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zu Drs. 22/2444 Starke Bezirke – auch in Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung

Dienstag, 15.12.2020

Eine Stärkung der Bezirke und der Mittel der Bezirksversammlung war in den vergangenen Jahren ein Schwerpunkt des rot-grünen Senats und der sie tragenden Fraktionen.

Dieses kann beispielhaft an zwei maßgeblichen Entscheidungen gezeigt werden:

Der „Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit“ wurde seit seiner Einrichtung im Doppelhaushalt 2013/2014 kontinuierlich erhöht und umfasst derzeit ein Volumen von

10 Millionen Euro.

Die bezirklichen Zuwendungen für die Stadtteilkultur wurden nicht nur angehoben, sondern auch mit einer jährlichen Dynamisierung von 1,5 Prozent versehen, um Tarifsteigerungen für eine gute Bezahlung des Personals Rechnung zu tragen.

Auch und gerade in Zeiten einer herausfordernden Haushaltslage ist es der rot-grünen Koalition wichtig, dass die Bezirksversammlungen handlungsfähig bleiben und die wichtige Arbeit der sozialen und kulturellen Infrastruktur in den Quartieren, von der Jugend- bis zur Seniorenarbeit, gefördert wird.

Dies wird zum Maßstab des Handelns im Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2021/2022.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Der Senat wird ersucht,

1. die Produktgruppen „Zentraler Ansatz Bezirksversammlung“ der jeweiligen Einzelpläne der Bezirksämter (Einzelpläne 1.2.-1.8) im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 unverändert zu veranschlagen und die ggf. entstehenden Ermächtigungsüberträge aus dem Haushaltsjahr 2020 in das kommende Haushaltsjahr 2021 zu übertragen,

2. Ermächtigungsüberträge für die am Jahresende noch verfügbaren Ermächtigungen aus dem Förderfonds, den Sondermitteln der Bezirksversammlung sowie den zentralen Bezirksmitteln der Produktgruppe 283.01, (Epl. 9.2) vorab freizugeben,

3. den „Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit“ der Höhe nach unverändert zum Haushaltsplan 2021/2022 zu verstetigen,

4. kurzfristig entsprechende Vorlagen in die Bürgerschaft einzubringen, um 5,25 Millionen Euro (75 Prozent von 7 Millionen Euro) aus dem Quartiersfonds bereits im 1. Halbjahr zur Verfügung zu stellen, damit laufende Projekte ihre Arbeit bereits vor dem Haushaltsbeschluss durch die Bürgerschaft fortführen können.

5. die bezirklichen Zuweisungen für die Stadtteilkultur (Epl 3.3, AB 251 – Kultur und Staatsarchiv, PG 251.12 (Bezirkliche Zuweisung Behörde für Kultur und Medien) auf Basis des Haushaltsplans 2019/2020 zu verstetigen sowie die avisierte Erhöhung zu realisieren, und

6. durch die beabsichtigte Erhöhung der Rahmenzuweisungen der Jugendhilfe (Epl. 4, AB 254 Jugend und Familie, PG 254.09 „bezirkliche Zuweisung Jugend und Familie“) von 4,7 Prozent auch zu einer Lösung für die Tarifsteigerungen beizutragen.

II.

Die Hamburgische Bürgerschaft sichert den Bezirken für deren verlässliche Planung trotz noch ausstehender Beratungen und Beschlussfassung des Haushaltsplanentwurfes 2021/2022 bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu, an den vom Senat im Planentwurf für die Bezirke aufgeführten Mittelansätzen in ihrer Gesamthöhe festzuhalten.

sowie
  • der Abgeordneten Dennis Paustian-Döscher
  • Lisa Kern
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion