Zum Hauptinhalt springen

Vorlage eines Zwischenberichts über den Stand des Verfahrens des PUA „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ gemäß § 31 Absatz 4 PUAG

Mittwoch, 07.09.2022

Am 28.10.2020 hat die Bürgerschaft auf Grundlage der Anträge Drs. 22/1762 und Drs. 22/1924 die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses PUA „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ beschlossen. Damit hat dieser PUA nunmehr fast zwei Jahre Aufklärungsarbeit geleistet. Gemäß § 31 Absatz 4 PUAG kann die Bürgerschaft „einen Zwischenbericht über den Stand des Verfahrens verlangen.“

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ legt der Bürgerschaft bis zum 31.03.2023 einen Zwischenbericht gemäß § 31 Absatz 4 PUAG vor.

 

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Eva Botzenhart
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Zohra Mojadeddi
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion