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zu Drs. 22/251 Potenziale des Sports nutzen – Fortführung des Projekts zur Ausweitung der regelhaften Nutzungszeiten von Schulsporthallen durch Sportvereine

Dienstag, 26.05.2020

Hamburg ist eine Sportmetropole. Sport und Bewegung tragen maßgeblich zum Wohlbefinden, zur Gesundheit und zum Zusammenhalt in der Hamburger Stadtgesellschaft bei. Die Potenziale des Sports für unser Gemeinwohl gilt es nach Ansicht von SPD und GRÜNEN insbesondere auch in der Zeit der Corona-Pandemie weiterhin zu nutzen und zu stützen. Der Sport und die im Sport tätigen Personen können hierfür bereits über die Hamburger Corona-Soforthilfe (HCS), den IFB-Förderkredit Sport (Modul Corona) und den Nothilfefonds Sport auf die Unterstützung der Stadt bauen. Damit wird deutlich, Rot-Grün steht weiterhin verlässlich an der Seite des Sports. Das belegen unter anderem auch die nahezu 700 Millionen Euro, die in den letzten zehn Jahren in die sportliche Infrastruktur für Sanierung, Modernisierung und den Neubau verlässlich geflossen sind.

Neben dem Ausbau der Infrastruktur ist auch eine möglichst optimale Nutzungsintensität der Sportinfrastruktur für den Sport wichtig. Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben daher in der 21. Wahlperiode ein Pilotprojekt zur Erprobung der Ausweitung der regelhaften Nutzungszeiten von Schulsporthallen in den Schulferien sowie in den Abendstunden auf den Weg gebracht (vgl. Drs. 21/16215). Der Senat hat mit Drs. 21/17835 einen Zwischenbericht über die Pilotstandorte und mit Drs. 22/251 den Abschlussbericht zur Evaluation dieses wichtigen Pilotprojekts vorgelegt.

Aus den Berichten wird deutlich, dass eine Weiterführung des Projekts und damit auch eine Konkretisierung des Bedarfs sinnhaft sind. Generell bestätigt der Abschlussbericht, dass die Ausweitung der Nutzung in den Abendstunden in der Woche bis 23 Uhr sowie in vier von sechs Ferienwochen nachgefragt wurde. Hier sollte im Zuge der Fortführung des Projekts evaluiert werden, wie die Verlängerung der regelhaften Nutzung bis 23 Uhr zu Entzerrungen am Nachmittag führen kann, um Nutzungen beispielsweise für Kinder sowie für Seniorinnen und Senioren zu ermöglichen. Verlässlichkeit der Nutzungen sowie eine Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Ausweitung der Nutzungszeiten werden aus Sicht von Rot-Grün für eine Nachfrage der Hallenzeiten im Sport sorgen.

Im Zuge der Fortführung des Projekts sollen auch die in Drs 22/251 dargestellten Probephasen für die Aspekte der Hallenverwaltung (Schließung per App, Meldeportal, Sensorik) zielgerichtet ausgeweitet und analysiert werden.

Viele Kinder und Jugendliche, aber auch alle Sportlerinnen und Sportler, die sich vor der Pandemie regelmäßig in Schulsporthallen bewegt haben, können derzeit die Hallen nicht nutzen. Hinzu kommt, dass Reisen in der kommenden Sommerzeit voraussichtlich nur eingeschränkt möglich sein werden. Angesichts der COVID-19-Krise ist damit zu rechnen, dass nur wenige Hamburger Familien die Ferienzeit außerhalb von Hamburg oder Deutschland verbringen werden. Daher werden Angebote gerade in Hamburg besonders wichtig werden. Die Fortführung des beschriebenen Projekts wird ab dem Zeitpunkt der Öffnung der Schulsporthallen für die Sportlerinnen und Sportler, für den Sportbetreib und die vielen Hamburger Vereine eine wichtige Komponente sein, um auch nach der Krise unser Gemeinwohl zu stärken.

In der Zeit der Corona-Pandemie und vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung sind folgende Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Schulsporthallen wesentlich:

- die Ermöglichung der Einhaltung der geltenden Abstandsregeln;

- Entwicklung und Präzisierung von Hygiene- und Nutzungskonzepten für Sportlerinnen und Sportler sowie für die jeweiligen Übungsleiterinnen und Übungsleiter, zum Beispiel für bestimmte Sportarten, Altersgruppen und mögliche maximale Gruppengrößen.

Hierbei sollte auch der neu geschaffene Nutzerbeirat Schulsportanlagen involviert werden.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit den beteiligten Behörden des Pilotprojekts, den Dienstleistern für die Bewirtschaftung der Schulen (SBH | Schulbau Hamburg, GMH | Gebäudemanagement Hamburg und HEOS) und dem Hamburger Sportbund zeitnah die Fortführung des Projekts zur Ausweitung der regelhaften Nutzungszeiten von Schulsporthallen ab dem Zeitpunkt der Wiederöffnung von Schulsporthallen im Sinne des Antrags zu ermöglichen;

2. bei der Fortführung des Projekts sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

a. Wiederaufnahme des Vereinssportbetriebs in den Schulsporthallen auf Basis der dann geltenden Infektionsschutzregeln und mit den zuständigen Behörden abgestimmten Hygienekonzepte;

b. Ausweitung des Projekts auf weitere Standorte pro Bezirk und Sicherstellung, dass jeder Bezirk sich an der Fortführung des Projekts beteiligt;

c. Öffnung der am Projekt beteiligten Hallen und der Nutzung ihrer Sanitäranlagen wochentags bis 23 Uhr, in den Schulferien (sofern kein schulischer Bedarf besteht) und an den Wochenenden;

d. den Zugang zu dem Projekt auch bisher nicht beteiligten Sportvereinen und Sportverbänden zu ermöglichen; und in den Sommerferien 2020, aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehend eingeschränkten Ferienaktivitäten, ebenso den GBS-Trägern;

e. Fortführung der im Pilotprojekt getesteten Aspekte der technischen Optimierung der Hallenverwaltung (Schließen per App, Meldeportal, Sensorik) und Darstellung der Ergebnisse;

f. Sicherstellung der Finanzierung der Kosten für den Betrieb bis zum Ende des Jahres 2020 über zusätzliche Mittel für die Dienstleister;

3. der Bürgerschaft bis zum 31. März 2021 zu berichten. In dem Bericht sind insbesondere die Erfahrungen zur Nutzungsintensität und -frequenz, der beteiligten Sportvereine und -verbände mit standortspezifischen Aspekten und mit Hallenverwaltungsoptionen, sowie die Projektkosten darzulegen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Maryam Blumenthal
  • Alske Freter
  • Eva Botzenhart
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Farid Müller
  • Andrea Nunne
  • Miriam Putz (GRÜNE) und Fraktion