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zu Drs. 23/681 Finanzspielräume verantwortungsvoll nutzen – Investitionen stärken, Haushaltsstabilität sichern

Dienstag, 01.07.2025

Am 18. März 2025 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen eine Reform der Regelungen zur Schuldenbremse im Grundgesetz beschlossen. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung notwendiger Verteidigungsausgaben auf Bundesebene und die Schaffung von Finanzierungsmöglichkeiten für den derzeit hohen Bedarf an zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen. Darüber hinaus wurde den Bundesländern – neben der Kreditaufnahme zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen und der Verschuldungsmöglichkeit in Notlagen – eine zusätzliche jährliche strukturelle Verschuldungsmöglichkeit von bis zu 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts eingeräumt.

Die beschlossene Änderung des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes ermöglicht es den Ländern erstmals, im Rahmen einer gemeinsamen Obergrenze Kredite aufzunehmen, die nicht an eine konjunkturelle Entwicklung oder außergewöhnliche Notsituationen gebunden sind. Die konkrete Aufteilung dieser Kreditermächtigung auf die Länder wird in einem noch zu beschließenden Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden.

Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt diese grundgesetzliche Öffnung mit Anpassungen ihrer Verfassung (Artikel 72 Absatz 1 Hamburgische Verfassung) und der Landeshaushaltsordnung (§ 28 Absatz 2 LHO) um (vgl. Drs. 23/129 und 23/681). Dabei bleibt es beim Grundsatz des Haushaltsausgleichs ohne Einnahmen aus Krediten; dieser gilt künftig jedoch auch dann als erfüllt, wenn Hamburg im Rahmen der durch Bundesrecht eröffneten Kreditermächtigung Kredite aufnimmt.

Die Neuregelung darf allerdings nicht dazu führen, dass der erweiterte Finanzrahmen zu einer kurzfristig orientierten schuldenfinanzierten Ausweitung konsumtiver Maßnahmen führt. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, die sich ergebenden haushalts- und finanzpolitischen Spielräume verantwortungsvoll, insbesondere für langfristig angelegte Investitionen, zu nutzen, vor allem auch gezielt in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Forschungsinfrastruktur sowie dem Technologietransfer für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeiten, Bundesmittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ sowie aus dem Klima- und Transformationsfonds gezielt auch nach Hamburg zu lenken und den Hamburger Anteil an der neuen Kreditaufnahmekapazität für wachstumsfördernde Investitionen einzusetzen. Gleichzeitig ist an den Maßgaben des doppischen Haushaltsausgleichs und an der bisherigen Politik solider und nachhaltiger Finanzen festzuhalten, um die Tragfähigkeit des Hamburger Haushalts auch langfristig zu sichern.

Vor diesem Hintergrund wird der Senat ersucht, diese Grundsätze bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu berücksichtigen und dem Haushaltsausschuss regelmäßig über den Fortgang der bundes- und landesrechtlichen Konkretisierungen zu berichten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. an den Maßgaben des doppischen Budgetausgleichs als zentralem Element des Hamburger Haushaltswesens und damit am Kurs stabiler und solider Finanzen auch im Rahmen der veränderten Hamburger Schuldenbremse festzuhalten,

2. die zusätzliche Kreditaufnahmemöglichkeit von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Hamburg bedarfsgerecht zu nutzen, um insbesondere zusätzliche wachstumsfördernde Investitionen zu ermöglichen sowie Bundesmittel optimal zu hebeln bzw. kozufinanzieren und

3. den Haushaltsausschuss der Bürgerschaft frühzeitig an den jeweiligen Planungen zur Nutzung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu beteiligen und ihm über den Sachstand im Rahmen einer noch zu beschließenden Selbstbefassung regelhaft und anlassbezogen zu berichten.

 

sowie
  • Thilo Kleibauer
  • Dennis Gladiator
  • Prof. Dr. Götz Wiese
  • Dr. Anke Frieling
  • Sandro Kappe
  • Stefan Bereuter (CDU) und Fraktion und Dennis Paustian-Döscher
  • Lena Zagst
  • Miriam Block
  • Rosa Domm
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Parica Partoshoar
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Dr. Selina Storm
  • Kathrin Warnecke (GRÜNE) und Fraktion