zur Drs. 21/18607 Einführung eines hamburgweiten Rauch- und Alkoholverbots auf öffentlichen Spielplätzen
Mittwoch, 23.10.2019
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Gesetz
zur Änderung der Verordnung
zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
Vom …
Einziger Paragraph
In § 1 Absatz 3 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 26. August 1975 (HmbGVBl. S. 154), zuletzt geändert am 10. Oktober 2017 (HmbGVBl. S. 319, 327), wird hinter Nummer 10 folgende Nummer 10a eingefügt: „10a. auf Spielplätzen zu rauchen oder alkoholische Getränke bereitzustellen oder zu konsumieren,“.
Begründung:
Mit der Änderung der Verordnung wird ein generelles Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Hamburg eingeführt.
- Ole Thorben Buschhüter
- Regina Jäck
- Milan Pein
- Mathias Petersen
- Marc Schemmel
- Frank Schmitt
- Olaf Steinbiß (Fachsprecher:in Verfassung)
- Carola Veit
sowie
- der Abgeordneten Ulrike Sparr
- Christiane Blömeke
- Mareike Engels
- Anna Gallina
- Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion