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Zukunftsgerechte und ökologischere Ausschreibung neuer Werberechtsverträge sicherstellen

Dienstag, 06.01.2026

In Hamburg gibt es ca. 2.300 Fahrgastunterstände und mehr als 3.000 analoge oder digitale Werbeflächen auf öffentlichem Grund, beispielsweise in Form von Litfaßsäulen oder Werbepostern. Für die Nutzung dieser Flächen hat die Stadt in der Vergangenheit Werberechtsverträge abgeschlossen, die hohe und verlässliche Einnahmen für die Stadt generieren und die flächendeckend moderne und hochwertige Fahrgastunterstände bereitstellen.

Außerdem war Hamburg 2018 bundesweit Vorreiterin bei der Einbindung digitaler Werbeflächen in das Modulare Warnsystem, ein Pilotprojekt, das gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gestartet wurde und schnell bundesweit Aufmerksamkeit fand. Die sichtbaren Warnhinweise im öffentlichen Raum haben sich als wertvoll bewährt und sollen beibehalten werden: Auch zukünftig sollen digitale Flächen systematisch für Warnmeldungen genutzt werden.

Für die rot-grüne Koalition ist es wichtig, Werbung auf angemessene Art und Weise in den öffentlichen Raum zu integrieren. Im Fall von Hamburg wurden zuletzt 2007 Gestattungsverträge über die Nutzung der Hamburgischen Außenwerberechte abgeschlossen. Vertragspartner sind die JCDecaux / Wall GmbH sowie die DSM Deutsche Städte Medien GmbH / Ströer. Diese Verträge haben eine Laufzeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2026 und laufen somit bald aus (vgl. Drs. 22/3170, 22/4876).

Mit der anstehenden neuen europaweiten Ausschreibung der Werberechtsverträge hat Hamburg jetzt die Chance, die Außenwerbung in Hamburg in Zukunft noch besser und ökologischer zu gestalten und gleichzeitig weiter eine verlässliche Einnahmequelle für den städtischen Haushalt zu erhalten. Dafür sollen – aufbauend auf der letzten Ausschreibung 2006 (Drs. 18/7234) – verschiedene Anforderungen und Kriterien für die Ausschreibung der Werberechtsverträge geprüft werden.

Die in den Werberechtsverträgen eingeschlossenen Fahrgastunterstände beispielsweise haben mit ihren Dächern Potenzial für Energieerzeugung und Dachbegrünung – und damit auch für Klimaanpassung, Minderung von Treibhausgasen und Förderung der Biodiversität. In einem Pilotprojekt wurden 2021 in der Osterstraße und an der Stadthausbrücke zwei Fahrgastunterstände mit Gründach errichtet und zeigten bereits positive Wirkung: In einem Begleitprojekt konnten Forscher*innen der Deutschen Wildtier Stiftung auf diesen zwei begrünten Dächern 49 verschiedene – teils bedrohte – Insektenarten feststellen. Gleichzeitig bieten begrünte Bushaltestellen eine Verdunstungsfläche für Regen, kühlen die Luft bei Hitze und wandeln CO2 in Sauerstoff um (vgl. Drs. 22/3540, 22/5783).

Weiterhin bietet die neue Vertragsausschreibung das Potenzial, bei weiterhin möglichst hohen Einnahmen für die Stadt Hamburg geeignete Vorgaben zu den verursachten Lichtemissionen zu machen. Die Nachtabschaltung der Werbeflächen sollte im Sinne des Energiesparens und zur Reduktion von Lichtemissionen beibehalten werden, ebenso wie die verpflichtende Nutzung von Ökostrom zum Betreiben der Werbeanlagen. Außerdem könnten in Zukunft verstärkt innovative Displaytechniken für die Werbeflächen eingesetzt werden. Zudem sollen lokale Kulturveranstalter*innen weiterhin Rabatte auf Außenwerbeflächen erhalten, die mindestens den Rabatten der aktuellen Werberechtsverträge entsprechen. Zudem soll geprüft werden, ob das Kultur- und Stadtmarketing zukünftig noch stärker gefördert werden kann. Darüber hinaus muss angestrebt werden, dass mit den im Rahmen des Hamburg-Takts geplanten zusätzlichen Bushaltestellen ein entsprechender Zuwachs an Fahrgastunterständen einhergeht.

Insgesamt gilt es mit der Ausschreibung der neuen Werberechtsverträge über Anlagen für Außenwerbung auf öffentlichen Flächen in Hamburg für den Zeitraum ab 2027 die Chance zu ergreifen, die Außenwerbung in Hamburg besser, ökologischer und damit auch zukunftsgerichteter zu gestalten.

Das zweistufige Verfahren zur Neuvergabe der Werberechte wurde im Dezember 2025 mit einem Interessenbekundungsverfahren begonnen. In diesem Verfahren können sich interessierte Marktteilnehmende bis Ende Januar 2026 für die Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren bewerben.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bei der Ausschreibung und Vergabe der Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2027 das Ziel zu verfolgen, möglichst hohe und fest planbare Erträge für die Stadt zu erzielen;

2. dabei außerdem anzustreben, dass auch künftig zahlreiche weitere Bushaltestellen mit Fahrgastunterständen ausgestattet werden, insbesondere auch mit Blick auf die im Rahmen des Hamburg-Takts geplanten bis zu 600 zusätzlichen Bushaltestellen;

3. zu prüfen, inwieweit dabei die folgenden Aspekte unter Wahrung weiterer städtischer Belange berücksichtigt werden können:

a. Dachbegrünung von neuen Fahrgastunterständen mit Priorität auf Standorten in stark versiegelten Gebieten,

b. die Ausstattung von Fahrgastunterständen und ggf. auch Werbeanlagen mit Photovoltaik-Modulen und Handy-Lademöglichkeiten,

c. die Ausrüstung der Fahrgastunterstände mit einem effektiven Schutz gegen Vogelschlag,

d. die Integration von altersgerechten Sitzgelegenheiten an neuen Fahrgastunterständen, z. B. durch Lehnen und Abstützmöglichkeiten,

e. weiterhin eine weitergehende und angemessene Digitalisierung von Werbeanlagen zugunsten einer Reduzierung der Anzahl der Werbeanlagen insgesamt, wobei Stadtverträglichkeit und Verkehrssicherheit maßgeblich sind,

f. Einsatzmöglichkeiten innovativer Displaytechniken, die dem technischen Fortschritt Rechnung tragen und zur höheren Umwelt- und Stadtverträglichkeit beitragen,

g. die Beibehaltung der Pflicht zur Nutzung von Ökostrom für den gesamten Betrieb der Werbeanlagen,

h. die Verpflichtung zur Wiedergabe von amtlichen Warnmeldungen zum Zivil- und Katastrophenschutz auf digitalen Werbeanlagen,

i. geeignete und das subjektive Sicherheitsempfinden berücksichtigende Vorgaben zur Nachtabschaltung von Werbeanlagen,

j. Regelungen für digitale Anzeigen im Hinblick auf deren Leuchtdichte sowie deren Anpassung an die Umgebungshelligkeit, um den Energiebedarf, die Lichtemissionen und Beeinträchtigungen des Verkehrs so gering wie möglich zu halten,

k. bei visuell-dynamischen Inhalten auf digitalen Werbeanlagen ruhige Animationen sicherzustellen und dabei weiterhin blinkende und blitzende Effekte auszuschließen,

l. festgelegte Flächenkontingente in Form von Gutschriften sowie Rabatten für die Hamburg- und Kultur-Werbung mindestens im bisherigen Umfang,

m. die Stärkung lokaler Kulturveranstalter*innen durch besondere Angebote wie beispielsweise Rabatte für analoge und digitale Werbeflächen,

n. die Vorgabe, dass Werbung für legale Suchtmittel (Alkohol, Tabak und Cannabis) in Sichtweite einer Person auf dem Grundstück von Schulen oder Jugendeinrichtungen unzulässig ist,

o. die Einführung eines regelmäßigen Austausches zwischen den Konzessionären und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende;

4. der Bürgerschaft die neu abgeschlossenen Werberechtsverträge nach Abschluss des Verfahrens zur Abstimmung vorzulegen und ihr bei Veränderungen frühzeitig zu berichten.

 

sowie
  • Rosa Domm
  • Leon Alam
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Simone Dornia
  • Dominik Lorenzen
  • Melanie Nerlich
  • Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion