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zu Drs. 22/3528 Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg auf den Weg bringen

Dienstag, 23.03.2021

Hamburg ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Es gehört zum Selbstverständnis der Freien und Hansestadt Hamburg, diskriminierenden Verhaltensweisen auf allen Ebenen entschieden entgegenzutreten. Bereits 2011 unterzeichnete die Stadt die bundesländerübergreifende „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Seitdem verfolgt Hamburg eine breit angelegte Antidiskriminierungspolitik, die Maßnahmen und Strategien auf vielen verschiedenen Handlungsfeldern beinhalten und die darauf ausgerichtet ist, Vielfalt, Toleranz und Zusammenhalt in der Gesellschaft zu fördern. Hierzu zählen neben der Strategie des Senats zum Thema Vielfalt und Antidiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsstrategie; Drs. 20/12555) unter anderem das Hamburger Integrationskonzept (Drs. 21/10281, aktueller Umsetzungsbericht Drs. 22/2293), das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR 2017-2019, Drs. 21/11341), der Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (Drs. 21/7458), das Programm „Hamburg – Stadt mit Courage, Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus“ (Drs. 21/18643), die Entwicklung einer Landesstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus (Drs. 21/19676), das Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und anti-muslimischer Diskriminierung (Drs. 20/13460; Stellungnahme des Senats Drs. 21/5039), die Hamburger Engagementstrategie (Drs. 21/19311), der Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Drs. 20/6337, aktueller Umsetzungsbericht Drs. 21/ 16645) das Demografie-Konzept „Hamburg 2030“ (Drs. 20/11107, aktueller Umsetzungsbericht Drs. 21/ 15695), für den Bereich der Schule zum Beispiel das Angebot der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE), die vielfältigen Aktivitäten der Landeszentrale für politische Bildung oder der interreligiöse Dialog.

Im Herbst 2020 wurde für die Hamburger Polizei das Forschungsprojekt „Demokratiebezogene Einstellungen und Werthaltungen innerhalb der Polizei Hamburg“ (DeWePol) ins Leben gerufen: Das Thema Rassismus und Diskriminierung spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Ziel der Polizei Hamburg ist nicht nur eine Bestandsaufnahme der Einflüsse der beruflichen Anforderungen in den eigenen Reihen, sondern auch proaktiv aus den Ergebnissen Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung, insbesondere der Aus- und Fortbildung der Polizisten zu ziehen.

Mit einem Bürgerschaftsantrag aus dem Jahr 20217 (Drs. 21/8891) forderten die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen den Senat unter anderem auf, „die Antidiskriminierungsstrategie des Senats fortzuschreiben und dahingehend zu überprüfen, ob die gesetzten Ziele erreicht werden und ob die finanzielle und personelle Ausstattung der einzelnen Bestandteile dem aktuellen Bedarf entsprechen.“ Im Februar 2020 legte die zuständige damalige Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung schließlich eine erste Auswertung vor (Drs. 21/20066), aus der sich einerseits positive Entwicklungen entnehmen lassen und die andererseits empfiehlt, bei der anstehenden Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie strukturelle Veränderungen vorzunehmen, um unter anderem die verschiedenen Themenfelder besser miteinander zu vernetzen und um bestehende Schutzlücken besser schließen zu können. Denn Diskriminierungen finden in allen Lebensbereichen statt; auch im öffentlichen und institutionellen Bereich.

Vor diesem Hintergrund haben SPD und Grüne im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, dass aufbauend auf der Evaluation der aktuellen Antidiskriminierungsstrategie eine ambitionierte Antidiskriminierungspolitik nur mit einer Neuordnung und Bündelung der behördlichen Kompetenzen möglich ist. Zuständige Behörde für die Umsetzung der Antidiskriminierungsstrategie des Senats soll die für Gleichstellung zuständige Behörde sein. Im Rahmen der Antidiskriminierungsstrategie soll auch geprüft werden, ob eine eigene landesrechtliche Grundlage für eine noch wirksamere Antidiskriminierungspolitik in Hamburg geschaffen werden soll. Im Bereich des Antidiskriminierungsrechts bestehen trotz gesetzgeberischer Tätigkeit in der Vergangenheit auf Bundes- und Landesebene nach wie vor Schutzlücken, insbesondere im öffentlichen Bereich, die es auch mit Blick auf geltendes Europarecht in geeigneter Form zu schließen gilt.

 

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. Eckpunkte und einen Prozess mit Zeitplan für die fortzuschreibende Antidiskriminierungsstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg zu entwickeln,

2. dabei soll die federführend zuständige Behörde dafür Sorge tragen, dass die unterschiedlichen Belange aller anderen fachlich betroffenen Behörden über geeignete verwaltungsorganisatorische Maßnahmen wie die Einrichtung einer behördenübergreifenden Projektgruppe von vornherein bei der Entwicklung der Eckpunkte Berücksichtigung finden,

3. im Rahmen der Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie

a. insbesondere die Probleme der strukturellen und der Mehrfachdiskriminierung in den Blick zu nehmen ebenso wie ausgewählte Handlungsfelder wie zum Beispiel Diskriminierungen am Wohnungsmarkt oder Diskriminierungen im digitalen Raum durch Algorithmen, und

b. auch mit Blick darauf zu prüfen, ob rechtliche Schutzlücken bestehen und ob für Hamburg eine landesrechtliche Grundlage für eine wirksame Antidiskriminierungspolitik geschaffen werden soll. Dabei soll insbesondere die Wirkung und Akzeptanz des Landesantidiskriminierungsgesetzes des Landes Berlin in die Prüfung miteinbezogen werden ebenso wie weitere Ansätze anderer Bundesländer, die darauf zielen, den Rechtsschutz gegen diskriminierendes Verhalten auch durch behördliches Handeln zu stärken und

c. sich zugleich – auch mit Blick auf bestehende Gesetzgebungskompetenzen zur Umsetzung geltenden Europarechts – für eine Weiterentwicklung des Bundesrechts im obigen Sinne insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzusetzen,

4. sicherzustellen, dass beispielsweise Mitarbeiter*innen der Hamburger Antidiskriminierungsberatungsstellen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und des Integrationsbeirats an der Entwicklung, Begleitung und Evaluation der Antidiskriminierungsstrategie beteiligt werden,

5. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2022 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Sina Demirhan
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Sina Imhof
  • Linus Jünemann
  • Lisa Kern
  • Christa Möller
  • Farid Müller
  • Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion