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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Ergänzendes Prüfverfahren als Baustein zur Qualitätssicherung für Hamburger Kindertageseinrichtungen

Freitag, 24.08.2018

Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und frühkindlicher Bildung hat in Hamburg einen sehr hohen Stellenwert. Dabei stehen seit vielen Jahren neben dem quantitativen Ausbau des Betreuungsangebots auch das Qualitätsmanagement, die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit in den Kitas im Vordergrund.

Bisher überprüfen die Kita-Träger die Qualität ihrer Arbeit in einem mindestens zweijährigen Rhythmus nach einem fachlich anerkannten Verfahren, das sie in Eigenregie durchführen. Hierfür können sowohl externe als auch interne Qualitätsmanagement-Verfahren angewendet werden (vgl. § 16 Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (LRV)). Liegen im Einzelfall begründete Anhaltspunkte dafür vor, dass in einer Kita bestimmte Regelungen des Landesrahmenvertrags „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (LRV) nicht eingehalten werden, kann die zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) eine Überprüfung des Sachverhalts durch eine/n neutrale/n Prüferin bzw. Prüfer in Auftrag geben. Zudem hat die Kita-Aufsicht der BASFI die Aufgabe, mögliche Gefahren für das Wohl von Kindern in Kitas abzuwenden. So werden Kitas, z. B. aufgrund von Elternbeschwerden oder besonderen Vorkommnissen, anlassbezogen überprüft.

Zur Sicherung der Qualität in den Hamburger Kitas haben sich im Zuge der Verhandlungen zum neuen Landesrahmenvertrag die Kita-Verbände und Kita-Träger sowie die BASFI auf die Einführung eines neuen – ergänzenden – behördlichen Kita-Prüfverfahrens verständigt. Danach ist die BASFI künftig berechtigt, anlassunabhängig zu überprüfen, ob die Regelungen des Landesrahmenvertrags von den Kitas eingehalten werden. Die Vorbereitungen zur Einführung eines Kita-Prüfverfahrens laufen. Die Einführung soll in 2019 erfolgen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

der Bürgerschaft über Einführung und Ausgestaltung des Kita-Prüfverfahrens sowie über die Ergebnisse durchgeführter Überprüfungen von Hamburger Kindertageseinrichtungen bis zum 31.10.2019 zu berichten.