Zum Hauptinhalt springen

Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Maritimes Erbe der Hansestadt erhalten und unterstützen – Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe mit Augenmaß überarbeiten

Mittwoch, 12.10.2016

Die Museums- und Traditionsschiffe gehören zum maritimen Erbe Hamburgs und sind Wahrzeichen unserer Stadt. Sie sind Zeugen der Zeit und Dokumente der Entwicklung des Hamburger Hafens: Ob Cap San Diego, Feuerschiff, Rickmer Rickmers, MS Bleichen, Dampfer Schaarhörn, Lotsenschoner No. 5 „Elbe“, Hochseekutter „Landrath Küster“, MS Stubnitz oder der gesamte Bestand des Museumshafens Övelgönne und des Sandtorhafens, jedes dieser Schiffe hat die Geschichte des Hafens geprägt.

Sie sind oft letzte Zeugen einer vergangenen Epoche des Schiffbaus und der Schifffahrt und damit Teil unseres kulturellen Erbes, das auch für nachfolgende Generationen bewahrt werden muss.

Auch als Ausstellungs- und Veranstaltungsorte sind die Museums- und Traditionsschiffe eine Bereicherung für unsere Stadt. Sie sind weltweit anerkannt als schwimmende maritime Denkmäler an unseren Küsten.

Nicht zuletzt erfreut sich die Traditionsschifffahrt wachsender Beliebtheit in der Bevölkerung. Sie vermittelt die traditionelle Praxis der Seefahrt, ist Quelle für die aktive Freizeitgestaltung und das Naturerleben und oft auch Bildungsprojekt für Jugendliche. Rund 3.000 Hamburgerinnen und Hamburger engagieren sich ehrenamtlich für maritime Kultur und Geschichte.

Zur stärkeren Wahrnehmung des touristischen und schifffahrtsgeschichtlichen Angebots der Traditionsschiffe wurde im September zum ersten Mal von zwölf verschiedenen Hamburger Institutionen das Elbfest mit zahlreichen historischen Schiffen ausgerichtet, das rund 50.000 Besucherinnen und Besucher anzog.

Durch den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nun vorgelegten Entwurf für eine neue Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe ist das maritime Erbe in Gefahr. Die verschärften Regelungen, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen, gefährden den Fortbestand der rund 105 deutschen und 20 Hamburger Museumsschiffe.

Die Zielsetzung der Initiative, Rechtsunsicherheiten bezüglich der Anerkennung von Traditionsschiffen zu beheben und die Einordnung in die Systematik der Seeschiffssicherheitsverordnung anzustoßen, ist zu begrüßen. Jedoch müssen Vorgaben an Ausstattung, Bau und Besatzung in einem angemessenen Verhältnis zu Kosten der Unterhaltung und organisatorischen Möglichkeiten eines Betriebs stehen. Eine Vielzahl der Traditionsschiffe müssten nach der neuen Richtlinie aufwendig und kostenintensiv umgebaut werden, was gerade die kleinen Betreibervereine finanziell und personell oft nicht leisten können. Auch die neuen höheren Anforderungen an die Ausbildung der Schiffsbesatzung, die nach dem Entwurf des BMVI an die für die Berufsschifffahrt geltenden Regeln angeglichen werden sollen, sind von den meist ehrenamtlich Aktiven kaum leistbar und ebenso wenig kurzfristig bis Anfang 2017 umsetzbar. Es ist daher zu befürchten, dass viele Traditionsschiffe nicht mehr besetzt werden könnten und für Fahrten stillgelegt werden müssten. Diese sind jedoch wichtige Einnahmequelle für die Vereine, um die Unterhaltung der Schiffte gewährleisten zu können.

In Bezug auf Sicherheitsfragen spricht nichts gegen eine maßvolle Neuerung der Sicherheitsrichtlinie mit entsprechenden Übergangsfristen und individueller Betrachtung. Derartige Konkretisierungen sind sinnvoll. Eine Gleichstellung der Vorgaben, die in der Berufsschifffahrt gelten, mit denen der Traditionsschifffahrt ist jedoch nicht angemessen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht:

1. sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Einrichtung eines Gutachterausschusses auf Bundesebene einzusetzen, der differenzierte Vorschläge über technische Anforderungen an Traditionsschiffe sowie sicherheitsrelevante Anforderungen an Ausrüstung, Betrieb und Besatzung entwickelt. Hier soll auch erörtert werden, wie Schiffsgröße, Fahrtgebiet und andere Besonderheiten der Traditionsschifffahrt angemessen berücksichtigt werden können. Der Ausschuss soll sich aus Sachkennern und Sachverständigen aus Verwaltung und Betroffenen zusammensetzen. Die Ergebnisse des Gutachterausschusses sollen in der Ausgestaltung der Richtlinie angemessen einfließen. Bis dahin soll die derzeitig geltende Sicherheitsrichtlinie Bestand haben.

 

2. sich beim BMVI dafür einzusetzen, dass die norddeutschen Länder an der weiteren Ausgestaltung der Sicherheitsrichtlinie beteiligt werden,

 

3. der Bürgerschaft bis zum 2. Quartal 2017 zu berichten.

 

sowie
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Farid Müller
  • Martin Bill
  • René Gögge
  • Olaf Duge (GRÜNE) und Fraktion