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Vorabquote für weiterführende Studiengänge für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler

Mittwoch, 13.09.2017

Mit der Novelle des Hamburger Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) vom 28.12.2014 (Drs. 20/10491) besteht nach § 3 Abs. 3 HZG die Möglichkeit, dass bis zu zwei Prozent der zur Verfügung stehenden Studienanfängerplätze für Sportlerinnen und Sportler, die dem A, B, C oder D/C Kader einer vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein betreuten Sportart angehören, vergeben werden.

Diese sogenannte Profilquote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler hat sich in Hamburg seit ihrer Einführung im Wintersemester 2012/2013 zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Rund 80 Sportlerinnen und Sportler können durch die Profilquote parallel zu ihrem Spitzensport eine universitäre Ausbildung in Hamburg beenden und so ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg behalten. Damit bietet Hamburg der für den Sport sehr relevanten Zielgruppe von Studierenden ein hohes Maß an Attraktivität.

Die Ausübung des Spitzensports beansprucht während der Wettkampflaufbahn einen beträchtlichen Zeitaufwand für Training(-szyklen) und Wettkämpfe. Dabei wird der Sport in den seltensten Fällen dauerhaft die berufliche Karriere absichern, so dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, anders als andere übungsintensive Berufszweige, nicht dauerhaft von ihrer Profession leben können. Sie müssen in der Regel während ihrer sportlich erfolgreichsten Zeit an einer parallelen beruflichen Qualifikation arbeiten. Aus dieser Situation sollte den Sportlerinnen und Sportlern kein Nachteil entstehen. Hamburg hat dieses bereits frühzeitig erkannt und 2012 die Profilquote eingeführt. Neben der Bundeswehr, der Polizei und dem Zoll bietet ein Hochschulstudium eine gute Möglichkeit zur dualen Karriere.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) richtet den deutschen Leistungssport und die Spitzensportförderung seit der Beschlusslage von Magdeburg vom 3. Dezember 2016 neu aus. In einem Eckpunktepapier zur Neustrukturierung des Spitzensports hat der DOSB die Empfehlung beschlossen, dass neben der Einführung einer „Hochschul-Profilquote“ in allen 16 Bundesländern auch die Möglichkeit der Spitzensportlerquote für Masterstudiengänge, also nicht für das Erststudium, greifen sollte.

Bei den Olympischen Spielen in Rio lag der Anteil der Studentinnen und Studenten im deutschen Team bei 36 Prozent. In der Statistik der Goldmedaillen in Rio kommen die Studierenden gemeinsam mit den Absolventinnen und Absolventen auf einen Anteil von 59 Prozent. 52 Prozent der Studierenden im deutschen Olympiateam 2016 sind Frauen. Damit liegt der Frauenanteil der Studierenden zehn Prozent über dem Durchschnitt aller deutschen Athletinnen und Athleten.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Spitzensportreform im DOSB gilt es für Hamburg, den bestehenden Standortvorteil zu sichern und duale Karrieren auch in weiterführenden Studiengängen für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler nachhaltig zu ermöglichen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. in geeigneter Weise gemeinsam Maßnahmen mit den zuständigen Behörden, den Hochschulen, den Spitzensportverbänden und dem Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein zur Einführung von Vorabquoten für Studienplatzanwärterinnen und -anwärter aus dem Spitzensport für Masterstudiengänge zu entwickeln, und

2. der Hamburgischen Bürgerschaft bis zum 31. März 2018 über den Umsetzungsstand zu berichten.