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Unterstützende Arbeitsgemeinschaften an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg in auskömmlichem Umfang erhalten

Dienstag, 20.04.2021

Arbeitsgemeinschaften sind ein wesentlicher Bestandteil des rechtswissenschaftlichen Studiums. In diesen Arbeitsgemeinschaften vertiefen die Studierenden ihr Wissen, das sie in Vorlesungen erworben haben, eignen sich juristische Methodenkompetenz an und lernen, dieses Wissen praxisorientiert auf Falllösungen anzuwenden. Das Lernen am juristischen Fall entspricht auch der juristischen Prüfungskultur, deren Hauptbestandteil Falllösungen im Gutachtenstil sind. Diese Prüfungsform begleitet angehende Jurist*innen vom ersten Semester an bis hin zu den Prüfungen im Staatsexamen. Insofern ist es angemessen, dass Arbeitsgemeinschaften begleitend zu den Vorlesungen möglichst durchgehend im Grund- und Hauptstudium angeboten werden, um gemeinsam mit anderen Studierenden und Lehrenden, die ihnen für ihre Fragen zur Verfügung stehen, sowohl die Fachinhalte als auch deren methodische Anwendung am Fall regelmäßig vertiefen zu können.

Auch aus hochschuldidaktischer Sicht kommt den Arbeitsgemeinschaften ein hoher Stellenwert zu. Ergänzend zum Lernen im Selbststudium und dem häufig frontal gestalteten Lernen in Vorlesungen sind die Arbeitsgemeinschaften der Lernort, an dem sich die Prinzipien eines modernen und studierendenzentrierten Lernens auch in der Rechtswissenschaft am besten umsetzen lassen. Studierende lernen hier mehr als Methodenkompetenz: sie lernen in kleineren Gruppen juristische Standpunkte auch im mündlichen Gespräch zu vertiefen, zu verteidigen oder zu revidieren. Das sind Kompetenzen, die auch im späteren Berufsleben jenseits von methodischer Kompetenz von großer Bedeutung sind. Zudem haben sie in Arbeitsgemeinschaften die Möglichkeit, Lehrende in einer geschützten Lernumgebung um Rat oder um Feedback zu fragen. Auch das ist wichtig für Lernerfolge, ebenso wie der fachliche und persönliche Austausch mit anderen Studierenden in dieser kommunikativen Lernumgebung.

Gerade die Fakultät für Rechtswissenschaft hat in den vergangenen Jahren enormes geleistet, um die juristische Lehre innovativer und moderner zu gestalten, vom Anfang des Studiums bis zu dessen Ende, der wichtigen Phase der Examensvorbereitung.

Sowohl die nunmehr geplante Anhebung der Gruppengrößen auf 40 Studierende, auch für Arbeitsgemeinschaften im Grundstudium, als auch die Streichung von Arbeitsgemeinschaften im Hauptstudium läuft diesen Bemühungen entgegen und ist nicht geeignet, die Ansätze moderner und studierendenzentrierter Lehre zu verwirklichen, zu denen sich die Fakultät für Rechtswissenschaft auch in ihrem Leitbild bekennt.

Aus der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 22/3485 geht zudem nicht hervor, dass Mittelzuweisungen an die Fakultät für Rechtswissenschaft reduziert wurden, sodass sich daraus der Zwang ergäbe, am bestehenden Lehrangebot einzusparen. Die Universität Hamburg sollte dementsprechend im Rahmen ihrer Steuerung und Struktur dafür Sorge tragen, dass unterstützende Arbeitsgemeinschaften an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg in auskömmlichem Umfang erhalten bleiben. Soweit es allerdings tatsächlich problematisch ist, für das Angebot der Arbeitsgemeinschaften für jedes Semester die ausreichende Anzahl an Lehrbeauftragten zu verpflichten, muss dieses Problem und seine Ursache ausreichend erörtert und für zukünftige Lösungen berücksichtigt werden. Die Sichtweise der Studierenden auf das Angebot der Arbeitsgemeinschaften sollte ergänzend zu den Informationen, die in Form von Evaluationen einzelner Lehrveranstaltungen erhoben werden, in einem breiteren Umfang eingebunden und bei der Entscheidung über das Angebot der Arbeitsgemeinschaften ab dem Wintersemester 21/22 ausreichend Berücksichtigung finden.

Der Markt für private Repetitorien, die juristisches Wissen häufig gegen viel Geld vermitteln, ist in Hamburg bereits groß. Ein Abbau des fakultätseigenen Lernangebots birgt die Gefahr, dass diese Repetitorien ihr Angebot noch weiter ausbauen, das aber letztlich nur von denjenigen Studierenden in Anspruch genommen werden kann, die es sich finanziell leisten können. Eine solche Situation wäre mit dem Grundsatz der Bildungsgerechtigkeit nicht zu vereinbaren und sollte deswegen unbedingt vermieden werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

unter Wahrung der Hochschulautonomie gemeinsam mit der Universität Hamburg zu erörtern, wie das Angebot der juristischen Arbeitsgemeinschaften in seinem derzeitigen Umfang im Grundstudium und im Hauptstudium aufrecht erhalten werden kann und dabei unter anderem lösungsorientiert auch das Problem der zur Verfügung stehenden Lehrbeauftragten zu erörtern und insbesondere darauf hinzuwirken, dass die Perspektive der Studierenden in die Entscheidung über das Angebot von Arbeitsgemeinschaften in gebührendem Umfang einbezogen wird sowie sicherzustellen, dass die Entscheidung über den Erhalt von Arbeitsgemeinschaften den Anforderungen an eine moderne Lehr- und Lernkultur an Hochschulen entspricht, wie sie beispielsweise auch im Leitbild der Fakultät für Rechtswissenschaft beschrieben ist.

 

sowie
  • der Abgeordneten Miriam Block
  • Lena Zagst
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Lisa Maria Otte
  • Till Steffen (GRÜNE) und Fraktion