Zum Hauptinhalt springen

zu Drs. 21/13851 Reform der Grundsteuer – schnell, rechtssicher und ohne Zusatzbelastungen

Freitag, 24.08.2018

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen und daher unerlässlich für die Finanzierung des öffentlichen Gemeinwesens. Bundesweit werden im Rahmen dieser Steuer rund 14 Milliarden Euro an Geldern erhoben, alleine in Hamburg über 450 Millionen.

Dabei waren Teile dieser Steuer mit rechtlichen Zweifeln behaftet. Mit seiner Entscheidung aus dem April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht dann insbesondere die sogenannten Einheitswerte – die für die alten Bundesländer noch auf Zahlen aus dem Jahr 1964 beruhen – für verfassungswidrig erklärt und den Bundesgesetzgeber aufgefordert, für eine verfassungskonforme Regelung zu sorgen. Ein entsprechendes Gesetz muss bis Ende 2019 beschlossen und ab 2025 umgesetzt werden. Andernfalls darf die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden und die oben erwähnten Summen fehlen den öffentlichen Haushalten.

Seitdem werden auf Bundesebene verschiedene Lösungsvarianten für eine Neuregelung der Grundsteuer diskutiert. So hatten sich 14 Länder im Bundesrat – mit Ausnahme von Hamburg und Bayern – für ein wertebasiertes Modell ausgesprochen. Hier sollen die in Rede stehenden Grundstücke entweder (bei unbebauten Flächen) anhand des Bodenrichtwerts oder bei bebauten Flächen anhand des Kostenwerts (Wert des Grundstückes und Wert der erbauten Gebäude) bewertet und die Steuer entsprechend ermittelt werden.

Während dieses Modell alleine aus technischer Hinsicht aufgrund der nötigen Neubewertung von bundesweit ca. 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten (400.000 alleine in Hamburg) hinsichtlich der Zeitvorgabe des Bundesverfassungsgerichts problematisch erscheint, birgt es aus Hamburger Sicht noch weitere handfeste Nachteile. So könnten insbesondere in Ballungsgebieten die Kosten des Wohnens für Eigenheimbesitzer und Mieterinnen und Mieter – da die Grundsteuerlast durch die Vermieterinnen und Vermieter über die Nebenkosten auf die Miete umgelegt werden können – teilweise massiv steigen, ein Umstand, der allen Bemühungen, in Hamburg kostengünstiges Wohnen zu ermöglichen, zuwiderläuft. Eine Kompensierung dieser zu erwartenden Zusatzbelastungen durch Anpassungen des Hebesatzes ist in Hamburg durch den Mechanismus des Länderfinanzausgleichs schwierig.

Aus unserer Sicht ist daher klar, dass das einst von der Mehrheit des Bundesrats favorisierte Modell nicht die Lösung für das durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfene Problem sein kann. Tatsächlich dürfte sich aufgrund der nun bestehenden Notwendigkeit einer schnellen Implementierung der neuen Lösung und der Tatsache, dass die hohen Kosten des Wohnens nicht nur in Hamburg, sondern in großen Teilen der Bundesrepublik eine Herausforderung darstellen, der sich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gestellt werden muss, die Bereitschaft der übrigen Länder steigern, einer alternativen Lösung zuzustimmen.

Eine solche Lösung muss aus unserer Sicht natürlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts rechtlich einwandfrei erfüllen und in der vorgegebenen Zeit umsetzbar sein. Darüber hinaus halten wir es aber zudem für unerlässlich, dass es im Rahmen der Neuregelung zu keiner Zusatzbelastung kommt – und das für die Kommunen wichtige Gesamtaufkommen der Steuer in seiner jetzigen Höhe gewahrt bleibt.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

sich im Rahmen der Verhandlungen mit den übrigen Bundesländern dafür einzusetzen, dass bei der Neuregelung der Grundsteuer eine Lösung zustande kommt, die

1. alle durch das Bundesverfassungsgericht formulierten rechtlichen Vorgaben zweifelsfrei erfüllt,

2. innerhalb des durch das Bundesverfassungsgerichts vorgegebenen Zeitraums verlässlich und schnell umgesetzt werden kann,

3. dazu führt, dass sich das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer nicht erhöht, und

4. keine Zusatzbelastungen insbesondere für die Kosten des Wohnens verursacht.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Christiane Blömeke
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion. und der Abgeordneten Jennyfer Dutschke
  • Michael Kruse
  • Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
  • Daniel Oetzel
  • Jens Meyer (FDP) und Fraktion