Wärmepumpenturbo weiter anheizen
Mittwoch, 16.09.2026
Während auf Bundesebene mit dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes ein Rückschritt in den Klimaschutzbemühungen festzustellen ist und die Anreize zu klimafreundlichen Heizungslösungen durch Absenkung der Bundesförderung verringert werden, stellt Hamburg weiter die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft im
Gebäudebereich.
Nachdem der Senat im Juni 2026 den Wärmeplan für Hamburg beschlossen hat, der die Entwicklung hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand aufzeigt, geht Hamburg beim Ausbau von Wärmepumpen weiter voran.
Während im Jahr 2024 monatlich rund 60 Wärmepumpen bei Hamburger Energienetze neu angemeldet wurden, waren es im Jahr 2025 rund 130 Wärmepumpen pro Monat. Eindrucksvoller Beleg, dass die Hamburger*innen sich auf den Weg gemacht
haben, fossile Heizungen durch neue klimafreundliche Technik zu ersetzen, sind insbesondere auch die steigenden Antragszahlen für eine Förderung von Wärmepumpen im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung. Die Anträge für Förderungen des Wärmepumpenausbaus sind bei der Investitions- und Förderbank dabei von rund 280 Anträgen im 2. Quartal 2025 auf über 490 Anträge im 2. Quartal 2026 gestiegen. Insgesamt wurden im Programm Hamburger Heizungsförderung seit dem Jahr 2020 bis Juli 2026 rund 37 Millionen Euro bewilligt. Antragstellung und Abwicklung der Heizungsförderung erfolgen durch die Investitions- und Förderbank, die das Programm der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft durchführt.
Kein anderes Bundesland verfügt über eine vergleichbar attraktive Förderung von Wärmepumpen, die ergänzend zur Bundesförderung (BEG) einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme in all den Fällen gewährt, in denen Antragsteller nur Anspruch auf die BEG-Grundförderung haben.
Während der sogenannte Geschwindigkeitsbonus der Bundesförderung beim Austausch von Gasheizungen nur für Anlagen gewährt wird, die älter als 20 Jahre sind, setzt die Hamburger Heizungsförderung gezielte Anreize für einen frühzeitigen
Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien und beschleunigt die Marktdurchdringung von Wärmepumpen. Gerade dieser Effekt ist aus klimapolitischer Sicht von besonderer Bedeutung. Hierfür bedarf es auch weiterhin zusätzlicher Anreize, um
Investitionsentscheidungen vorzuziehen und die Transformation des Gebäudebestands zu beschleunigen.
Mit dem Abschluss der Förderprojekte in den kommenden Monaten und Jahren wird Hamburg einen weiteren kräftigen Schub auf dem Weg der Dekarbonisierung der Gebäude und Erreichung der Klimaziele in den Sektoren „Private Haushalte“ sowie
„Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“ erfahren. Dabei wirkt die Förderung gleichermaßen positiv sowohl zugunsten von Eigenheimbesitzer*innen als auch von Mieter*innen, denen die Förderung mittelbar durch eine geringere Modernisierungsumlage zugutekommt.
Um die Hamburger*innen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, sollen zusätzliche Haushaltsmittel für die Heizungsförderung vor dem Hintergrund gestiegener Antrags- und Bewilligungszahlen zur Verfügung gestellt werden.
Vor dem Hintergrund der steigenden Antragszahlen für eine Förderung von Wärmepumpen im Hamburg wurden im laufenden Jahr bereits weitere 4,9 Millionen Euro aus Klimaplanmitteln sowie 2,4 Millionen Euro aus Umschichtungen im Einzelplan 6.2
„Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft“ zusätzlich für die Förderung zur Verfügung gestellt. Auf Basis der Entwicklung der Antragszahlen zu Beginn des zweiten Halbjahres 2026 ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 6 Millionen Euro, wobei 600.000 Euro auf die Durchführung des Programms durch die Investitions- und Förderbank entfallen.
Zugleich gilt es, den veränderten Rahmenbedingungen auf Bundesebene Rechnung zu tragen und die Heizungsförderung in Hamburg vor allem im Hinblick auf die Förderung von Wärmepumpen weiterzuentwickeln. Dabei soll insbesondere auch einer
geringeren Investitionsfähigkeit bei niedrigen Haushaltseinkommen Rechnung getragen werden durch die Vermeidung von Mitnahmeeffekten („Gießkannenprinzip“) und eine Konzentration der Landesförderung auf Bereiche, in denen die Bundesförderung keine oder keine ausreichende Unterstützung bietet.
Die Finanzierung des Bedarfs soll aus veranschlagten Ermächtigungen der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“ des Einzelplans 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ erfolgen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. Ermächtigungen in Höhe von 6 Millionen Euro zur Fortführung des Förderprogramms „Hamburger Heizungsförderung“ aus der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ in Höhe von 5,4 Millionen Euro in den Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ und in Höhe von 600.000 Euro in den Kontenbereich „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ im Einzelplan 6.2 „Behörde für
Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft“, Produktgruppe 295.11 „Energie und Klima“ zu übertragen,
2. die Hamburger Heizungsförderung unter Berücksichtigung der geänderten Bundesförderung sowie der Investitionsfähigkeit insbesondere bei niedrigen Haushaltseinkommen weiterzuentwickeln und dabei möglichst weitere Effizienzpotenziale zu heben,
3. der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2026 zu berichten.
- Cem Berk
- Mithat Çapar
- Kemir Čolić
- Matthias Czech
- Nils Hansen
- Jessica Hennig
- Dirk Kienscherf
- Martina Koeppen (Fachsprecher:in Stadtentwicklung)
- Gulfam Malik
- Alexander Mohrenberg (Fachsprecher:in Umwelt, Klima und Energie)
- Sören Platten
- Marc Schemmel
- Philine Sturzenbecher
- Annika Urbanski
- Michael Weinreich
sowie
- Melanie Nerlich
- Leon Dewan Alam
- Miriam Block
- Eva Botzenhart
- Rosa Domm
- Simone Dornia
- Dominik Lorenzen
- Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion