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Unterstützung der KMU, Soloselbstständigen und Gründer:innen mit Migrationsgeschichte in der Corona-Krise

Mittwoch, 04.08.2021

Hamburg ist für viele kleine und mittelständige Unternehmen (KMU), Soloselbstständige und Gründer:innen eine der attraktivsten Wirtschaftsstandorte in Deutschland. Die Wirtschaftskraft der Stadt stieg in den vergangenen Jahren erfreulicherweise signifikant an. Die Zahl der Erwerbstätigen insgesamt erreichte vor der Krise ein Rekordniveau. Dazu haben auch die Unternehmer:innen mit Migrationsgeschichte einen wesentlichen Beitrag geleistet.

In Hamburg haben 630.000 Menschen einen Migrationshintergrund. Dies entspricht 34 Prozent der Hamburger Bevölkerung. Etwa 20 Prozent der Selbstständigen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund, in Hamburg könnte die Zahl noch höher sein. Im Jahre 2018 waren in Hamburg 31 Prozent (4.290) der insgesamt 13.742 Gewerbeanmeldungen Anmeldungen von ausländischen Staatsangehörigen (Statistikamt Nord 2018). Hierbei sind die Gewerbetreibenden mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund nicht enthalten. Ebenso wenig gibt es eine Statistik zu Soloselbständigen und Freiberufler:innen mit Migrationshintergrund. Unstrittig ist jedoch die besondere Dynamik der migrantischen Gründungstätigkeit und des migrantischen Unternehmertums. Hier zeigt sich, das in den Jahren 2005 bis 2018 die Zahl der Selbständigen um 50 Prozent (deutschlandweit von 460.000 auf 690.000) zugenommen hat. Strukturell bedingt sind migrantische Unternehmer:innen – bundesweit und auch in Hamburg – besonders in den Branchen Gastronomie, Handel, Handwerk und nichtwissensintensiven Dienstleistungen tätig.

Durch die Corona-Krise 2020, die zu massiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf zahlreiche Hamburger Unternehmen führte, sind gerade die genannten Branchen besonders schwer von den Einschränkungen betroffen. Viele Kleinunternehmen und lokale Betriebe sowie deren Beschäftigte sind durch die Corona-Maßnahmen und die damit einhergehenden Umsatzverluste in ihrer Existenz bedroht. Die kleine Betriebsgröße, die tendenziell mit einem kleinen Kundenstamm und einem geringeren Liquiditätspuffer sowie familiären Ausfällen einhergeht, sind nur einige Faktoren, die kurz- und mittelfristig kaum kompensiert werden können. „Diese Kombination aus strukturellen Faktoren verwandelt die sich ansonsten dynamisch entwickelnde Gruppe der migrantischen Selbstständigen zu einer der wirtschaftlichen Hauptrisikogruppen und bringt damit die Integrationserfolge der vergangenen Jahre in Gefahr.“ (vgl. IfM -Bericht, Dr. Rene Leicht). Migrantinnen betätigen sich in Deutschland mit 55 Prozent sogar etwas häufiger als Männer als Gründer:innen (vgl. National Needs Assessment Report 2020). Diese Entwicklung sollte bei allen unterstützenden Maßnahmen gezielt in den Blick genommen und berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung und auch der Hamburger Senat haben diverse Maßnahmen auf den Weg gebracht, um betroffene Unternehmer:innen und Soloselbstständige in der Krise zu unterstützen.

Hamburger Institutionen und Träger bieten bereits zielgruppen- und bedarfsorientierte Unterstützungsangebote, um die betroffenen Unternehmen gut durch die Krise zu führen. Im Rahmen der Fachgruppe zur Förderung der Migrantenökonomie sind diese miteinander vernetzt und in einem engen Austausch.

Um die wirtschaftliche Situation der Unternehmen und deren Arbeitsplätze zu stabilisieren, nachhaltig zu sichern und die dynamische Gründungstätigkeit der Migrant:innen zu fördern, spielen die bedarfsorientierte und passgenaue Beratung zum Themenkomplex Corona-Finanzhilfen, Krisenmanagement, Unterstützung bei der Digitalisierung, Anpassung des Unternehmenskonzepts sowie Gründungsberatung eine tragende Rolle.

Die Auswirkungen der Corona-Krise werden einen großen Teil der Unternehmen über einen längeren Zeitraum begleiten. Um den negativen Folgen nachhaltig entgegenzuwirken, benötigen die migrantischen Unternehmen individuelle und bedarfsorientierte Beratung und Begleitung. Durch passgenaue Unterstützung und Begleitung unter Berücksichtigung der Sprachkenntnisse sollten migrantische Unternehmen und Soloselbstständige in die Lage versetzt werden, ihre Potenziale zu entwickeln und zu stärken.

 

Mit Maßnahmen dieser Art wird Hamburg seinem Anspruch als weltoffene Stadt gerecht und trägt der vielfältigen Unternehmerlandschaft Rechnung.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. die Informationen zu den Hilfsmaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), die über die Investitions- und Förderbank angeboten werden, auf den Webseiten der FHH und in Form eines Flyers in verschiedenen Sprachen zur Verfügung zu stellen; die angebotenen Sprachen sollten die in Hamburg fünf meistgesprochenen Sprachen sein;

2. in Zusammenarbeit mit bestehenden Strukturen bzw. Trägern eine mehrsprachige, zielgruppengerechte und öffentlichkeitswirksame Kommunikationsoffensive über die Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen umzusetzen und dabei insbesondere zu prüfen, ob und wie das Angebot telefonischer Beratung in den meistgesprochenen Sprachen ausgebaut werden kann,

3. bereits bestehende gute Ansätze bzw. Angebote weiterzuentwickeln, auszubauen und zu verfestigen, um Betriebe, Soloselbstständige und Gründer:innen mit Migrationsgeschichte nachhaltig zu unterstützen und dabei insbesondere auch die Situation migrantischer Gründerinnen zu berücksichtigen;

4. auf die Regelstrukturen (z. B. Kammern) der Wirtschaftsförderung einzuwirken, um deren interkulturelle Öffnung weiterzuentwickeln;

5. der Bürgerschaft über den Stand bis 30.09.2021 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller-Metzger
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion