zu Drs. 23/675 Tierschutzfreundliche Anpassung der Hundesteuer
Dienstag, 01.07.2025
In Hamburg leben laut Angaben des Statistikamts Nord derzeit rund 85.000 bis 90.000 Hunde. Jährlich kommen mehrere tausend Hunde neu hinzu – sei es durch Geburten, Zukauf oder Übernahmen. Gleichzeitig werden vom Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. jährlich durchschnittlich ca. 700 bis 900 Hunde betreut. Ein erheblicher Teil davon stammt aus Haltungsaufgaben, Überforderungen der Halter:innen oder Beschlagnahmung. Viele dieser Hunde bleiben über Monate, teilweise über Jahre, im Tierheim – insbesondere dann, wenn sie älter, krank oder besonders pflegeintensiv sind.
Nach §2 Absatz 1 des Hamburgischen Hundesteuergesetzes in der Fassung vom 9. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 495) erhebt die Freie und Hansestadt Hamburg eine Steuer für das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Die Steuer beträgt derzeit 90 Euro jährlich pro Hund. Nach §9a HuStG HA (Hamburger Hundesteuergesetz) ist die Steuer für einen Hund, der aus einem Hamburger Tierheim erworben wird, auf Antrag für die ersten zwölf Monate nach Beginn der Steuerpflicht auf 48 Euro zu ermäßigen, wenn mit der Anmeldung des Hundes eine Bescheinigung des Tierheimes vorgelegt wird. Eine generelle Steuerbefreiung für Hunde aus Tierschutzvereinen ist bislang nicht vorgesehen.
Vor dem Hintergrund angespannter Kapazitäten in den Hamburger Tierheimen kann eine gezielte steuerliche Entlastung von Hundehalter:innen, die ein Tier aus dem Tierschutz übernehmen, eine geeignete Maßnahme sein, um die Vermittlung insbesondere von älteren oder schwer vermittelbaren Hunden zu fördern. Gerade diese Tiere bleiben häufig überdurchschnittlich lange in den Einrichtungen. Viele Interessierte scheuen vor einer Adoption dieser Hunde zurück. Dabei spielt auch die Sorge vor den finanziellen Belastungen, die insbesondere bei älteren Tieren durch höhere Tierarztkosten, Spezialfutter oder erhöhten Pflegebedarf entstehen können, eine Rolle. Die Hundesteuer stellt dabei eine zusätzliche finanzielle Hürde dar, die durch eine zeitlich befristete oder gänzliche Befreiung abgemildert werden kann.
Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass eine solche Maßnahme wirksam sein kann: In Berlin beispielsweise sind Halter:innen gemäß §5 Abs. 1 Nr. 5 Hundesteuergesetz für fünf Jahre von der Hundesteuer befreit, wenn sie einen Hund aus einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung des Tierschutzes übernehmen. Berliner Tierschutzvereine berichten, dass diese Regelung die Vermittlungschancen von älteren oder gesundheitlich vorbelasteten Hunden deutlich verbessert hat. Auch in Schleswig-Holstein bestehen zum Teil kommunale Steuerermäßigungen oder -befreiungen für Tierheimhunde.
Diese Beispiele zeigen: Steuerliche Anreize können als flankierende Maßnahme im Tierschutz einen spürbaren Unterschied machen. Sie können einen bewussten Anreiz setzen, sich für einen Hund aus dem Tierschutz statt aus kommerzieller Zucht zu entscheiden. Während Zuchthunde häufig mehrere hundert oder gar tausend Euro kosten, warten in Tierheimen viele treue und oft bereits gut sozialisierte Hunde auf die Vermittlung. Eine steuerliche Begünstigung unterstreicht die gesellschaftliche Wertschätzung für die Aufnahme eines Tieres in Not und kann die Entscheidung bewusst zugunsten des Tierschutzes beeinflussen.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. eine Änderung des Hundesteuergesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit dem Ziel zu prüfen, Hundehalter:innen, die einen Hund aus einem Hamburger Tierheim oder aus einem Tierheim, mit dem die FHH einen Vertrag zur öffentlichen Tierunterbringung unterhält, übernehmen, unbefristet oder befristet von der Hundesteuer zu befreien. Hierbei ist insbesondere die Möglichkeit zu prüfen, die Übernahme älterer Hunde stärker steuerlich zu begünstigen.
2. der Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2027 zu berichten.
- Mehria Ashuftah
- Regina Elisabeth Jäck
- Dirk Kienscherf
- Martina Koeppen
- Gulfam Malik
- Baris Önes
- Milan Pein
- Sören Platten
- Arne Platzbecker
- Anja Quast
- Olaf Steinbiß
- Tim Stoberock
- Sarah Timmann (Fachsprecher:in Justiz)
- Carola Veit
- Michael Weinreich
sowie
- Lisa Maria Otte
- Dennis Paustian-Döscher
- Leon Alam
- Miriam Block
- Eva Botzenhart
- Rosa Domm
- Simone Dornia
- Mareike Engels
- Alske Freter
- Michael Gwosdz
- Sina Imhof
- Jennifer Jasberg
- Dominik Lorenzen
- Melanie Nerlich
- Parica Partoshoar
- Dr. Selina Storm
- Kathrin Warnecke
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion