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Weitere Unterstützung für Kitas zu Corona-Zeiten

Dienstag, 29.12.2020

Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie wurden erneut weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen. Dabei ist es richtig und wichtig, dass der Bereich der Kindertagesbetreuung von erneuten Einschränkungen, z. B. in Form von Schließung der Einrichtungen, ausgeschlossen bleibt. Die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung hat Priorität: Zum einen um dem Bildungsauftrag weiterhin gerecht zu werden und den Kinderschutz zu gewährleisten. Zum anderen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als notwendige Unterstützung und Entlastung sowie als Grundlage der Existenzsicherung für Familien, insbesondere für Frauen und Alleinerziehende, zu garantieren.

Dabei unterliegt der Erhalt der Kindertagesbetreuung den behördlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes und die Umsetzung dieser geht mit erheblichen Herausforderungen für die Beschäftigten der Einrichtungen einher. Die Durchführung der besonderen hygienischen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsgeschehens und die gleichzeitige Aufrechterhaltung der Betreuung aller Kinder machen einen personalintensiveren Betrieb notwendig. Hinzu kommen erhöhte Personalausfallquoten aufgrund von Krankheit, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Quarantänemaßnahmen.

Um die angespannte Personalsituation zu entlasten, müssen neue personelle Ressourcen mobilisiert werden. Zur Unterstützung des pädagogischen Personals und zur Verbesserung der Personaldecke könnte der Personenkreis der Beschäftigten in Kitas auf Grundlage der sogenannten „Positivliste“ erweitert werden. Durch diese wird eine Unterstützung der Fachkräfte durch Personal mit ähnlichen Ausbildungsabschlüssen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehören z. B. Berufsgruppen wie Therapeutinnen und Therapeuten, Lehrerkräfte beziehungsweise angelerntes Personal. Zugang zur Positivliste könnten darüber hinaus auch Studierende aus sozialen Studiengängen erhalten. Dabei ist grundsätzlich bei der Teamzusammensetzung die durchgehende Anwesenheit von pädagogisch ausgebildetem Fachpersonal zu gewährleisten.

Um die Personalausfälle aufgrund von Verdachtsfällen zeitlich so begrenzt wie möglich zu halten und auf lokale Ausbrüche zielgerichtet und effizient reagieren zu können, ist eine schnelle und umfassende Test-Strategie für Kindertagesstätten dringend notwendig. Kita-Personal muss – da eine Anerkennung als KRITIS-Personal im Sinne der Auflistung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nicht möglich ist – als prioritäre Berufsgruppe im Rahmen der Strategien zur Bewältigung der Corona-19-Pandemie anerkannt werden und entsprechend dieser Kategorisierung muss eine zeitnahe Testung für Kita-Personal bei Verdachtsfällen gewährleistet werden, um quarantänebedingte Langzeitausfälle zu verhindern und die Aufrechterhaltung des Kita-Betriebs zu garantieren.

Des Weiteren müssen zusätzliche finanzielle Mittel im Rahmen des 5. Kita-Ausbauprogramms, das durch das Corona-Konjunkturprogramm kofinanziert wird, zielgerichtet in pandemiegerechte Infrastruktur für Kitas investiert werden, die hilft, den gesundheitlichen Schutz von Personal und Kindern zu gewährleisten. Dazu gehören die Ausstattung mit z. B. Klimaanlagen, Luftreinigern oder auch im Einzelfall die begrenzte Möglichkeit der Anmietung weiterer Räumlichkeiten. Hierbei soll die Sozialbehörde Sorge tragen, dass die Informationen über die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen uneingeschränkt an alle Träger und Akteurinnen und Akteure im Kita-Bereich übermittelt werden, die Bedarfe individuell festgelegt und die Mittel gerecht (nicht nach Antragseingang) unter diesen aufgeteilt werden. Das Anfang Dezember aufgelegte Kita-Sonderzuschuss-Programm ist hierbei vorbildhaft.

Für das wesentliche Ziel der Aufrechterhaltung des Regelbetriebs von Kindertagesstätten müssen praxisnahe Lösungen für Einrichtungen mit massivem Personalausfall gefunden werden. Hierzu gehört die Möglichkeiten einer rechtssicheren Flexibilisierung der Betreuungs- und Öffnungszeiten, z. B. durch verkürzten Regelbetrieb, zu prüfen und dadurch den Trägern der einzelnen Kindertageseinrichtungen mehr individuelle Entscheidungskompetenz einzuräumen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

 

Der Senat wird ersucht,

1. für die Beschäftigten in Kindertagesstätten die gesellschaftliche und bildungspolitische Relevanz herauszustellen und sie als prioritäre Berufsgruppe im Rahmen seiner Strategien zur Bewältigung der Corona-Pandemie anzuerkennen,

2. eine geeignete und zeitnahe Test-Strategie zur Vermeidung quarantänebedingter Langzeitausfälle zu entwickeln,

3. zu prüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten bei nachgewiesenem massivem Personalausfall für einzelne Kindertageseinrichtungen rechtssicher umsetzbar ist,

4. mit den Vertragspartnern des Landesrahmenvertrags “Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ zu prüfen, ob der Zugang zum Berufsfeld Kita durch eine Erweiterung der sogenannten „Positivliste“ zunächst zeitlich begrenzt zusätzlich erleichtert und der Personenkreis auf Studierende sozialer Studiengänge erweitert werden kann, um zusätzliche personelle Ressourcen zu gewinnen, und

5. Träger von Kindertagesstätten über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des 5. Kita-Ausbauprogramms umfassend zu informieren.

sowie
  • der Abgeordneten Britta Herrmann
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion