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Unterstützung für unersetzliche Akteure vor Ort – Zuwendungserhöhungen für die Hamburger Bürgerhäuser

Montag, 12.12.2016

Die Bürgerhäuser sind wichtige Einrichtungen in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sowohl im sozialen als auch im kulturellen Bereich leisten sie einen wertvollen Beitrag dafür, dass unsere Stadt für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert ist und sind unersetzliche Partner im Bereich der Integration.

Aktuell erhalten die Bürgerhäuser über die Bezirksämter jährlich rund 2 Millionen Euro aus dem Etat der Freien und Hansestadt Hamburg als Regelförderung. Diese Regelförderung ist in ihrer Höhe seit längerer Zeit unverändert geblieben.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat die Bürgerhäuser in den vergangenen Jahren bereits mehrfach über die Regelförderung hinaus unterstützt, etwa im Rahmen des Sanierungsfonds. So erhielt das Bürgerhaus Wilhelmsburg Planungsmittel in Höhe von 250.000 Euro (siehe Drs. 20/13933) und das Bürgerhaus Bornheide 105.000 Euro aus dem Sanierungsfonds zur Nachrüstung der Beleuchtung und der sanitären Anlagen (siehe Drs. 21/1942).

Darüber hinaus bietet der Quartiersfonds, bei dessen Einrichtung die Bürgerhäuser explizit mitgedacht worden waren, die Möglichkeit, erfolgreiche und wichtige Projekte der Stadtteilarbeit finanziell zu unterstützen und Finanzierungslücken zielgerichtet zu schließen. Aus Mitteln des Fonds sollen notwendige Maßnahmen der Stadtteilarbeit und Stadtteilentwicklung unterstützt werden, die für die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen von erheblicher Bedeutung sind. Über die Verteilung dieser Mittel entscheiden die Bezirksämter selbst. Mit dem kommenden Haushalt stehen über den Quartiersfonds bis zu 7 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Damit die Bürgerhäuser in den kommenden Jahren ihre Arbeit verlässlich fortführen können, ist zudem eine Anpassung der Regelförderung erforderlich. Daher sollen die den Bürgerhäusern zugeführten Mittel um rund 10 Prozent, das heißt jährlich um 200.000 Euro, angehoben werden. Damit gerade die kleinen Bürgerhäuser von der Erhöhung profitieren können, sollen von diesem Betrag alle geförderten Bürgerhäuser einen Sockelbetrag in Höhe von jährlich 2.000 Euro erhalten. Die verbleibende Summe soll so verteilt werden, dass bei der Verteilung der einen Hälfte die Mietkosten berücksichtigt werden und bei der Verteilung der anderen Hälfte die Mietkosten unberücksichtigt bleiben:

 

Tabelle siehe Link.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Ermächtigungen, Kosten für Transferleistungen zu verursachen, werden für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in den Produktgruppen „Sozialraummanagement“ der Bezirksämter, Produkt „Stadtteilkultur, Bürgerhäuser, Freizeiteinrichtungen“ insgesamt um jeweils 200.000 Euro erhöht.

 

2. Zur Finanzierung wird im Einzelplan 9.2 in der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“ im Kontenbereich Globale Mehrkosten bei Produkt „Allgemeine Zentrale Reserve“ die Ermächtigung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 um jeweils 200.000 Euro abgesenkt.

 

sowie
  • Anna Gallina
  • Réne Gögge
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke
  • Farid Müller
  • Mareike Engels (GRÜNE) und Fraktion