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Verhältnisprävention umsetzen - Gesunde Ernährung durch eine Abgabe auf Zucker fördern

Donnerstag, 29.01.2026

Zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke sind in den letzten Jahren zu einem zentralen Treiber der steigenden Prävalenz von Übergewicht, Typ?2?Diabetes und kardiovaskulären Erkrankungen geworden. In Hamburg ist jede dritte Person übergewichtig und jede zehnte Person adipös. Zudem sind in Hamburg ca. 150.000 Menschen wegen Typ-2-Diabetes in Behandlung. Das Risiko an Typ-2-Diabetes zu erkanken, ist in der Gesellschaft ungleich verteilt. Im Vergleich haben Personen mit geringerem Bildunsgstatus und sozial benachteiligte Personen häufig ein deutlich höheres Erkrankungsrisiko. Neben der genetischen Disposition sind bei der Entstehung von Typ-2-Diabetes vor allem Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen von Bedeutung. Eine zuckerhaltige Ernährung spielt hier eine entscheidende Rolle. Vor allem Süßwaren und zuckerhaltige Getränke, speziell bei Kinder und Jugendlichen, stellen einen großen Teil der Zuckerzufuhr dar. Verhältnispräventive Impulse könnten den Weg zu einer gesunden Ernährung unterstützen und vereinfachen.

Gesundheitsrisiken bei hohem Zuckerkonsum umfassen neben dem erhöhten Risiko für Typ-2-Diabetes, die Entwicklung von Adipositas und damit verbundene Komorbiditäten, die Förderung von Herz?Kreislauf-Erkrankungen, Karies und weitere zahnmedizinische Schäden und negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Die ökonomischen Belastungen für das Gesundheitssystem, aber auch für die Wirtschaft, die auf einen erhöhten Zuckerkonsum zurückzuführen sind, sind hoch und ergeben sich aus den Folgekosten zuckerinduzierter Erkrankungen wie Krankenhausaufenthalten, Arztbesuchen, medikamentösen Therapien, Rehabilitationen und Produktivitätsausfällen.

Die Gesundheitsminister:innenkonferenz forderte bereits in einem Beschluss vom 30.09./01.10.2020 das zuständige Bundesministerium auf, eine Machbarkeitsstudie zur diesbezüglichen Gestaltung der Verbrauchssteuer und alternativ der Mehrwertsteuer mitsamt einer eine interdisziplinäre Folgenabschätzung zu veranlassen, um fiskalische Anreize für eine Zuckerreduktion in Lebensmitteln und für die Wahl gesunder Lebensmittel im Steuersystem zu schaffen.

Eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke kann ein wichtiger erster Schritt in Richtung einer Reduktion des Zuckerkonsums darstellen. Eine Studie vom November 2023 besagt beispielsweise, dass eine nationale Besteuerung von zuckerhaltigen Getränken in Deutschland nicht nur eine positive Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung haben würde, sondern zusätzlich das Gesundheitssystem finanziell entlasten könne.

Die Verbesserung der Verhältnisprävention spielt vor dem Hintergrund der aktuellen Notwendigkeit der strukturellen Reduzierung von Kosten im Gesundheits- und Pflegesystem eine wichtige Rolle. Mit dem verhältnispräventiven Ansatz einer Abgabe auf zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke soll deshalb eine Reduzierung des Zuckergehaltes in den entsprechenden Produkten erreicht werden. Dies dient besonders dem Schutz von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Milieus, deren Ernährungszustand oft mangelhaft ist.

Perspektivisch sollte auch die Verwendung von Zuckerersatzstoffen kritisch im Blick bleiben, da die Bandbreite von künstlichen Süßungsmitteln vor allem bei häufigem Verzehr unerwünschte gesundheitliche Folgen haben kann. Sie stellen nur bedingt, beispielsweise für Überganzzeiten, eine gesündere Alternative dar. Insgesamt sollte das Niveau des Süßlevels abgesenkt werden, um das Verlangen nach Süßem nicht immer weiter nach oben zu eskalieren.

Im Jahr 2024 sprach sich Hamburg gemeinsam mit acht weiteren Bundesländern auf der Verbraucherschutzminister:innenkonferenz für die Einführung einer Abgabe auf Zucker aus. Ende des Jahres 2025 stellte auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident diese Forderung erneut und erklärte, im Jahr 2026 eine Bundesratsinitiative starten zu wollen.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, eine gestaffelte Abgabe auf zuckerhaltige Getränke und Softdrinks sowie gegebenenfalls persepektivisch auch für Getränke mit Süßungsmitteln einzuführen,

2. sich auf Bundesebene weiterhin für die Umsetzung des Beschlusses der Gesundheitsminister:innenkonferenz vom 30.09./01.10.2020 zur Schaffung fiskalischer Anreize für die Zuckerreduktion in Lebensmitteln eine Machbarkeitsstudie mit interdisziplinärer Folgenabschätzung zu veranlassen, einzusetzen,

3. Maßnahmen und Projekte, die zur Förderung von gesunder Ernährung und Prävention von ernährungsbedingten Erkrankungen (wie zum Beispiel Typ-2-Diabetes) beitragen, in Kooperation mit den Akteuren der Gesundheitsförderung zu stärken,

4. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Einnahmen aus der Abgabe auf Zucker ebenso für die Gegenfinanzierung der Pflegereform berücksichtigt werden wie für die Verstärkung positiver gesundheitsfördernder Effekte einer weniger zuckerhaltigen Ernährung,

5. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2027 über Fortschritte zu berichten.

 

sowie
  • Linus Görg
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Linus Görg
  • Lisa Kern
  • Jan Koriath
  • Parica Partoshoar
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Dr. Selina Storm
  • Kathrin Warnecke
  • Mechthild Weber (GRÜNE) und Fraktion