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zu Drs. 21/14130 Beratung der Drucksache 21/13127 – Änderungsantrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft

Dienstag, 04.09.2018

Mit der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft 21/13127 „Haushaltsplan 2017/2018, Haushaltsjahr 2018 Nachbewilligung nach § 35 LHO: Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells für städtische Kulturimmobilien; Einzelpläne 1.3, 3.3 und 9.2“ hat der Senat die Hamburgische Bürgerschaft gebeten, eine Nachbewilligung nach §35 LHO zur Anpassung des Haushaltsplans 2017/2018 zu beschließen.

In den Ausschussberatungen ist der Handlungsdruck im Bereich der Sanierung der Kulturimmobilien von den Senatsvertretern dargelegt geworden. Mit der schnellst möglichen Einführung eines auch die Instandhaltungsbedarfe der Gebäude berücksichtigenden Mieter-Vermieter-Modells noch im Jahr 2018 soll diesem begegnet werden. Infolge der Beratungen im Haushaltsausschuss und Protokollerklärungen haben die zuständigen Behörden erkannt, dass die zur dynamischen Umsetzung des MVM Kulturimmobilien notwendigen Ermächtigungen (Anlage 2 der Drucksache) einer Überarbeitung bedürfen.

Dies betrifft insbesondere:

• die Notwendigkeit und die haushaltsrechtlich korrekte Höhe der Verpflichtungsermächtigungen,

• die Veranschlagung von Erlösen in der Produktgruppe 251.01, da die Kultureinrichtungen für die in der ersten Tranche enthaltenen Immobilien in ein Untermietverhältnis mit der BKM eintreten sollen,

• die fachkonzeptgetreue Veranschlagung eines nichtzahlungswirksamen Erlöses und der vollständigen Einzahlungen für die Veräußerung des Grundstücks Planetarium,

• die Veranschlagung der Gesamtmietkosten der BKM für das zweite Halbjahr 2018 im Kontenbereich Kosten aus Verwaltungstätigkeit sowie die Veranschlagungen der erhöhten Zuwendungen an die Kultureinrichtungen der ersten Tranche bzw. der erhöhten Zuweisung an das Planetarium als Kosten aus Transferleistungen der Produktgruppe 251.01,

• die aus den genannten Veränderungen resultierenden spiegelbildlichen Gegenpositionen des Einzelplans 9.2, bei denen entsprechend der Protokollerklärung des Senats zusätzlich ein Summenfehler zu korrigieren ist.

Um die geplanten Baumaßnahmen nicht weiter zu verzögern, sind daher Änderungen in der Anlage 2 (Zahlenprotokoll) notwendig. Ein entsprechend überarbeitetes Zahlenprotokoll liegt diesem Antrag als Anlage bei.

 

Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

a) Berechnung der Verpflichtungsermächtigungen

Die Berechnung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgte bisher nur für drei Jahre, da ein dauerhaftes Mietverhältnis für die Kulturimmobilien unterstellt wurde. Die Mietverträge werden aber gemäß Optima-Drucksache befristet auf 20 Jahre durch die BKM abgeschlossen. Gemäß § 14 LHO sind Verpflichtungsermächtigungen bei befristeten Vertragsverhältnissen für die gesamte Vertragslaufzeit auszubringen. Betroffen ist der Kontenbereich Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

b) Unklare Eigentumsverhältnisse

Grundsätzlich wurden bei unklaren Eigentumsverhältnissen die Ermächtigungen vom Epl. 3.3 in den Epl. 9.2 verschoben.

 

c) Abbildung des Mietmodells

Die BKM ist Hauptmieter, die Einrichtungen sind Untermieter der BKM. Dieses Mietverhältnis wird im Zahlenprotokoll nun entsprechend abgebildet. Die Einrichtungen zahlen ihre Miete an den Hauptmieter BKM und die BKM zahlt die Miete an die Objektgesellschaften.

 

d) Korrektur der Abschreibungen bei den HGV-Museen

Irrtümlicher Weise wurden Abschreibungen im Epl. 3.3 den Museen zugerechnet, obwohl sie der HGV zuzuordnen waren. Dies wurde korrigiert.

 

e) Falschberechnung des Veränderungsbetrags im Epl. 9.2

Der Formelfehler wurde korrigiert.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

Das Petitum Nr. 4 aus der Drucksache 21/13127 wird mit folgender Änderung angenommen:

Die Anlage 2 zur Drucksache 21/13127 wird durch die beigefügte „Anlage 2: Zahlenprotokoll“ ersetzt.

 

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Murat Gözay (GRÜNE) und Fraktion (GRÜNE) und Fraktion