Vorlage eines Zwischenberichts über den Stand des Verfahrens des PUA „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ gemäß § 31 Absatz 4 PUAG
Mittwoch, 07.09.2022
Am 28.10.2020 hat die Bürgerschaft auf Grundlage der Anträge Drs. 22/1762 und Drs. 22/1924 die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses PUA „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ beschlossen. Damit hat dieser PUA nunmehr fast zwei Jahre Aufklärungsarbeit geleistet. Gemäß § 31 Absatz 4 PUAG kann die Bürgerschaft „einen Zwischenbericht über den Stand des Verfahrens verlangen.“
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ legt der Bürgerschaft bis zum 31.03.2023 einen Zwischenbericht gemäß § 31 Absatz 4 PUAG vor.
- Astrid Hennies
- Alexander Mohrenberg
- Baris Önes
- Milan Pein (Fachsprecher:in Haushalt)
- Mathias Petersen
- Britta Schlage
- Markus Schreiber
- Tim Stoberock
- Sarah Timmann
- Güngör Yilmaz
sowie
- der Abgeordneten Farid Müller
- Eva Botzenhart
- Michael Gwosdz
- Jennifer Jasberg
- Zohra Mojadeddi
- Dennis Paustian-Döscher
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion