabei, ihre Schutzgründe sachgerecht darzulegen und ihre Verfahrensrechte wahrzunehmen. Dies gilt in besonderem Maße für vulnerable Gruppen, etwa traumatisierte oder psychisch erkrankte Menschen.
Zugleich leistet die unabhängige Asylverfahrensberatung einen wichtigen Beitrag zur Effizienz staatlichen Handelns. Studien zeigen, dass eine qualifizierte Beratung die Qualität behördlicher Entscheidungen verbessert und die Zahl von Rechtsmitteln reduzieren kann. Dadurch können Behörden und Gerichte entlastet und langfristig öffentliche Mittel eingespart werden. Es ist widersprüchlich, ein effizientes und zügiges Asylverfahren einzufordern, zugleich aber einen Aspekt der Qualitätssicherung abzuschaffen.
Darüber hinaus erfüllt die Beratung eine Schutzfunktion. Ihr Angebot kann Schutzsuchende vor Ausbeutung durch unseriöse oder kriminelle Beratungsangebote bewahren und die Beratung schafft Vertrauen in staatliche Verfahren. Als häufig erste Anlaufstelle im Asylsystem ist sie von hoher Bedeutung für ein funktionierendes und akzeptiertes Verfahren.
Auch unter fiskalischen Gesichtspunkten ist die Förderung der Unabhängigen Asylverfahrensberatung sinnvoll. Eine Vermeidung von Fehlentscheidungen und langwierigen Gerichtsverfahren kann zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Bei einer vergleichsweise hohen Zahl an Asylanträgen hat dies eine hohe Relevanz. Gerade im Hinblick auf die bevorstehende Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die umfangreiche Neuerungen und Veränderungen in den Verfahren mit sich bringt, ist eine zielgerichtete Beratung der Asylsuchenden von besonderer Bedeutung.
Eine Streichung der Mittel kann nicht nur Schutzsuchende erheblich benachteiligen, sondern auch den Zugang zu einem fairen Verfahren strukturell erschweren. Gerade für besonders schutzbedürftige Personen, etwa traumatisierte Menschen, Opfer von Gewalt oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, kann eine unabhängige, vertrauensvolle Beratung die entscheidende Voraussetzung dafür sein, dass ihre Schutzbedarfe überhaupt erkannt und im Verfahren berücksichtigt werden können. Ohne diese Unterstützung besteht die reale Gefahr, dass Schutzgründe unzureichend vorgetragen werden und berechtigte Ansprüche unentdeckt bleiben.
Ein funktionierendes Asylsystem misst sich nicht allein an Effizienz, sondern vor allem daran, ob es den Schutzbedürftigen gerecht wird. Die unabhängige Asylverfahrensberatung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Ihre Sicherung ist daher nicht nur eine Frage der Verfahrensqualität, sondern Ausdruck eines respektvollen Umgangs mit Schutzsuchenden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Unabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a Asylgesetz weiterhin bedarfsgerecht und verlässlich finanziert wird,
2. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2026 zu berichten.
- Danial Ilkhanipour
- Ali Kazanci
- Alexander Mohrenberg
- Oktay Özdemir
- Sören Schumacher (Fachsprecher:in Inneres)
- Juliane Timmermann
- Annika Urbanski
sowie
- Lena Zagst
- Mareike Engels
- Alske Freter
- René Gögge
- Michael Gwosdz
- Sina Imhof
- Jennifer Jasberg
- Dr. Gudrun Schittek (GRÜNE) und Fraktion