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zur Drs. 21/18607 Einführung eines hamburgweiten Rauch- und Alkoholverbots auf öffentlichen Spielplätzen

Mittwoch, 23.10.2019

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Gesetz

zur Änderung der Verordnung

zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Vom …

 

Einziger Paragraph

 

In § 1 Absatz 3 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 26. August 1975 (HmbGVBl. S. 154), zuletzt geändert am 10. Oktober 2017 (HmbGVBl. S. 319, 327), wird hinter Nummer 10 folgende Nummer 10a eingefügt: „10a. auf Spielplätzen zu rauchen oder alkoholische Getränke bereitzustellen oder zu konsumieren,“.

 

Begründung:

Mit der Änderung der Verordnung wird ein generelles Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Hamburg eingeführt.

 

sowie
  • der Abgeordneten Ulrike Sparr
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion